Original von tobmak
Wie soll ich mich jetzt verhalten? Soll ich auf das Schreiben des Anwalts antworten oder Mahnbescheid abwarten?
Gibt es noch weitere Betroffene im Raum Bamberg?
Für eine kurze Hilfestellung wäre ich sehr dankbar.
Gehen Sie mal davon aus, dass EON in jedem Fall einen Mahnbescheid beantragen wird, wenn Sie nicht zahlen, egal, ob Sie antworten oder nicht. Ich vermute mal, dass Sie bereits der Jahresrechnung 2006 widersprochen und entsprechend Ihre Abschläge gekürzt haben. Wenn ja, verjähren die Forderungen der EON aus dieser Rechnung Ende diesen Jahres, wenn Sie nicht gerichtlich geltend gemacht wurden, dazu muss mindestens ein Mahnbescheid erlassen worden sein. Gleiches gilt übrigens auch für Rückforderungen von Seiten der Verbraucher aus der Jahresrechnug 2006, aber das nur am Rande.
Aus diesem Grund schlägt nun zum Jahresende nochmals die große Stunde der Anwaltsbüros, die schnelle noch einige Forderungen sichern sollen.
Inhaltlich hat
reblaus ja schon gesagt, dass derzeit wohl schwer eindeutig zu sagen ist, ob alleine die Tatsache, dass nach Bestpreis abgerechnet wird, schon einen Sondervertrag begründet. Die Gerichte urteilen hier bisher nicht einheitlich und eine höchstrichterliche Rechtssprechung dazu gibt es noch nicht. Besser wäre sicherlich, wenn Sie weitere Hinweise auf einen solchen Sondervertrag hätten. Die Benennung auf dem Preisblatt ist sicher schon EIN weiterer Hinweis darauf, die Vorlage eines neuen Vertrages zur Unterzeichnung, der ebenfalls auf einen Sondervertrag hindeutet (bei der gesetzlichen Grundversorgung ist ein schriftlich abgeschlossener und von beiden Parteien unterzeichneter Vertrag nicht notwendig und wird in der Regel auch nicht gemacht) ist sicher EIN WEITERER. Je mehr Punkte Sie finden, umso besser für Sie.
Haben Sie Rechtsschutz für Ihren Fall ? Wenn nicht, gilt es, wie
reblaus ebenfalls schon ausführte, gut abzuwägen, was wirtschaftlich sinnvoll ist. Ohne Rechtsschutz und für den Fall, dass der Sondervertragsstatus abgelehnt wird, könnte es teuer werden.
Ggf. vielleicht doch mal eine anwaltliche Beratung von einem Fachmann/einer Fachfrau auf diesem Gebiet wahrnehmen
Anwaltsliste des BdEV . Dieser weiss oft auch die regionalen Eigenheiten der zuständigen Gerichte der Region einzuordnen.