Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

E.ON Avacon verliert Prozess um Gaspreiserhöhungen vor dem LG Hannover

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Opa Ete:
ja, aber wenn das Gericht doch festgestellt hat, dass es ein Sondervertrag ist, dann können sie ihn doch auch fristgerecht kündigen.
Gruß Opa Ete

Christian Guhl:
Klar kann der Classic gekündigt werden. In den Bedingungen steht \"die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Monatsende\". Einziger Haken an der Sache : Wenn Eon-Avacon den Classic kündigt, steht fest, dass es ein Sondervertrag ist. Dann können sie in der Berufungsverhandlung nichts anderes mehr behaupten. Da Eon-Avacon aber noch nicht klar ist, womit man besser fährt, will man sich alle Möglichkeiten offen halten.

bolli:

--- Zitat ---Original von Blau Bär
Tja, die wissen wohl auch, daß es sich dann um eine rechtsmißbräuchliche Kündigung!!! handelt (und damit um die Unwirksamkeit der Kündigung).

Schließlich benutzen sie die Kündigung (ggf.) nur, um uns in teuere Tarife und schlechtere Rahmenbedingungen zu zwingen. Das ist dann eine rechtsmißbräuchliche Kündigung (o. ä.).

Hier muß ganz klar von Anfang an Position bezogen werden! Das Thema hatte ich mit einer Juristin auch schon einmal. Die war auch eindeutig dieser Meinung.

Viele Grüße
Blau Bär

--- Ende Zitat ---
Meines Wissens sind sich die Juristen hier ziemlich einig darin, dass bei einem Sondervertrag in jedem Fall eine ordentliche Kündigung möglich ist. Diese ist in der Regel auch nicht rechtsmissbräulich. Es kommt auf die individuellen vertraglichen Regelungen an welche Bedingungen dafür zu erfüllen sind. Sollte sich im Vertrag nichts dazu finden, gelten wohl ersatzweise die gesetzlichen Regelungen.

Siehe dazu auch hier: BGH, B. v. 15.09.09 VIII ZR 241/08 zum ordentlichen Kündigungsrecht eines Energielieferungsvertrages .

Blau Bär:

--- Zitat ---Original von Blau Bär
Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter!

Gibt es hier schon einen Termin/Termine beim Oberlandesgericht Celle (OLG) wg. der Berufung?

Danke!

Viele Grüße
Blau Bär
--- Ende Zitat ---

Weiß jemand genaues???

Didakt:
Mitteilung von Christian Guhl am 15.02.2011in diesem Thread:


--- Zitat ---Termin zur mündlichen Verhandlung im Berufungsverfahren Erdgas Classic beim OLG Celle ist am 05.April um 9.00 Uhr in Raum 153.
--- Ende Zitat ---

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