Mit der Entega-Entscheidung vom
23.06.2009 (KZR 21/08 ) hat der BGH vorgezeichnet, dass und wie die Methode, mit Dumping-Preisen aus dem \"eigenen Lager\" einerseits einen \"gut funktionierenden Wettbewerb\" und andererseits \"prima Wechselmöglichkeiten\" darstellen zu wollen, auch ins Auge gehen kann.
Anscheinend hat sich der Kartellsenat von der Kritik, welche die Entscheidung vom 10.12.2008 von Seiten der Versorgerwirtschaft erfahren hat, nicht beeindrucken lassen.
Das \"rumpelstilzchengleiche Aufstampfen\" des Kartellsenats (so ein professoraler Kostgänger) gegen die \"unumstrittenen\" Protagonisten des \"Wärmemarkts\" hat sich doch immerhin auch beim VIII. Senat bemerkbar gemacht.
Und mit der vorstehend erwähnten Entscheidung zeigt sich deutlich, dass die Auffassung, auf dem Vor-, dem Mittel- und dem Nachmarkt werde immer mit den gleichen Preisen gewettbewerbt, eine fromme und keusche Denke theoretischer Natur ist.
Es ist wie es ist: im realen Leben gibt es eben nichts, was es nicht gibt.
Ach so:
Bei dem
Vormarkt handelt es sich um denjenigen Markt auf dem sich die Investoren für ihre künftige Hausenergieversorgung tummeln.
Der
Mittelmarkt ist der, den man auch als das \"15-jährige Gaskunden-Gefangenenlager\" bezeichnet.
Und der
Nachmarkt ist derjenige Markt, auf dem man diejenigen Kunden halten will, welche dem Gefangenenlager nach 15-jähriger Strafhaft entronnen sind.