Was wohl ebenfalls zu beweisen wäre.?
Wie alles vor Gericht.
Hinter dem Wort \"wäre\" in
meiner Antwort stand ja auch kein Fragezeichen!
Genau das wollte ich damit zum Ausdruck bringen.
Ein Hinweis auf die Rechtslage.
Über die Interpretation der sogenannten Rechtslage sind sich selbst Gerichte nicht einig.
Und wir entfernen uns inzwischen meilenweit vom Ausgangsthema.
Wolle Sie zum Ausdruck bringen, es sei in Ordnung vor Gericht wahrheitswidrige Tatsachen zu behaupten weil
1. das Gegenteil vielleicht nicht beweisbar ist
2. der Kunde schon per se eine moralische Überlegenheit hat, die auch Betrug rechtfertigt?
Punkt 2. kann doch wohl wirklich nicht ernst gemeint sein!
Hier sprach doch gerade noch jemand von \"infantil\". :rolleyes:
Nein. Das will ich nicht zum Ausdruck bringen.
Ebensowenig, wie ich will, dass sich ein Versorger vor Gericht solcher Methoden bedient!
s.o. Was behauptet wird, muss man auch beweisen können.
Die Bemerkung verstehe ich nicht.
Dann war das wohl kein Witz. Bisher kenne ich niemanden hier im Forum, der einen Sondervertrag hat und bei dem der Versorger
vergessen
hätte, die besagten über die AGB einbeziehen zu
wollen.Dahingegen haben viele Versorger allerdings inzwischen
vergessen, mit Ihren Kunden ursprünglich Sonderverträge abgeschlossen zu haben.
Tja. So was nennt man wohl selektives Gedächtnis. Fällt das dann nicht auch in die Rubrik Betrug/ Täuschung, durch wahrheitswidrigen Gedächtnisschwund?