@Cremer
Das kann gar nicht stimmen!
Die Rechtsprechung des LG Münster hat Folgendes zum Hintergrund:
In den Gesetzen ist überhaupt nicht davon die Rede, dass die entsprechenden Belastungen von den EVU auf die Kunden abgewälzt werden können.
Der BGH hatte jedoch in einem Urteil entschieden, dass es sich zwar nicht wirklich um Steuern und Abgaben handelt, dass es den EVU jedoch aufgrund einer Analogie möglich sei, die Strompreise deshalb zu erhöhen,
wenn im Vertrag eine sog.
Steuer- und Abgabenklausel enthalten sei.
Diese umfasse dann auch die entsprechenden Belastungen der EVU aus der sog. Kostenwälzung nach dem EEG und KWKG.
Die EVU haben deshalb ihre Strompreise satt erhöht.
Nun sagt das LG Münster, dass die EVU jedoch erst nachträglich entsprechende Kosten auf den Endverbraucher weiterwälzen können
Erst dann nämlich, wenn
endgültig feststeht, welche Belastungen das EVU selbst zu tragen hatte.
Dies ist erst nach der bundesweiten \"Spitzabrechnung\" zwischen allen Netzbetreibern der Fall.
Eine \"Spitzabrechnung\" zwischen den Netzbetreibern für die Jahre 2000 bis 2003 soll erst in 2004 erfolgt sein.
Deshalb hätten die entsprechenden Umlagen und zwar in endgültig feststehender Höhe
erst danach dem Endverbraucher in Rechnung gestellt werden dürfen.
Der Verbraucher hätte so in 2004 für die Jahre 2000 bis 2003 nochmals Rechnungen erhalten müssen, in denen aufgrund des Verbrauches in den Jahren und der auf den Versorger
endgültig entfallenden Belastungen die Umlagen für EEG/ KWKG in Rechnung gestellt werden.
Mithin ist das Fordern von Vorauszahlungen von den Verbrauchern auf erst künftig feststehende Belastungen der EVU unzulässig.
Die EVU haben sich zum einen durch ihre geübte Praxis in jedem Falle eine zinslose Außenfinanzierung geschaffen, die bei ihnen zu Zinsvorteilen führte.
Zum anderen wurden die Abschläge gegenüber den Verbrauchern in der Vergangenheit
oft auch zu hoch bemessen.
Schlussendlich hängen die tatsächlich vom Endverbraucher zu zahlenden Beträge auch davon ab, welchen Verbrauch er in der
konkreten Abrechnungsperiode hatte.
Denn wer bei hohem Verbrauch in der Vergangenheit pro Kilowattstunde eine Überzahlung hatte, heute jedoch weit sparsamer mit Strom umgeht, der wird seine Überzahlungen sonst nicht vollständig wieder sehen (geschweige denn Zinsen).
Und auch nachdem die Netzbetreiber untereinander 2004 für die Jahre 2000 bis 2001 \"spitz\" abgerechnet hatten, erfolgte bisher keine Spitzabrechnung gegenüber den Kunden!!!
Man tut so, als wäre das Rennen gelaufen:
Man habe zwar kräftig abkassiert, sei aber zu einer \"Spitzabrechnung\" hinterher gar nicht verpflichtet.
So kann man sich seine Vorauszahlungen und damit den Zusatzprofit einfach mal allein festlegen- ohne Kontrolle.
Es hat somit den Anschein, als wollten die EVU Überzahlungen einbehalten und somit einen Vorteil einstreichen, der ihnen mit den Gesetzen überhaupt nicht eingeräumt werden sollte.
Denn die EVU sollten allenfalls die ihnen tatsächlich entstandenen Mehrbelastungen über die Preise an die Verbraucher weiter geben können. Diese stehen immer erst im Nachhinein fest.
Wenn jedoch die verlangten Vorauszahlungen auch zu hoch bemessen waren/ sind, ergibt sich auch, dass die sog. Staatskosten den Strompreis gar nicht treiben.
EEG und KWK- Abschlag machen weniger als 1 Cent/ kWh aus.
Die Stromsteuer ist seit 2003 mit 2,05 Cent/ kWh stabil.
Die Konzessionsabgaben haben sich nicht verändert.
Deshalb kann der sog. Staatsanteil überhaupt nicht als Begründung für die Strompreiserhöhungen in 2004 und 2005 herhalten.
