Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Suche geeigneten Rechtsanwalt und Mitstreiter in Karlsruhe  (Gelesen 28851 mal)

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Offline darkstar

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Suche geeigneten Rechtsanwalt und Mitstreiter in Karlsruhe
« am: 11. Dezember 2009, 06:21:36 »
Der nächste spezialisierte ist in Mannheim.

Die Suchfunktion bringt nur Urteile (nicht dass ich mich darüber beschweren will).

Kann mir jemand wen in KA empfehlen?
Dankeschön.
Der Anfang jeder Katastrophe ist eine Vermutung

Offline kamaraba

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Suche geeigneten Rechtsanwalt und Mitstreiter in Karlsruhe
« Antwort #1 am: 11. Dezember 2009, 09:15:33 »
Bitte mal unter Stadtwerke KA schauen
und Mitstreiter gibt es in Karlsruhe.
Am besten via PN oder siehe unten!
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.Faire-Energiepreise.de

Offline darkstar

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Suche geeigneten Rechtsanwalt und Mitstreiter in Karlsruhe
« Antwort #2 am: 12. Dezember 2009, 08:08:37 »
http://faire-energiepreise.de/cms/index2.php?option=com_content&task=view&id=6951&pop=1&page=0&Itemid=41

Nett  :rolleyes: Und ich bin bis Weihnachten wohl auch dabei und schon auf Kampfstation.

Hast PN.
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Offline darkstar

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Suche geeigneten Rechtsanwalt und Mitstreiter in Karlsruhe
« Antwort #3 am: 15. Januar 2010, 04:05:41 »
So, Beratungshilfeschein ist da.

Anwalt gefunden, einzigster Energierechtspezialist im Bezirk laut Anwaltsverein:

XXXX  XXXXX

Vertretung angefragt.

Wenn er auch in Nicht-Beratungshilfefällen Verbraucher annimmt, dann listen:
http://www.energienetz.de/de/site/Preisprotest/Rechtsanwaelte__1713/

Kann natürlich auch sein, dass er sonst nur Energieanbieter vertritt.
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Offline ESG-Rebell

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Suche geeigneten Rechtsanwalt und Mitstreiter in Karlsruhe
« Antwort #4 am: 15. Januar 2010, 10:05:03 »
Zitat
Original von darkstar
Vertretung angefragt.

[...]

Kann natürlich auch sein, dass er sonst nur Energieanbieter vertritt.
Na, ob dieser Rechtsanwalt dann die richtige Wahl für die Vertretung eines Energieanbieterkunden ist ??? ;)

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline darkstar

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Suche geeigneten Rechtsanwalt und Mitstreiter in Karlsruhe
« Antwort #5 am: 15. Januar 2010, 10:28:49 »
Kein Problem, dem helf ich schon  ;)
Ist ja alles Online.
Welchen haben Sie beauftragt? Waldbronn ist ENBW?
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Offline darkstar

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Suche geeigneten Rechtsanwalt und Mitstreiter in Karlsruhe
« Antwort #6 am: 19. Januar 2010, 10:07:30 »
Ja, hoppla! Ich hab den vorgeblichen Gegneranwalt gefunden.

Zitat
Sehr geehrte Herr  XXXX,  

Sie wurden von mir am xx.1.2010 rechtsgültig bevollmächtigt und sind daher gem. §49a BRAO verpflichtet mein Mandat zu übernehmen, auf  §356 StGB wird hingewiesen.  

Beratungshilfemandate gehen Kraft Gesetzes vor.  

Ein wichtiger Grund zur Mandatsablehnung n. §49a(1)2 BRAO kann nicht deshalb vorliegen nur weil die Stadtwerke Sie besser bezahlen.  Sie sind nicht zur Mandatsübernahme für meine Gegnerin verpflichtet und legen deren Mandat daher bitte sofort nieder.  

Erfolgt die Mandatsübernahmebestätigung an mich nicht

                                       bis spätestens xx, xx.1.2010, 12 Uhr,  

dann müsste ich ein Aufsichtsverfahren bishin zum Justizministerium und ggfs. strafrechtliche Schritte gegen Sie einleiten für den Fall, dass Sie für meine Gegnerin gegen mich tätig werden.

