Hallo zusammen,
die folgenden Diskussionen haben dazu geführt meinen Preisprotest aufzugeben:
BdEV-Informationen zu \"Sofortigem Anerkenntnis\" unrichtig?Wann lohnt eine Klage und wann nicht?Kündigungswelle bei Sonderverträgen?und natürlich hier:
Klageabwendung durch \"sofortige Anerkenntnis\"besonders bezüglich des letzten Threads hätte ich (vielleicht auch andere ?)mir eine eindeutige Stellungnahme des BdeV gewünscht.
Sei es drum...
An dieser Stelle schon einmal vorab gesagt: ich möchte in keinster Weise die Leistungen hier im Forum
und die Leistungen des BdeV schmälern sondern einfach einmal kurz einige Gedanken äußern:
Die beispielhaft genannten obigen Threads machen mehr als deutlich wie unsicher die gesamte Situation trotz der gewonnen Prozesse ist.
Ich denke jedem hier muß klar sein, dass u. U. Kosten auf jemanden zukommen die vielleicht genauso hoch sind wie die Summe die man erhofft hatte zu sparen.
Kein Problem wenn man die notwendigen Rücklagen hat. (Ich hatte sie in dieser Höhe nicht).
Der Prozesskostenfont entscheidet nach Zusendung der Klageschrift ob und in welcher Höhe die Kosten für 1. Verfahren getragen werden.
Was geschieht wenn der Versorger in Revision geht ?
Diese Kosten trägt der Prozesskostenfont nicht.
Ich denke viele (wie ich anfangs auch) verlassen sich zu sehr auf diesen Font.
Der Prozesskostenfont ist eine wie ich denke sehr gute Einrichtung (für Leute mit etwas Mut :-))
allerdings sind natürlich hier auch die Mittel begrenzt, was zu obigen Überlegungen führte.
Na ja, ich habe zumindest Überwiesen und den Versorger mit folgender email darüber in Kenntnis gesetzt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Vermeidung eines gerichtlichen Mahnverfahrens und einer daraus resultierenden gerichtlichen
Klage, habe ich mich dazu entschlossen den Betrag aus o. g. Jahresrechnung inkl. des dort aufgeführten noch offen stehenden Rechnungsbetrages zu überweisen.
Der Rechnungsbetrag wurde heute überwiesen und dürfte somit in den nächsten Tagen auf das Konto
Nr. xxxxxxxxxxxx bei der Commerzbank Essen als Zahlungseingang verbucht sein.
Ich betrachte mein Konto daher als ausgeglichen.
Die weiteren Abschlagszahlungen werde ich wie von Ihnen angegeben in der angegebenen Höhe zweimonatlich leisten.
Unberührt davon, weise ich ausdrücklich darauf hin, dass ich die oben aufgeführte Zahlung und alle weiteren Zahlungen nur unter Vorbehalt leiste um eventuelle Überzahlungen zurückzufordern, da ich weiterhin die von Ihnen geforderten Gaspreise insgesamt und alle weiteren Gaspreiserhöhungen als unbillig gemäß § 315 BGB erachte.
Meinen Widerspruch gemäß § 315 BGB gegen die Höhe des Gaspreises an sich und gegen alle beabsichtigten bzw. verkündeten und zukünftigen Gaspreiserhöhungen erhalte ich hiermit ausdrücklich aufrecht.
Bezüglich der Unwirksamkeit Ihrer Gaspreiserhöhungen verweise ich noch einmal auf die bereits ergangenen Urteile des LG Dortmund vom 18.01.08 AZ 6 O 341/06 und des OLG Hamm vom 29.05.2009 AZ 19 U 52/08.
Ich bitte darum , mir den Erhalt dieses Schreibens kurzfristig schriftlich zu bestätigen.
Gleiches Schreiben wird noch per Einschreiben zugestellt.
Vielen Dank für die Unterstützung hier im Forum und Ihnen allen viel Erfolg bei der Durchsetzung Ihrer
Forderungen.
Werde das Weitere mit großem Interesse hier weiter verfolgen.
Liebe Grüße
AnJo