@darkstar,
ich vergaß, Sie sind noch nicht lange hier im Forum registriert.
Da war beispielsweise schon nachzulesen, dass aus weiter Ferne ein Versorger einen Anwalt aus Chemnitz (in Sachsen) und dem Kunden einen Jenaer Anwalt (aus Thüringen) zur Seite stand.
Ob Sie es - nach Ihrer Meinung richtigen Weg - tatsächlich schaffen, dass dieser RA Ihren lieben Versorger nicht vertreten kann, ist bedeutungslose Mühe, da wird dann der nächste nachrücken.
(Die Gegnerische Seite wird sicherlich auch eine interne RA-Liste haben
)
Er hat Ihnen gegenüber ganz offen - auf den Interessenkonflikt hingewiesen. Also auch ein Anwalt, der sich auf eine Seite geschlagen hat (Position bezogen), also die der Stadtwerke.
Zu solch einen Anwalt würde ich kein Vertrauen haben, wenn ein Zwang der Grund für den Seitenwechsel ist.
Wenn nicht sogar nachteilig vor Gericht, wenn dann die Gegenseite sich darauf beruft.
Edit, weil grad erst gelesen:
Das hat sich doch in dem einen Fall in dem ein Ex-Vorstand des gleichen Energieanbieters verklagt wurde deutlich gezeigt.
Da war der Seitenwechsel freiwillig und aus Überzeugung sicherlich erfolgt.