Energiepreis-Protest > wbm - Wirtschaftsbetriebe Meerbusch
Kündigung aller Erdgas-Sonderverträge durch WBM
energie-fair:
Die meisten Erdgas-Kunden der Wirtschaftsbetriebe Meerbusch werden in den nächsten Wochen unerfreuliche Post erhalten: Die WBM kündigt allen Sondervertrags-Kunden den Liefervertrag zum nächstmöglichen Termin. Bis zum Vertragsende will man die Kunden weiterhin mit Erdgas beliefern und ihnen auch vor Liefereinstellung einen neuen Vertrag anbieten. Das schreibt die WBM in der aktuellen Ausgabe ihres Kundenmagazins.
Zur Vorgeschichte: Die WBM verwendet in ihren Sonderverträgen die Preiserhöhungsklausel: „Die WBM ist berechtigt, die Gaspreise zu ändern, wenn eine Preisänderung durch den Vorlieferanten der WBM erfolgt.“ Der Bundesgerichtshof hat schon am 29.04.2008 entschieden, diese Klausel „benachteiligt den Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist unwirksam“, in der Entscheidung gegen einen anderen Verbraucher. Damit sind alle Preiserhöhungen, auch der Vergangenheit, aus solchen Verträgen ungültig.
Trotzdem erhöhte die WBM weiterhin kräftig die Preise, so am 01.07. und 01.10.2008. Auch für den 01.10.2009 hatte man den Kunden wieder eine Preiserhöhung mitgeteilt, pünktlich zu Beginn der Heizperiode. Kunden, die sich auf das höchstrichterliche Urteil bezogen und die ungültigen Erhöhungen nicht zahlen wollten, drohte die WBM die Versorgungssperre an.
Erst eine Abmahnung der Verbraucherzentrale NRW, diese rechtswidrige Preisanpassungsklausel nicht mehr zu verwenden, zeigte Wirkung. Die WBM musste die Abmahnung anerkennen. Sie zog die Preiserhöhung vom 01.10.2009 zurück. Aber sie hatte zunächst die Absicht, den Kunden kurzfristig Mitte Oktober neue Verträge mit geänderter Preisanpassungsklausel zuzustellen. Gleichzeitig sollten auch neue, voraussichtlich höhere Preise mitgeteilt werden.
Mittlerweile hat man aber wohl eingesehen, dass man sich an die im Vertrag vereinbarte Kündigungsfrist halten muss und auch das BGH-Urteil beachten muss...
Wie man mit den unberechtigten Preiserhöhungen der Vergangenheit umgehen will, dazu ist keine Auskunft zu erhalten. Hier scheint man auf Zeit zu spielen, denn irgendwann verjähren ja die Ansprüche der Kunden. Allein bei den noch nicht verjährten Kunden-Ansprüchen soll sich nach Schätzung der Verbraucherzentrale NRW um ca. 6 Mio. EUR handeln.
Zeus:
@energie-fair
Wieso unerfreuliche Post ?
Letzten Endes, kommt der Versorger doch nur der Aufforderung der Verbraucherzentrale NRW nach, die rechtswidrige Preisanpassungsklausel nicht mehr zu verwenden.
bolli:
--- Zitat ---Original von Zeus
@energie-fair
Wieso unerfreuliche Post ?
Letzten Endes, kommt der Versorger doch nur der Aufforderung der Verbraucherzentrale NRW nach, die rechtswidrige Preisanpassungsklausel nicht mehr zu verwenden.
