Hallo liebe Mitstreiter,
seit Jahren kürze ich nun schon die Gaszahlungen wegen Unbilligkeit nach §315 BGB. Nachdem in letzter Zeit immer mehr die Preisanpassungsklauseln in Sonderverträgen als unwirksam erklärt wurden, stellt sich bei mir die Frage, ob ich zukünftig statt §315 lieber einen Einspruch wegen der Preisanpassungsklauseln einlegen sollte oder am besten sogar gegen beides.
Dies besonders, da anscheinend nicht recht klar ist, ob Erdgas Classic ein Sondervertrag oder eine Grundversorgung ist. Für mich sieht es eigentlich wie ein Sondervertrag aus, da ich in den 90er Jahren mit der Landesgas einen \"Gas-Standard-Sondervertrag S1\" angeschlossen habe, der von der Avacon nie gekündigt wurde. Stattdessen wurde er 2000 von der Avacon als \"Wärmesondervertrag Gas S1\" weitergeführt und 2003 von der Avacon automatisch auf \"Erdgas Classic\" umgetitelt, wenn man keinen anderen Vertrag abgeschlossen hat.
In vielen Beiträgen des Forums wurde viel über diese Thematik diskutiert. Trotzdem kann ich persönlich keine rechte Quintessenz aus diesen Informationen ziehen, da alles recht verworren ist (wie auch bei der Avacon
. Da ich denken, dass viele Gaskunden die gleiche Antwort suchen und die gleichen Voraussetzungen haben, hier die konkrete Nachfrage in einem eigenständigen Thread...
Wie sollte man nach Eurer Meinung mit dieser Konstellation umgehen? §315, Preisanpassungsklausel oder sogar beides?
Danke
FrankyDee