Hallo,
also ich sehe da derzeit noch keine mißbräuchliche Anwendung. Die Unternehmenssprecherin sagt ja selbst, dass ALLE bestehenden Verträge gekündigt und neue abgeschlossen werden sollen. Lediglich der RA Jürges, der einige Gasrebellen vertritt, vermutet, dass zunächst die Rebellen ran sind, da zumindest mal nicht orts- oder straßenweise vorgegangen wird. Nach welchen Kriterien die möglicherweise schritt für schritt kündigen, ist also unklar. Das sie aber denjenigen, die mit der \'schleichenden\' Umstellung der alten Verträge auf neue nicht einverstanden sind, als erstes kündigen, ist für mich nachvollziehbar. Und alle auf einmal krigen sie ja auch nicht gehandelt. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass da sehr schnell das Chaos ausbricht.
Ich tippe mal, dass die tatsächlich ALLEN Sondervertragskunden kündigen und vermute, dass das ein (kluger?) Schachzug der (neuen?) Rechtsvertretung des EVU ist.
Damit sind nämlich die neuen Preissockel derzeit ziemlich fest als unterste Preisgrenze zementiert, egal, was mit eventuellen Klauseln in den Verträgen los ist (Neue Preisgleitklausel nun in Ordnung ?). Ich tippe mal darauf, dass man sich Republikweit in Zukunft vermehrt auf solche Aktionen einstellen muss, zumindest solange, wie sich über den Billigkeitseinwand nach § 315 BGB vorrangig PreisERHÖHUNGEN und nicht die PreisSOCKEL angreifen lassen. Für diesen Fall macht der neue Sockel zur Absicherung nämlich Sinn.
Vielleicht findet ja noch einer einen Link zu dem Artikel der \'Kölnischen Rundschau\' - Oberbergischer Teil.
Gruß
bolli