--- Ende Zitat ---
energie-fair findet es halt unerfreulich, wenn ihm sein Vertrag mit unwirksamer Preisanpassungsklausel und somit zumindest dem Preisstand zu Beginn des Widerspruchs, möglicherweise auch den zu Vertragsbeginn, gekündigt wird. Kann ich aus seiner Sicht durchaus verstehen, auch wenn es ja nicht die ursrüngliche Intention der Widersprüche war. ;) (Das war übrigens die Formulierung einer wirksamen Preisanpassungsklausel auch nicht. Wir wollen angemessene Energiepreise, an denen sich die Versorger nicht die Taschen dick verdienen. X( )
energie-fair:
Nachdem die Wirtschaftsbetriebe Meerbusch vor mehr als 5 Monaten angekündigt hatten, alle Sonderverträge zu kündigen, erklärt der Geschäftsführer der WBM nun in einem Interview mit der Rheinischen Post dazu:
„Wir arbeiten daran, den Kunden neue Verträge anzubieten. Ich möchte das Thema so schnell wie möglich abhandeln und von der Tagesordnung bekommen. Zu den Kunden, die Widerspruch eingelegt hatten, werden wir Kontakt aufnehmen.“
http://www.rp-online.de/duesseldorf/meerbusch/nachrichten/Absage-an-Biogas-in-Nierst_aid_850853.html
Die Tarife sind übrigens gezwungenermaßen wegen der Abmahnung der Verbraucherzentrale (ungültige Preisänderungsklausel) seit 01.07.2009 nicht mehr erhöht worden.
Man sollte die WBM in Ruhe weiterarbeiten lassen.
energie-fair:
Jetzt hat die WBM die Katze aus dem Sack gelassen und die geplante neue Preisstruktur für die neuen Verträge ab 1.10.2010 veröffentlicht, siehe Westdeutsche Zeitung von heute:
http://www.wz-newsline.de/?redid=859855
In den nächsten Tagen sollen die Erdgas-Kunden eine fristgerechte Kündigung zum 30.9.2010 erhalten. Die neuen Verträge werden mit Laufzeiten von 12 bzw. 24 Monaten angeboten.
Laut Geschäftsführer „lassen sich die neuen Preise mit den alten nicht pauschal vergleichen“. Das sollte man aber vor Abschluss des neuen Vertrages unbedingt tun. Dann wird der Durchschnittskunde mit einem Verbrauch von 20.000 kWh/Jahr leider feststellen, dass er eine Preiserhöhung von 13,4% schlucken soll.
Bei einem Verbrauch von 20.000 kWh pro Jahr ergibt sich eine Preissteigerung 147,64 EUR bzw. 13,4%. Der neue Preis beträgt 1.252,20 EUR (5,19 Ct/kWh + 214,20 EUR Grundpreis im Tarif wbm-Compact) gegenüber bisher 1.104.56 EUR (4,63 Ct/kWh + 178,56 EUR Grundpreis im Tarif wbm-Online).
Es lohnt sich, das neue Vertragsangebot der WBM nicht blind zu unterschreiben, sondern sich über Alternativen zu informieren, z.B. bei Verivox oder der Verbraucherzentrale. Schon heute kann man im Stadtgebiet Meerbusch von 15 verschiedenen Versorgern Erdgas beziehen, mit 30 unterschiedlichen Tarifen. Preiswertester Anbieter (ohne Vorauskasse und einmaligen Bonus) sind die Stadtwerke Troisdorf mit 1094,04 EUR.
Wer den Lieferanten wechselt, kann also nicht nur 13,4% Preiserhöhung vermeiden, sondern auch noch gegenüber dem bisherigen Preis der WBM sparen.
Leider weist die WZ auf diese Möglichkeit des Lieferantenwechsels nicht hin. Sie will den Verbraucher glauben machen, falls er sich nicht für den Vertrag entscheide, würde er in die Grundversorgung der WBM mit noch höheren Preisen fallen. Von einer Tageszeitung, die ja auch von ihren Abonnenten bezahlt wird, müsste man bessere Informationen erwarten.
Weiterhin schweigt man zu den unberechtigten Preiserhöhungen der Vergangenheit und spielt auf Zeit. Allein die noch nicht verjährten Kunden-Ansprüche sollen sich nach Schätzung der Verbraucherzentrale NRW auf ca. 6 Mio. EUR belaufen.
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