So, Mandat der Stadtwerke kompromittiert, das dürfte interessant werden  :]

Könnte natürlich auch sein, dass der \"Interessenskonflikt\" nur eine Abwimmelausrede ist gegen Beratungshilfeempfänger, mal die Antwort abwarten.
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Offline nomos

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Suche geeigneten Rechtsanwalt und Mitstreiter in Karlsruhe
« Antwort #7 am: 19. Januar 2010, 10:58:15 »
@darkstar, na dann viel Spass. Vernunft sieht anders aus.
Wer unbedingt einen Anwalt vor der Haustüre sucht, findet eventuell einen solchen.  ;)

Offline darkstar

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Suche geeigneten Rechtsanwalt und Mitstreiter in Karlsruhe
« Antwort #8 am: 19. Januar 2010, 11:07:53 »
Zitat
Original von nomos
Vernunft sieht anders aus.

Wie meinen Sie das?

Ich denke wir sind hier eine solidarische Verbraucherschutzorganisation?

Sie halten es also nicht für sinnvoll wenn ich im Nebeneffekt einen Rechtsanwalt neutralisiere,  der womöglich hunderte Preisprotestanten in meiner Stadt bedroht?
Wenn ich damit durchkomme dann muss der alle Mandate für die Stadtwerke niederlegen,
das wäre ein grossartiger Etappensieg.

Mit \"Vernunft\" gewinnt man keine Kämpfe.

Über Beratungshilfeberechtigte Mitstreiter in dieser Sache gegen die Gegneranwälte in anderen Regionen wären wir sicher auch nicht unglücklich.
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Offline kamaraba

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Suche geeigneten Rechtsanwalt und Mitstreiter in Karlsruhe
« Antwort #9 am: 19. Januar 2010, 11:18:58 »
ggf. sollte man sich noch einen zweiten Anwalt suchen, der den ersten zur Mandatsübernahme zwingt.
So stelle ich mir den Beginn einer fruchtbaren und gedeihlichen Zusammenarbeit vor. :]
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
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Offline darkstar

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Suche geeigneten Rechtsanwalt und Mitstreiter in Karlsruhe
« Antwort #10 am: 19. Januar 2010, 11:21:20 »
Zitat
Original von kamaraba
fruchtbaren und gedeihlichen Zusammenarbeit

Irrelevant, interessiert mich nicht und zunächst entscheidet das ggfs. die Anwaltskammer, dazu brauch ich keinen 2. Anwalt.

Ein Rechtsanwalt ist nur eine Funktion und Auftragnehmer der meiner Weisungsbefugnis unterliegt.

Der zweite Anwalt würde im Erfolgsfall meiner Strategie dann einer für Anwaltshaftungsrecht sein.
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Offline DieAdmin

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Suche geeigneten Rechtsanwalt und Mitstreiter in Karlsruhe
« Antwort #11 am: 19. Januar 2010, 11:26:20 »
@darkstar,

Wollte noch anmerken, dass ich nun nachträglich den Namen des RA unkenntlich gemacht habe.

Quatsch finde ich, einen Anwalt zwingen zu wollen, auf der eigenen Seite zu stehen.

Übrigens soll es auch schon Stadtwerke gegeben haben, die - von sich aus gesehen - aus den fernen Chemnitz Anwälte \"importiert\" haben.

Offline darkstar

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« Antwort #12 am: 19. Januar 2010, 11:30:04 »
Zitat
Original von Evitel2004
Quatsch finde ich, einen Anwalt zwingen zu wollen, auf der eigenen Seite zu stehen.

Begründung? Mit \"Quatsch\" und \"Vernunft\" kann ich nichts anfangen.
Mit \"Chemnitz\" auch nicht.

Ich könnte mir keinen besseren Anwalt vorstellen als den des Gegners, wegen des Insiderwissens.
Das hat sich doch in dem einen Fall in dem ein Ex-Vorstand des gleichen Energieanbieters verklagt wurde deutlich gezeigt.

