Folgender Fall:
Ich bekomme von denen mit Vertrag vom 23.9.2009 seit 1.12.2008 Strom, 3,3ct unter dem Tarif des Grundversorgers, 12 Monate Preisgarantie.
Am 6.11. schreiben die mir, dass es einen neuen Preis gäbe ab 1.1.2010, und zwar 0,72ct unter dem Tarif des Grundversorgers. Rufe da an, Aussage >>Ihren Tarif gibts nicht mehr<<, Angebot ein neuer Tarif mit schlechteren Konditionen als mein jetziger.
Dann schreibe ich denen ein nettes Einschreiben, dass ich der Preiserhöhung widerspreche und darauf hinweise, mit Ihnen einen Vertrag zu haben, der mir 3,3ct unter Tarif Grundversorger garantiert und dass sie sich bitte doch daran halten sollen.
Ergebnis: gestern kommt eine Email, in der sie meine Kündigung zum 1.1.2010 bestätigen.
Ich habe nicht gekündigt! Die haben doch kein Recht, einfach einen Vetrag zu kündigen, weil er Ihnen nicht mehr passt, oder steh ich da total auf dem Schlauch. Und nochdazu ausserordentlich kündigen. Denen steht laut AGBs kein Sonderkündigungsrecht bei Preisanpassung zu, nur mir. Die könnten wenn schon nur ordentlich zum 23.9.2010 kündigen!
Ist das ein Fall für den Rechtsanwalt? Mir erscheint das doch höchst unseriös.
Danke