Original von Martinus11
Vor zwei Wochen ist EON mein \"Widerspruch\" als Übergabe-Einschreiben nachweislich zugegangen (laut Sendungsstatus der Post).
Also beim nächste Mal würde ich zumindest das normale
Einschreiben mit Rückschein wählen, damit der
Zugang beim Empfänger nachgewiesen werden kann. Meines Wissens genügt das Übergabeeinschreiben den Zugangsanforderungen nicht. Selbst beim normalen Rückschein-Einschreiben argumentieren einige, dass diese Zustellungsform möglicherweise nicht ausreichen könnte, da der Empfänger behaupten könne, da sei nichts in dem Brief drin gewesen und man daher beim Verschluss und der Aufgabe auch noch Zeugen haben müsse. Dafür kenne ich aber noch keine Gerichtsentscheidungen.
Original von Martinus11
Jetzt habe ich ein Schreiben bekommen, in dem man mir miteilt, ich werde nun zu den Preisen der Grundversorgung beliefert, da sie keinen neuen Vertrag von mir erhalten hätten.
Kein Wort von meinem Schreiben. Die tun so, als ob es das gar nicht gäbe.
Soll ich da jetzt erneut schreiben oder ist dieses Ignorieren vermutlich Absicht und ich mache jetzt einfach weiter wie bisher? Sprich, Widerspruch einlegen bei Preisveränderungen - nur zukünftig mit dem Hinweis ergänzt, der neue Grundversorgungsvertrag sei nicht rechtlich wirksam zustande gekommen?
Martinus11
Das ist eine nicht unübliche Verfahrensweise, die oft dem Umstand geschuldet ist, dass es bei vielen EVU\'s derzeit drunter und drüber geht und man nicht genug qualifizierte Mitarbeiter (Anwälte) hat, um jeglichen Schriftverkehr qualifiziert zu beantworten. Da beschränkt man sich auf einige Standardsätze, die bei fast allen zutreffen. Bei Ihnen halt, dass man der Meinung ist, dass man keinen Vertrag mehr mit Ihnen geschlossen hat und daher auf die
gesetzliche Grundversorgung umstellt.
Das Sie zweigleisig fahren wollen, ist sicherlich richtig, da die Entscheidung, welche Vertragsform bei Ihnen zum Tragen kommt, anscheinend nicht ganz eindeutig ist und auch der Versorger mit seinem Verhalten nicht zu Klarheit beiträgt.
Aber nochmals zur Klarstellung: Ein Sondervertrag muss nicht alleine durch ein schriftliches Vertragswerk mit beidseitiger Unterschrift zustande gekommen sein. Wichtig sind die Merkmale Ihres Vertragsverhältnisses (was auch ggf. durch handeln zustande gekommen sein kann). Wie oben schon einmal beschrieben und wie auch
Oberpfälzer bei seiner Beratung mitgeteilt bekommen hat, sind viele BestPreisTarife Sonderverträge, da sie einen besonderen Tarif enthalten, der
über dem allgemeinen Tarif liegt und alleine deshalb schon den Status \"Sondervertragskunde\" begründen könnte. Dazu gibt es ein interessantes Urteil des OLG Düsseldorf vom 24.06.09
siehe auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 24.06.09 - VI - 2 U (Kart) 14/08 Tarifkunde oder Sonderkunde? Wie es dann mit Vertragsinhalten (Kündigungsfristen, -formen etc. aussieht, kann sicherlich nur ein Fachanwalt mit allen Unterlagen halbwegs sicher beurteilen.
Wichtig ist aber sicher, dass Sie sowohl der Kündigung (was Sie ja wohl schon getan haben) als auch der Einstufung in die Grundversorgung und
hilfsweise auch noch, falls Sie doch zu Recht in der Grundversorgung gelandet sein sollten, den Preisen dort (wegen Unbilligkeit nach § 315 Abs. 3 BGB) widersprechen. Damit sollten Sie erstmal auf der sicheren Seite sein. Dann weiter kürzen und mal schauen, was der Versorger macht.
Gruß
bolli