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Autor Thema: E.ON Schreiben auf 2. Widerspruch zum 1.8.  (Gelesen 5360 mal)

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Offline renrew

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E.ON Schreiben auf 2. Widerspruch zum 1.8.
« am: 10. August 2005, 12:09:58 »
Soll ich hierauf antworten?

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

wir bestätigen den Eingang Ihres Schreibens vom 12.07.2005 und Ihren erneuten Einspruch gegen unsere Erdgaspreise.

Wir bedauern, dass Sie unsere Preisanpassungen für unbegründet oder überzogen halten. Die Energiepreise befinden sich derzeit auf einem weltweiten Allzeithoch. Das wird bei den Benzin- und Heizölpreisen besonders deutlich, betrifft aber auch den Erdgaspreis. Was in der aktuellen Diskussion oft verkannt wird: E.ON Westfalen Weser ist selbst weder Produzent noch Importeur von Erdgas. Auch wir sind Kunden, auch wir kaufen unser Erdgas ein. Steigen unsere Einkaufspreise, steigt leider auch Ihre Erdgasrechnung. Weil die weltweite Nachfrage nach Energie ständig zunimmt, hat sich der Importpreis für Erdgas deutlich erhöht. Auch E.ON Westfalen Weser kann sich dieser allgemeinen Entwicklung nicht entziehen. Viele Erdgaslieferanten in Deutschland haben ebenfalls deutliche Preisanpassungen angekündigt.

Wenn Sie Fragen hierzu haben, rufen Sie uns einfach unter der Telefonnummer 0 52 51-5 03-3 17 an. Wir antworten Ihnen gerne.

Mit freundlichen Grüßen

E.ON Westfalen Weser AG

Offline Sprock

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E.ON Schreiben auf 2. Widerspruch zum 1.8.
« Antwort #1 am: 10. August 2005, 16:26:31 »
Hallo,

das ist ja ziemlich genau der Anzeigetext aus \"Alle Welt braucht Energie\".
Es wäre schade um die 55ct für eine Briefmarke.

Dieses Schreiben ist nur als Eingangsbestätigung des Widerspruchs zu werten und bedarf keiner Antwort.

Schönen Gruß

Peter Sprockhoff

Offline RR-E-ft

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E.ON Schreiben auf 2. Widerspruch zum 1.8.
« Antwort #2 am: 10. August 2005, 18:45:39 »
@renrew

Den Satz mit nicht Importeur und auch nur Kunde habe ich diese Woche bei x- verschiedenen Versorgern am Telefon überall gehört.

Was hindert diese Gaskunden daran, sich auch einer Bürgerinitiative anzuschließen und sich von den Verbraucherzentralen beraten zu lassen?

Immerhin können diese Gaskunden auch schon überhaupt gar nicht von Erdgas auf etwas anderes ausweichen. Sie können aber - anders als der Haushaltskunde - ihren Gaslieferanten wechseln.

Im Falle von Preiserhöhungen besteht oft ein Sonderkündigungsrecht.




Da kann man aber auch etwas dazu sagen:


Was in der aktuellen Diskussion oft verkannt wird, dass E.ON Westfalen Weser  wie das auf dem deutschen Erdgasmarkt mit einem Marktanteil von ca. 60 Prozent marktbeherrschende Unternehmen E.ON Ruhrgas (größter Importeur) zum E.ON- Konzern gehört, dessen Gewinne auch im aktuellen Quartal \"überraschend\" überdurchschnittlich gestiegen sind.

http://www.westfaelische-rundschau.de/wr/wr.wirtschaft.volltext.php?kennung=on3wrWIRWirNational38572&zulieferer=wr&kategorie=WIR&rubrik=Wirtschaft&region=National&auftritt=WR&dbserver=1


http://www.handelsblatt.com/pshb?fn=tt&sfn=go&id=1085363


E.ON Ruhrgas versorgt in zunehmendem Maße die E.ON Regionalversorger.

Preiserhöhungen werden somit im eigenen Konzern hausgemacht.

Der Ruhrgas- Arbeitspreis soll viel stärker gestiegen sein als die Importpreise, weshalb es eine entsprechende Kartellbeschwerde von Verbraucherschützern gibt.


Was oft weiter verkannt wird, E.ON Westfalen Weser könnte sich ggf. auf die Nichtigkeit des eigenen Bezugsvertrages infolge Kartellrechtswidrigkeit berufen. Stichworte hierzu Thyssengas gegen STAWAG und Gasversorgung Süddeutschland gegen Stadtwerke Schwäbisch Hall.

Was weiter oft verkannt wird, auch E.ON Westfalen Weser kann als Kunde die Unbilligkeit gegen steigende Vorlieferantenpreise einwenden.

Es gibt auch dort ein entsprechendes Ermessen:

E.ON Ruhrgas erhöhte die Preise zum 01.10.2004 nicht wie zunächst beabsichtigt um acht, sondern nur um vier Prozent.

E.ON Ruhrgas hat also ein Ermessen ausgeübt, welches der gerichtlichen Billigkeitskontrolle unterfällt.

Was weiter in der aktuellen Diskussion oft verkannt wird:

Verbraucher sind nicht dumm.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Klaus, Krs. PB

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E.ON Schreiben auf 2. Widerspruch zum 1.8.
« Antwort #3 am: 10. August 2005, 23:09:19 »
@Hans-Werner

Zitat von: \"renrew\"
Soll ich hierauf antworten?


Macht keinen Sinn, da es offenbar nur ein vielfach verwendetes(r) Formschreiben/Textbaustein ist.

Auch ich habe heute, 9 Tage nach meinem Widerspruch, von den Herren Rüdiger Fittje und Klaus Brüggemann, E.ON WW, einen netten Brief nahezu identischen Inhalts bekommen.
Übrigens geht E.ON WW darin mit keinem Wort auf die Billigkeitseinrede ein. Allerdings haben sie - sehr kurzfristig - wunschgemäß meine Lastschrifteinzugsermächtigung storniert, so daß ich jetzt per Dauerauftrag - fein getrennt für Strom und Gas - den Abschlag für Gas nach der Höhe bis zum 30.09.2004 zahle.
Interessant wird es wohl erst, wenn die Jahresabrechnung kommt. Ich hoffe, daß es bis dahin auch aus Dortmund interessante Neuigkeiten von den 23 Verklagten Gaspreisgegnern gibt.

Das wird ein spannender Herbst.

 

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