Hallo,
auf meinen Einspruch bzgl. der Gaspreiserhöhung zum 01.06.05 habe ich folgendes Schreiben als Kopie vom Versorger als Nachweis der Billigkeit bekommen:
Plausibilitätsprüfung der Veränderungen der den Umsätzen für den Zeitraum 01. Oktober 2004 bis 30. September 2005 zugrunde liegenden Gaspreise
Bescheinigung
Auftragsgemäß prüften wir die Plausibilität der Preisanpassung der Gasversorgung Thüringen GmbH zum 01. Oktober 2004, 01. Januar 2005 und 01. Juni 2005 für die Vertragsangebote ThüringenGas duravat\", „ThüringenGas maximat\" und ThüringenGas proficom\".
Als Prüfungsunterlagen standen uns die Gasbezugsverträge der Gasversorgung Thüringen GmbH, die entsprechenden Gasbezugsrechnungen der Jahre 2004 und 2005 sowie die entsprechenden Preisblätter zur Verfügung.
Nach Prüfung der Unterlagen kommen wir zu folgendem Ergebnis:
Unter der Bedingung, dass nach der Preiserhöhung zum 01. Juni 2005 bis zum 30. September 2005 keine weiteren Preisveränderungen erfolgen, bescheinigen wir der Gasversorgung Thüringen GmbH, dass die Veränderung der den Umsätzen für den Zeitraum 01. Oktober 2004 bis 30. September 2005 zugrunde liegenden Gaspreise für die Tarife „ThüringenGas duravat\", „ThüringenGas maximat\" und „ThüringenGas proficom\" plausibel und nachvollziehbar sind. Sie beruhen ausschließlich auf den der Gesellschaft selbst entstehenden vertraglich gebundenen Steigerungen der Einkaufspreise. Diese Steigerungen wurden dabei nicht im vollen Umfang an den Endverbraucher weitergegeben. Eine Weitergabe der vollen Preissteigerung hätte eine stärkere Erhöhung der Gaspreise für die Endverbraucher gerechtfertigt.
Unterschrift der Wirtschaftsprüfer der WIKOMA AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus Berlin
Meiner Meinung nach ist damit die Billigkeit NICHT nachgewiesen, da die Kalkulation dem Kunden gegenüber nicht offengelegt wurde, richtig!?
Gruß Frank