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Autor Thema: Thüringengas liefert Plausibilitätsprüfung von WIKOMA AG  (Gelesen 6305 mal)

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Offline Frank Rommel

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Hallo,

auf meinen Einspruch bzgl. der Gaspreiserhöhung zum 01.06.05 habe ich folgendes Schreiben als Kopie vom Versorger als Nachweis der Billigkeit bekommen:

Plausibilitätsprüfung der Veränderungen der den Umsätzen für den Zeitraum 01. Oktober 2004 bis 30. September 2005 zugrunde liegenden Gaspreise
Bescheinigung
Auftragsgemäß prüften wir die Plausibilität der Preisanpassung der Gasversorgung Thüringen GmbH zum 01. Oktober 2004, 01. Januar 2005 und 01. Juni 2005 für die Vertragsangebote ThüringenGas duravat\", „ThüringenGas maximat\" und ThüringenGas proficom\".
Als Prüfungsunterlagen standen uns die Gasbezugsverträge der Gasversorgung Thüringen GmbH, die entsprechenden Gasbezugsrechnungen der Jahre 2004 und 2005 sowie die entsprechenden Preisblätter zur Verfügung.
Nach Prüfung der Unterlagen kommen wir zu folgendem Ergebnis:
Unter der Bedingung, dass nach der Preiserhöhung zum 01. Juni 2005 bis zum 30. September 2005 keine weiteren Preisveränderungen erfolgen, bescheinigen wir der Gasversorgung Thüringen GmbH, dass die Veränderung der den Umsätzen für den Zeitraum 01. Oktober 2004 bis 30. September 2005 zugrunde liegenden Gaspreise für die Tarife „ThüringenGas duravat\", „ThüringenGas maximat\" und „ThüringenGas proficom\" plausibel und nachvollziehbar sind. Sie beruhen ausschließlich auf den der Gesellschaft selbst entstehenden vertraglich gebundenen Steigerungen der Einkaufspreise. Diese Steigerungen wurden dabei nicht im vollen Umfang an den Endverbraucher weitergegeben. Eine Weitergabe der vollen Preissteigerung hätte eine stärkere Erhöhung der Gaspreise für die Endverbraucher gerechtfertigt.

Unterschrift der Wirtschaftsprüfer der WIKOMA AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus Berlin

Meiner Meinung nach ist damit die Billigkeit NICHT nachgewiesen, da die Kalkulation dem Kunden gegenüber nicht offengelegt wurde, richtig!?

Gruß Frank

Offline Cremer

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Thüringengas liefert Plausibilitätsprüfung von WIKOMA AG
« Antwort #1 am: 11. August 2005, 18:54:50 »
@ Frank Rommel,

Richtig!! Der Nachweis ist nicht erbracht

Was ist das für eine Bescheinigung?
m.E. ist die Wikoma AG eine den EVU\'s nahestehende Firma.
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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Thüringengas liefert Plausibilitätsprüfung von WIKOMA AG
« Antwort #2 am: 11. August 2005, 19:02:25 »
@Frank Rommel

vielen Dank für die Zurverfügungstellung des Textes.

Es wurde gar nicht untersucht, ob in der Vergangenheit auch Preissenkungen an die Verbraucher weiter gegeben wurden.

Zudem geht es nicht um die Billigkeit der Preiserhöhung, sondern um die Billigkeit des Gesamtptreises. Die Preise können zuvor schon unbillig überhöht gewesen sein.

Darüber verhält sich das Schreiben schon nicht.

Es handelt sich zudem um ein sog. Parteigutachten, welches vor Gericht keinen Wert hat.

Vor Gericht ist die Preiskalkulation offen zu legen.

Das Gericht kann - jedoch erst nach Offenlegung der Preiskalkulation -selbst einen unabhängigen Sachverständigen bestellen, damit dieser in eine fachliche Prüfung eintreten kann.

Wenden Sie vorsorglich schriftlich die Unbilligkeit gegen den Gesamtpreis ein.

Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Frank Rommel

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Thüringengas liefert Plausibilitätsprüfung von WIKOMA AG
« Antwort #3 am: 12. August 2005, 09:16:07 »
Herr Cremer,

werde Ihnen heute die Unterlagen per mail zusenden. Dann können Sie sich ja selbst ein Bild davon machen.

Gruß Frank

 

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