Energiepreis-Protest > ZVO Energie
Verzicht auf Einrede der Verjährung
rkausg:
Hallo,
die ZVO Energie GmbH, hat mir über seine Mutter, den Zweckverband Ostholstein, ein Schreiben zum Thema Verzicht auf Verjährungseinrede geschickt.
- Zunächst wird, wahrheitswidrig, behauptet, ich hätte erstmals 2006 Widerspruch eingelegt. Selbst in einem früheren Schreiben des Versorgers wird eine von mir wegen Unbilligkeit nicht bezahlte Forderung aus der Jahresverbrauchsabrechnung 2005 aufgelistet. Naja, vielleicht haben sie die schon abgeschrieben.
- Weiterhin wird, ebenfalls wahrheitswidrig, behauptet, ich hätte nur gegen die Erhöhungen Widerspruch eingelegt, nicht aber gegen die 2 Absenkungen in 2009
- Wieder einmal nennt dier ZVO eine Gesamtforderung von 2006 bis 2009, deren Zusammensetzung sicht nicht erschließt.
- Den Verzicht auf die Einrede der Verjährung möchten sie aber nur auf die Forderung des Jahres 2006 haben( Begründung, damit die von mir zu tragenden Verfahrenskosten nicht so hoch werden, ha ha 8)).
- Angedroht wird die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens.
Gibt es weitere betroffene Kunden des ZVO?
Zum Thema gibt es schon Eintragungen guckstDu: Verjährungsverzicht unterzeichnen?
Herzliche Grüße an alle konsequenten und durchhaltenden \"Gasrebellen\"
HOL:
hallo rkausg,
habe genau das gleiche Schreiben vom ZVO erhalten. ebenso mit falschen Daten und dem Angebot, daß man auf eine gerichtliches Mahnverfahren verzichtet sofern ich schriftlich erkläre:\"auf die Einrede der Verjährung zu verzichten!\" Ich bin diesem unseriösen Angebot nicht gefolgt und habe das gesamte Schreiben samt Fordrung als inhatlich falsch zurückgewiesen.
Alles Gute und toi toi toi
HOL
mip:
Schaut mal in der Thema \"Verjährungsverzicht unterzeichnen ?\"
im Forum Grundsatzfragen rein.
Da ist schon Einiges zu diesem Sachverhalt erläutert...
Grüße
mip
§ 315 BGB:
Ich fürchte nur, wenn man einen Verjährungsverzicht nicht unterschreibt, liegt tatsächlich der Mahnbescheid unterm Weihnachtsbaum. Wenn man den Verjährungsverzicht unterschreibt, dann wird vielleicht gegen einen anderen Kunden ein Musterverfahren geführt?!
Wenn die Jahresabrechnung 2005 erst 2006 fällig wurde, sind (vermeintlich) offene Forderungen aus dieser Jahresverbrauchsbarechnung übrigens erst nach dem 31.12.2009 verjährt.
HOL:
Verjährungsverzicht § 315 BGB
ich denke, daß man die Verzichtserklärung nicht unterschreiben darf ! denn, logischerweise würde man damit ja die geforderte Preiserhöhung des EVU akzeptieren.
Oder ?? was sagt der Jurist ?
HOL
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