Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: §315 oder Preisänderungklausel bei Erdgas-Classic?  (Gelesen 5760 mal)

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Offline FrankyDee

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§315 oder Preisänderungklausel bei Erdgas-Classic?
« am: 26. November 2009, 09:58:02 »
Hallo liebe Mitstreiter,

seit Jahren kürze ich nun schon die Gaszahlungen wegen Unbilligkeit nach §315 BGB. Nachdem in letzter Zeit immer mehr die Preisanpassungsklauseln in Sonderverträgen  als unwirksam erklärt wurden, stellt sich bei mir die Frage, ob ich zukünftig statt §315 lieber einen Einspruch wegen der  Preisanpassungsklauseln einlegen sollte oder am besten sogar gegen beides.

Dies besonders, da anscheinend nicht recht klar ist, ob Erdgas Classic ein Sondervertrag oder eine Grundversorgung ist. Für mich sieht es eigentlich wie ein Sondervertrag aus, da ich in den 90er Jahren mit der Landesgas einen \"Gas-Standard-Sondervertrag S1\" angeschlossen habe, der von der Avacon nie gekündigt wurde. Stattdessen wurde er 2000 von der Avacon als \"Wärmesondervertrag Gas  S1\" weitergeführt und 2003 von der Avacon automatisch auf \"Erdgas Classic\" umgetitelt, wenn man keinen anderen Vertrag abgeschlossen hat.

In vielen Beiträgen des Forums wurde viel über diese Thematik diskutiert. Trotzdem kann ich persönlich keine rechte Quintessenz aus diesen Informationen ziehen, da alles recht verworren ist (wie auch bei der Avacon :)). Da ich denken, dass viele Gaskunden die gleiche Antwort suchen und die gleichen Voraussetzungen haben, hier die konkrete Nachfrage in einem eigenständigen Thread...

Wie sollte man nach Eurer Meinung mit dieser Konstellation umgehen? §315, Preisanpassungsklausel oder sogar beides?

Danke
FrankyDee

Offline Opa Ete

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§315 oder Preisänderungklausel bei Erdgas-Classic?
« Antwort #1 am: 26. November 2009, 11:06:52 »
@FrankyDee

der Musterbrief vom BDE ist doch optimal. Da steht \"falls sie berechtigt sind\", d.h. falls das EVU eine gültige Preisanpassungsklausel hat und berechtigt ist die Preise zu erhöhen, dann kann ich sie immer noch auf Billigkeit überprüfen lassen. Hat das EVU gar keine Berechtigung die Preise zu erhöhen, wegen z.B. ungültiger Preisanpassungsklausel, gibts eh keine Probleme. War bei mir übrigens ähnlich, erst seit 1994 bei ÜLG gewesen und dan zur Avacon gekommen und automatisch in Tarif Classic eingestuft worden.

Gruß Opa Ete

Offline Cremer

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§315 oder Preisänderungklausel bei Erdgas-Classic?
« Antwort #2 am: 26. November 2009, 11:59:36 »
@FrankyDee,

bei Sonderverträgen ist Widerspruch nach § 307 BGB einzulegen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Christian Guhl

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§315 oder Preisänderungklausel bei Erdgas-Classic?
« Antwort #3 am: 26. November 2009, 12:36:40 »
Eon-Avacon hat wohl alle Erdgas-Sonderverträge der Energieversorger die übernommen wurden, im Erdgas-Classic zusammengefasst. Bei der Hastra war es der Gas-Wärme-Sondervertrag. Eine Kündigung ist in keinem Fall erfolgt. In einem Schreiben bezeichnet Eon-Avacon die Vertragsumstellung ohne Kündigung des Altvertrages als \"absolut übliches und rechtlich nicht zu beanstandendes Verfahren\". Bei der mündlichen Verhandlung im Verfahren gegen den ErdgasClassic vor dem LG Hannover trugen die Eon-Anwälte auch das Argument vor, dass die Kläger nicht die Prüfung der Preisanpassungsklausel gefordert hätten, sondern nur Widerspruch nach § 315 eingelegt haben. Nach Ansicht des Richters ist dies jedoch unerheblich. Das Musterschreiben des BdE ist schon in Ordnung, es deckt beides ab. Der Empfehlung von @Cremer würde ich nicht folgen. Legt man Widerspruch wegen einer unwirksamen Preisänderungsklausel nach § 307 ein und das Gericht stellt fest, dass die Klausel wirksam ist, wird das Urteil entsprechend ausfallen. Die Billigkeit der Preise nach § 315 wurde ja gar nicht gerügt und braucht daher auch nicht geprüft zu werden. Im umgekehrten Fall (Widerspruch nach § 315) wird das Gericht erstmal prüfen, ob überhaupt ein nach § 307 wirksames Preisänderungsrecht besteht, bevor es sich mit der Billigkeit beschäftigt.
Am Dienstag, den 01.12. wird vom LG Hannover um 12.00 Uhr im Saal L1 das Urteil verkündet (Az. 18 O 52/07). Dann wissen wir, ob der Classic ein Sondervertrag ist.

Offline FrankyDee

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§315 oder Preisänderungklausel bei Erdgas-Classic?
« Antwort #4 am: 30. November 2009, 16:29:16 »
danke für alle Eure Antworten. Jetzt ist alles ein wenig klarer.

Da ich bisher nur über §315 Einspruch eingelegt habe, werde ich nun auch zusätzlich §307 mit in die Liste aufnehmen. Insbesondere, da (zumindest bis morgen) unklar ist, ob der Classic nun ein Sondervertrag ist oder nicht.


@ Opa Ete
@ Christian Guhl

Den von Euch angesprochenen Musterbrief, der sowohl §315 als auch §307 abdeckt, konnte ich beim BdE bisher leider nicht finden. Ich habe nur die Musterbriefe unter \"Musterschreiben an Versorger\" gefunden, die decken m.E. aber nur den §315 ab. Es mag zwar sein, dass die Gerichte hierbei auch auf §307 prüfen, aber verlassen möchte ich mich nicht darauf. Habt Ihr einen näheren Link?


Dank aus Wolfenbüttel
FrankyDee

Offline RR-E-ft

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§315 oder Preisänderungklausel bei Erdgas-Classic?
« Antwort #5 am: 30. November 2009, 16:40:55 »
Die Frage, ob ein bestimmter Tarif ein Grundversorgungstarif ist oder nicht, soll nach OLG Düsseldorf, Urt. v. 24.06.09 eine Rechtsfrage sein. Dort hatte das LG Düsseldorf zunächst angenommen, es handele sich um Tarifkunden und deswegen käme es für die Wirksamkeit von Preisänderungen auf die Frage der Billigkeit an. Anders sodann in der Berufung jedoch das OLG Düsseldorf.

Und deshalb folgt auch aus einer morgen verkündeten Entscheidung des LG Hannover nicht ein für allemal, ob der E.ON - Tarif  Classik ein Grundversorgungstarif oder ein Sondertarif ist. Allgemeine Preise der Grundversorgung sind diejenigen Tarife, die der Grundversorger als solche \"Allgemeinen Preise der Grundversorgung\" gem. § 36 Abs. 1 EnWG veröffentlicht hat.

OLG Düsseldorf hat es für die Frage der Unwirksamkeit der einseitigen Preisänderungen im Sondervertrag jedenfalls genügen lassen, dass diese von den Kunden als unbillig gerügt wurden, ihnen mithin widersprochen wurde. Ob es ohne einen (solchen) Widerspruch zu einer Preisneuvereinbarung gekommen wäre, hat der Senat m. E. offen gelassen.

Offline AKW NEE

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§315 oder Preisänderungklausel bei Erdgas-Classic?
« Antwort #6 am: 01. Dezember 2009, 08:29:29 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Allgemeine Preise der Grundversorgung sind diejenigen Tarife, die der Grundversorger als solche \"Allgemeinen Preise der Grundversorgung\" gem. § 36 Abs. 1 EnWG veröffentlicht hat.

Dieser Hinweis war in der Vergangenheit, zumindest im Internet nur beim Grundversorgungstarif ErdgasTarif von der E.ON Avacon angegeben, nicht aber beim TarifClassic.

Offline Schwalmtaler

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§315 oder Preisänderungklausel bei Erdgas-Classic?
« Antwort #7 am: 01. Dezember 2009, 09:12:48 »
@ RR-E-ft

Und wie werden wohl die Gerichte damit umgehen, wenn sich diese Bezeichnung im Laufe der Jahre geändert hat?

Erst als Sondervertrag ausgewiesen und Kunde so begrüßt und erste Abrechnungen auch so betitelt, dann pöltzlich unter dieser Beschreibung?

Ich glaube der Ausweis unter diesem Hinweis kann nur eines von mehreren
Merkmalen sein, an denen das Gericht die Vertragart bestimmen muss.

Offline Christian Guhl

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Offline HarryS

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§315 oder Preisänderungklausel bei Erdgas-Classic?
« Antwort #9 am: 08. Dezember 2009, 13:07:25 »
Doch nun zur Sache.
In meinem Fall ist es wahrscheinlich so wie in vielen anderen Fällen auch. Ich habe schon in den 1980er Jahren mit der damaligen Landesgas einen Haushalts-Sondervertrag abgeschlossen, der bis heute nicht gekündigt worden ist.
Chr.Gruhl erwähnt in seinem Beitrag vom 26.11.09:
In einem Schreiben bezeichnete E.on Avacon die Vertragsumstellung ohne Kündigung des Altvertrages als \"absolutübliches und rechtlich nicht zu beanstandetes Verfahren\".
Wer hat denn ein solches Schreiben erhalten?
Wie ist denn der rechtliche Zusammenhang? Kann E.on tatsächlich so vorgehen?

Die HAZ berichtete am 2.12.2009 ebenfalls über die LG Verhandlung vom Vortage. Darin heißt es u.a. dass sich die bewusste Preisanpassungsklausel in einer Info Broschüre befand, die den Kunden 2003 per Anschreiben zugestellt wurde. \"Es gab keinen weiteren schriftlichen Vertrag, deshalb gab die Broschüre den rechtlichen Rahmen vor.\" Existierten denn keine alten, ungekündigten Verträge?

Für ein paar erläuternde Infos wäre ich sehr dankbar.

HarryS

Offline Harry01

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§315 oder Preisänderungklausel bei Erdgas-Classic?
« Antwort #10 am: 08. Dezember 2009, 14:58:09 »
Zitat
Original von HarryS
Darin heißt es u.a. dass sich die bewusste Preisanpassungsklausel in einer Info Broschüre befand, die den Kunden 2003 per Anschreiben zugestellt wurde. \"Es gab keinen weiteren schriftlichen Vertrag, deshalb gab die Broschüre den rechtlichen Rahmen vor.\"
Was soll denn das für eine Broschüre gewesen sein, in der die Bedingungen von laufenden Verträgen angepaßt werden können? Das Einzige, was ich von Avacon bzw. jetzt E.ON Avacon bekomme und bekommen habe, sind die monatlichen Infoheftchen, die jedoch nach kurzer Durchsicht meist gleich im Altpapier landen.

Offline Christian Guhl

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§315 oder Preisänderungklausel bei Erdgas-Classic?
« Antwort #11 am: 08. Dezember 2009, 15:49:02 »
Das besagte Schreiben haben alle Kunden bekommen, die sich darauf berufen haben, dass der alte Gas-Wärme-Sondervertrag der Hastra noch Bestand hat, da er ja nie gekündigt wurde. Für den \"Classic\" bestehen keine Verträge, da unter diesem Namen nie etwas Schriftliches abgeschlossen wurde. Wenn ich die E-mail-adresse bekomme (per PN), schicke ich die Broschüre.

 

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