@renrew
Den Satz mit nicht Importeur und auch nur Kunde habe ich diese Woche bei x- verschiedenen Versorgern am Telefon überall gehört.
Was hindert diese Gaskunden daran, sich auch einer Bürgerinitiative anzuschließen und sich von den Verbraucherzentralen beraten zu lassen?
Immerhin können diese Gaskunden auch schon überhaupt gar nicht von Erdgas auf etwas anderes ausweichen. Sie können aber - anders als der Haushaltskunde - ihren Gaslieferanten wechseln.
Im Falle von Preiserhöhungen besteht oft ein Sonderkündigungsrecht.
Da kann man aber auch etwas dazu sagen:
Was in der aktuellen Diskussion oft verkannt wird, dass E.ON Westfalen Weser wie das auf dem deutschen Erdgasmarkt mit einem Marktanteil von ca. 60 Prozent marktbeherrschende Unternehmen E.ON Ruhrgas (größter Importeur) zum E.ON- Konzern gehört, dessen Gewinne auch im aktuellen Quartal \"überraschend\" überdurchschnittlich gestiegen sind.
http://www.westfaelische-rundschau.de/wr/wr.wirtschaft.volltext.php?kennung=on3wrWIRWirNational38572&zulieferer=wr&kategorie=WIR&rubrik=Wirtschaft®ion=National&auftritt=WR&dbserver=1http://www.handelsblatt.com/pshb?fn=tt&sfn=go&id=1085363E.ON Ruhrgas versorgt in zunehmendem Maße die E.ON Regionalversorger.
Preiserhöhungen werden somit im eigenen Konzern hausgemacht.
Der Ruhrgas- Arbeitspreis soll viel stärker gestiegen sein als die Importpreise, weshalb es eine entsprechende Kartellbeschwerde von Verbraucherschützern gibt.
Was oft weiter verkannt wird, E.ON Westfalen Weser könnte sich ggf. auf die Nichtigkeit des eigenen Bezugsvertrages infolge Kartellrechtswidrigkeit berufen. Stichworte hierzu Thyssengas gegen STAWAG und Gasversorgung Süddeutschland gegen Stadtwerke Schwäbisch Hall.
Was weiter oft verkannt wird, auch E.ON Westfalen Weser kann als Kunde die Unbilligkeit gegen steigende Vorlieferantenpreise einwenden.
Es gibt auch dort ein entsprechendes Ermessen:
E.ON Ruhrgas erhöhte die Preise zum 01.10.2004 nicht wie zunächst beabsichtigt um acht, sondern nur um vier Prozent.
E.ON Ruhrgas hat also ein Ermessen ausgeübt, welches der gerichtlichen Billigkeitskontrolle unterfällt.
Was weiter in der aktuellen Diskussion oft verkannt wird:
Verbraucher sind nicht dumm.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt