Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
§315 oder Preisänderungklausel bei Erdgas-Classic?
FrankyDee:
Hallo liebe Mitstreiter,
seit Jahren kürze ich nun schon die Gaszahlungen wegen Unbilligkeit nach §315 BGB. Nachdem in letzter Zeit immer mehr die Preisanpassungsklauseln in Sonderverträgen als unwirksam erklärt wurden, stellt sich bei mir die Frage, ob ich zukünftig statt §315 lieber einen Einspruch wegen der Preisanpassungsklauseln einlegen sollte oder am besten sogar gegen beides.
Dies besonders, da anscheinend nicht recht klar ist, ob Erdgas Classic ein Sondervertrag oder eine Grundversorgung ist. Für mich sieht es eigentlich wie ein Sondervertrag aus, da ich in den 90er Jahren mit der Landesgas einen \"Gas-Standard-Sondervertrag S1\" angeschlossen habe, der von der Avacon nie gekündigt wurde. Stattdessen wurde er 2000 von der Avacon als \"Wärmesondervertrag Gas S1\" weitergeführt und 2003 von der Avacon automatisch auf \"Erdgas Classic\" umgetitelt, wenn man keinen anderen Vertrag abgeschlossen hat.
In vielen Beiträgen des Forums wurde viel über diese Thematik diskutiert. Trotzdem kann ich persönlich keine rechte Quintessenz aus diesen Informationen ziehen, da alles recht verworren ist (wie auch bei der Avacon :)). Da ich denken, dass viele Gaskunden die gleiche Antwort suchen und die gleichen Voraussetzungen haben, hier die konkrete Nachfrage in einem eigenständigen Thread...
Wie sollte man nach Eurer Meinung mit dieser Konstellation umgehen? §315, Preisanpassungsklausel oder sogar beides?
Danke
FrankyDee
Opa Ete:
@FrankyDee
der Musterbrief vom BDE ist doch optimal. Da steht \"falls sie berechtigt sind\", d.h. falls das EVU eine gültige Preisanpassungsklausel hat und berechtigt ist die Preise zu erhöhen, dann kann ich sie immer noch auf Billigkeit überprüfen lassen. Hat das EVU gar keine Berechtigung die Preise zu erhöhen, wegen z.B. ungültiger Preisanpassungsklausel, gibts eh keine Probleme. War bei mir übrigens ähnlich, erst seit 1994 bei ÜLG gewesen und dan zur Avacon gekommen und automatisch in Tarif Classic eingestuft worden.
Gruß Opa Ete
Cremer:
@FrankyDee,
bei Sonderverträgen ist Widerspruch nach § 307 BGB einzulegen.
Christian Guhl:
Eon-Avacon hat wohl alle Erdgas-Sonderverträge der Energieversorger die übernommen wurden, im Erdgas-Classic zusammengefasst. Bei der Hastra war es der Gas-Wärme-Sondervertrag. Eine Kündigung ist in keinem Fall erfolgt. In einem Schreiben bezeichnet Eon-Avacon die Vertragsumstellung ohne Kündigung des Altvertrages als \"absolut übliches und rechtlich nicht zu beanstandendes Verfahren\". Bei der mündlichen Verhandlung im Verfahren gegen den ErdgasClassic vor dem LG Hannover trugen die Eon-Anwälte auch das Argument vor, dass die Kläger nicht die Prüfung der Preisanpassungsklausel gefordert hätten, sondern nur Widerspruch nach § 315 eingelegt haben. Nach Ansicht des Richters ist dies jedoch unerheblich. Das Musterschreiben des BdE ist schon in Ordnung, es deckt beides ab. Der Empfehlung von @Cremer würde ich nicht folgen. Legt man Widerspruch wegen einer unwirksamen Preisänderungsklausel nach § 307 ein und das Gericht stellt fest, dass die Klausel wirksam ist, wird das Urteil entsprechend ausfallen. Die Billigkeit der Preise nach § 315 wurde ja gar nicht gerügt und braucht daher auch nicht geprüft zu werden. Im umgekehrten Fall (Widerspruch nach § 315) wird das Gericht erstmal prüfen, ob überhaupt ein nach § 307 wirksames Preisänderungsrecht besteht, bevor es sich mit der Billigkeit beschäftigt.
Am Dienstag, den 01.12. wird vom LG Hannover um 12.00 Uhr im Saal L1 das Urteil verkündet (Az. 18 O 52/07). Dann wissen wir, ob der Classic ein Sondervertrag ist.
FrankyDee:
danke für alle Eure Antworten. Jetzt ist alles ein wenig klarer.
Da ich bisher nur über §315 Einspruch eingelegt habe, werde ich nun auch zusätzlich §307 mit in die Liste aufnehmen. Insbesondere, da (zumindest bis morgen) unklar ist, ob der Classic nun ein Sondervertrag ist oder nicht.
@ Opa Ete
@ Christian Guhl
Den von Euch angesprochenen Musterbrief, der sowohl §315 als auch §307 abdeckt, konnte ich beim BdE bisher leider nicht finden. Ich habe nur die Musterbriefe unter \"Musterschreiben an Versorger\" gefunden, die decken m.E. aber nur den §315 ab. Es mag zwar sein, dass die Gerichte hierbei auch auf §307 prüfen, aber verlassen möchte ich mich nicht darauf. Habt Ihr einen näheren Link?
Dank aus Wolfenbüttel
FrankyDee
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