Ausserdem zwinge ich ihn nur wenn er Beratungshilfe verweigert, das ist mein Recht nach §49a BRAO, nicht weil er auf der Gegenseite steht, das steht doch ganz klar oben im Schreiben.

Die genannten weitergehenden dadurch möglichen Verbraucherschutzstrategien sind doch rechtlich hier irrelevant und wenn er behaupten will ich hätte hier überhaupt irgendwas geschrieben dann muss er meine rechtsgültige elektronische Signatur (SigG) vorlegen, diese Webseiten sind elektronische Dokumente im Sinne des Gesetzes, das wird er kaum können.

Auch bei Ihnen nicht:

https://forum.energienetz.de

Zitat
forum.energienetz.de verwendet ein ungültiges Signaturzertifikat.  

Das Zertifikat gilt nur für folgende Namen:   http://www.energienetz.de , energienetz.de    

(Fehlercode: ssl_error_bad_cert_domain)

Sie könnten das Zertifikat neu mit ggfs. CN *.energienetz.de beantragen, aber für elektronische Dokumente wäre n. 5(2)1999/93/EG mindestens ein U.S. Klasse III Zertifikat nötig, das SigG erfordert
Klasse IV (Qualifiziert).
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Offline DieAdmin

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« Antwort #13 am: 19. Januar 2010, 12:36:02 »
@darkstar,

ich vergaß, Sie sind noch nicht lange hier im Forum registriert.

Da war beispielsweise schon nachzulesen, dass aus weiter Ferne ein Versorger einen Anwalt aus Chemnitz (in Sachsen) und dem Kunden einen Jenaer Anwalt (aus Thüringen) zur Seite stand.

Ob Sie es  - nach Ihrer Meinung richtigen Weg - tatsächlich schaffen, dass dieser RA Ihren lieben Versorger nicht vertreten kann, ist bedeutungslose Mühe, da wird dann der nächste nachrücken.
(Die Gegnerische Seite wird sicherlich auch eine interne RA-Liste haben ;) )

Er hat Ihnen gegenüber ganz offen - auf den Interessenkonflikt hingewiesen. Also auch ein Anwalt, der sich auf eine Seite geschlagen hat (Position bezogen), also die der Stadtwerke.

Zu solch einen Anwalt würde ich kein Vertrauen haben, wenn ein Zwang der Grund für den Seitenwechsel ist.
Wenn nicht sogar nachteilig vor Gericht, wenn dann die Gegenseite sich darauf beruft.

Edit, weil grad erst gelesen:
Zitat
Das hat sich doch in dem einen Fall in dem ein Ex-Vorstand des gleichen Energieanbieters verklagt wurde deutlich gezeigt.

Da war der Seitenwechsel freiwillig und aus Überzeugung sicherlich erfolgt.

Offline darkstar

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« Antwort #14 am: 19. Januar 2010, 12:42:22 »
Zitat
Original von Evitel2004
Er hat Ihnen gegenüber ganz offen - auf den Interessenkonflikt hingewiesen.
Den hat er dann ersteinmal mir und ggfs. der Anwaltskammer nachzuweisen, er hat die Beweislast im Aufsichtsverfahren, es könnte sich um eine Abwimmeltour gegen Beratungshilfeempfänger handeln, auch das sagte ich oben schon.

Zitat
Original von Evitel2004
Zu solch einen Anwalt würde ich kein Vertrauen haben, wenn ein Zwang der Grund für den Seitenwechsel ist. Wenn nicht sogar nachteilig vor Gericht, wenn dann die Gegenseite sich darauf beruft.
Aussichtslos, gegen §49a BRAO kann kein derartiger \"Zwang\" abgeleitet oder Schutzbehauptet werden, auch kein fehlendes Vertrauensverhältnis, zudem ist \"Vertrauen\" im rechtlich abgesicherten Auftragsverhältnis nicht erforderlich weil durch die Haftung abgesichert, auch das sagte ich schon.

Aber gut, haben wir Rechtssprechung zu dem Fall?
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