Wer den Rechnungsbetrag der Jahresrechnung durch die Anzahl der berechneten Kilowattstunden teilt, erfährt erst, was er
tatsächlich für eine Kilowattstunde zu zahlen hat.
Hier vor Ort sind es zwischen 20 und 23 Cent.
Nach Angaben des VDEW soll eine Kilowattstunde in Deutschland hingegen 16,6 Cent kosten.
Dabei sollen 10 Cent auf Erzeugung, Netz und Vertrieb (und natürlich Gewinn) und 6,6 Cent auf Steuern und Abgaben entfallen.
Die 6,6 Cent Steuern und Abgaben sind aber bei jeder Kilowattstunde gleich.
Allein die entfallende Mehrwertsteuer ist etwas variabel, weil diese auch auf den Grundpreis zu zahlen ist.
Zieht man also im hiesigen Fall von den tatsächlich zu zahlenden 20 Cent
6,6 Cent ab, verbleiben 13,4 Cent für Erzeugung, Netz, Vertrieb (und Gewinn), mithin satte 34 Prozent mehr als im bereits sehr hohen Bundesdurchschnitt von 10 Cent.
Der sog. Staatsanteil macht dabei tatsächlich nur ca. 30 Prozent am Strompreis aus.
Noch schauerlicher wird es bei einem sparsamen Verbraucher (Single - Haushalt mit 1.400 kWh Jahresverbrauch).
Der zahlt 22 Cent für die Kilowattstunde.
Man kann davon ausgehen, dass die Kilowattstunde Strom den Versorger immer das gleiche kostet, denn es ist ja am Anfang nicht bekannt, ob sie an einen Viel- oder Wenigverbraucher geliefert wird.
Abzüglich der sog. Steuern- und Abgaben entfallen dann 15,4 Cent auf Erzeugung, Netz, Vertrieb (und Gewinn), 54 Prozent mehr als im schon im Bezug auf die Preise ein Europa teuren Bundesdurchschnitt von 10 Cent, undzwar
vollkommen unabhängig von Steuern und Abgaben.
Die sog. Steuern und Abgaben machen dabei etwa
nur 25 Prozent am tatsächlichen Strompreis aus !!!
Zudem fließt die KWK- Umlage in die Taschen der Stadtwerke, wenn diese eine Kraft- Wärme- Kopplungsanlage betreiben und nicht etwa in die Tasche des Staates.
Die hiesigen Stadtwerke betreiben auch - löblich- EEG- Anlagen (Wasserkraft), was ihnen auch Zahlungen aus der EEG- Förderung einbringt.
Auch diese Umlage fließt also nicht in die Taschen des Staates, sondern landet oft auch beim EVU.
Ich will den sehen, der nach alldem immer noch behauptet, die Strompreiserhöhungen der letzten Jahre seien real.
Hier gibt es Braunkohlestrom und der Braunkohlepreis ist seit 2000 stabil.
Es waren weder Inder noch Chinesen in der Lausitz oder sonstwo, welche hier Kohle teuer ersteigert und dann nach Asien verbracht hätten!!!
Die Kosten bei der Braunkohleverstromung haben also mit der Entwicklung auf den internationalen Märkten gar nichts zu tun.
Und der VDEW hat auch schon gesagt, dass nur sehr wenig Strom auf Basis von Erdgas und Erdöl erzeugt wird.
Sonst hätte man nämlich nicht erklären können, weshalb die Strompreise bei sinkenden Gaspreisen nicht ebenfalls sanken. Immerhin sanken die Erdgasimportpreise vom ersten Quartal 2001 bis Mitte 2004 um über 30 Prozent.
Also können sich auch steigende Öl- und Gasspreise nicht dramatisch auf die Strompreise auswirken.
Selbst wenn sich die Belastungen nach dem EEG in vier Jahren verdoppeln:
Die machen heute gerade einmal
0,6 Cent pro Kilowattstunde aus.
Die Verbraucher werden an der Nase herumgeführt!
Der tatsächliche Strompreis für den sparsamen Verbraucher ist hier seit 2000 um über 6 Cent gestiegen.
Davon entfallen auf Steuern und Abgaben (Stromsteuer, EEG, KWKG) unter 3 Cent pro Kilowattstunde.
Die restlichen 3 Cent pro Kilowattstunde hat man sich einfach so genehmigt. Dabei kostet der Strom in der Erzeugung weit unter 3 Cent pro Kilowattstunde.
Was für ein einziger großer ......
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/meinung/473737.htmlFreundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt