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Autor Thema: Rheinenergie-Mahnkosten-Abschläge  (Gelesen 6800 mal)

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Offline Uschi

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Rheinenergie-Mahnkosten-Abschläge
« am: 24. November 2009, 18:22:34 »
Hallo und Grüße von einem neuen Mitglied
ich hab ein Problem mit der Rheinenergie Köln. Allein blicke ich da nicht mehr durch.
Die haben mein Guthaben aus der letztjährigen Endabrechnung (hab Strom gespart) dazu verwendet, um alte Mahnkosten auszugleichen.

Ich möchte gerne wissen, ob die Rheinenergie berechtigt ist, meine ersparten Stromkosten für Mahnkosten zu nehmen.

Danke für Infos und liebe Grüße

Uschi aus Köln

Offline Cremer

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Rheinenergie-Mahnkosten-Abschläge
« Antwort #1 am: 24. November 2009, 21:25:49 »
@Uschi,

Willkommen im Forum,

natürlich ist es statthaft, Forderungen aus anderen Energiesparten mit Rückständen und mahnungen aufzurechnen.

Es sei denn, Sie schreiben dem Versorger und teilen ihm ein Aufrechnungsverbot mit.

Ferner überweisen Sie künftig die Abschläge getrennt nach Energiearten (dürfte bei online banking kein Problem sein)
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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gerd@cremer-kreuznach.de

 

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