Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Stromsperre  (Gelesen 8556 mal)

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Offline tanne1973

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Stromsperre
« am: 23. November 2009, 14:08:00 »
hallo,
und zwar geht es darum, uns das sind 2 Erwachsene und 3 kinder (7,12 und 14 jahre) hat die entega am 5.11.2009 den strom abgestellt. der Grund lautet angeblich sollen bei denen noch eine Summe von 6000,- euro offen sein.
5000,- euro noch aus der verbrauchsstelle wo wir vorher gewohnt haben.
das war bis 2005. damals standen dort 1204,69 euro offen den Betrag hat damals der kreis Heppenheim übernommen und auch überwiesen aber entega behauptet sie hätten von dort nie eine Zahlung erhalten.
In der wohnung wo wir zur Zeit wohnen und der Strom abgestellt wurde waren noch 175,- euro von einer rechnung offen die wir aber nicht erhalten haben und deshalb auch nicht zum amt (hartz4) gehen konnten die das dann übernommen hätten. dazu gesagt werden muss, das ich damals als ich die Wohnung bezogen haben extra veranlasst habe das miete und strom direkt an die dementsprechenden stellen überwiesen werden, sodas ich keine probleme mit dem stromversorger bekomme und nun habe ich sie trotzdem.
Und das nur weil ich 2 Briefe von der entega nicht bekommen habe.
Selbst auf eine ratenzahlung lassen sie sich nicht ein, bzw kam von entega nur ich kann die den betrag ratenmässig abbezahlen, aber der strom wird erst wieder angestellt, wenn die letzte rate bezahlt ist. ich bin aber hartz4 empfänger und kann das auf einmal nicht bezahlen und dazu kommt noch das mein Sohn Asthma hat und zeitweise inhalieren muss, wozu ich auch strom brauche. was soll ich jetzt tun??????

Offline bolli

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Stromsperre
« Antwort #1 am: 24. November 2009, 08:33:00 »
Als erstes sollten Sie von entega umgehend eine schriftliche Forderungsaufstellung anfordern, aus der Sie und diejenigen, die Ihnen zukünftig helfen sollen, ersehen können, was nun genau noch offen sein soll. Diese würde ich mit Nachdruck anfordern, \"da Gesundheitsgefahr für die Kinder besteht (ein Kind hat Asthma)\"
Danach würde ich mit den Unterlagen zum Rechtspfleger auf\'s Amtsgericht gehen. Dort gibt es eine Rechtsberatungsstelle (zumindest in NRW) und würde mit diesem das ganze mal grob durchsprechen. Sollte entega nicht innerhalb einer Woche reagieren, würde ich auch so hingehen, schließlich haben wir Winter und Sie haben Glück, dass wir noch keine der Jahreszeit entsprechenden Temeraturen haben.

Ich vermute mal, da muss einiges aufgedröselt werden und das ist in so einem Geflecht nicht einfach.
Viel Glück dabei !

Offline reblaus

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Stromsperre
« Antwort #2 am: 24. November 2009, 09:25:50 »
@tanne1973
Nehmen Sie Ihren Schriftwechsel mit der entega und Ihren Bescheid über die Bewilligung von Hartz IV mit und gehen Sie sofort zu dem für Ihren Ort zuständigen Amtsgericht. Dort können Sie mit diesen Unterlagen Beratungshilfe beantragen. Sie erhalten dann vom Amtsgericht einen Beratungsschein, mit dem Sie zu einem Anwalt Ihrer Wahl gehen können, der Sie dann außergerichtlich gegenüber der entega vertritt. Die Kosten für die Beratung werden vom Staat übernommen.

Ein herumdoktern in Eigenhilfe wird in Ihrem Fall zu nichts führen.

Offline RA Lanters

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Stromsperre
« Antwort #3 am: 24. November 2009, 09:29:00 »
1. am besten erstmal den nachbarn um strom bitten.
2. zum kundencenter der entega gehen und forderungsaufstellung anfordern.
3. beratungshilfeschein beim zuständigen amtsgericht abholen und sofort zum anwalt, da die entega ihre schreiben wahrscheinlich weiter ignorieren wird.
4. bei der arge vorsprechen und auch diese um eine aufstellung der bisher geleisteten zahlungen bitten.
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Offline tanne1973

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Stromsperre
« Antwort #4 am: 28. November 2009, 19:37:47 »
danke für den tipp. Mittlerweile ist es soweit das meine anwältin erreicht hat das die arge wohl doch ein darlehn macht. Ist dann nur die Frage ob die entega den Strom freischaltet, da ja dann immer noch angeblich 5300,- euro offen sind allerdings forderrungen aus der alten wohnung wo ich vorher gewohnt habe.
habe trotzdem bei einen anderen anbieter nachgefragt ob es möglich ist zu wechseln und das sie und dann wieder ans netz nehmen da ja entega der hauptanbieter ist. weiss halt nicht wie da die regelungen sind.

Offline Zeus

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Stromsperre
« Antwort #5 am: 29. November 2009, 11:31:49 »
@tanne1973

Aus der Erfahrung vieler Beratungsfälle, ist mir bekannt, dass Verbraucher in ähnlichen Fällen nur selten einen anderen Versorger finden. Bei Neuzugänge holen diese meistens zunächst Erkundigen über die finanzielle Lage des potentiellen Kunden ein.  Und hier dürften Sie keine große Chancen haben.
Besser sieht es aus bei der sofortigen Wiederherstellung der Stromversorgung insbesondere wenn, wie von bolli bereits dargelegt, nachgewiesen wird, dass für ein krankes Kind akkute Gefahr besteht, und darüber hinaus die Arge sich bereit erklärt hat Ihnen ein Darlehen zu gewähren zur Begleichung der vorhandenen Schuld aus neuerer Zeit. Dies dürfte wohl Ihre Anwältin erreichen.
Was Schulden aus der längeren Vergangenheit anbelangt, so ist mir bisher kein Fall bekannt wo eine Arge entgegenkommen gezeigt hätte. Deshalb geht es hier zunächst darum festzustellen warum die Summe von ursprünglich 1204,69  €, die sich zwischenzeitlich auf 5300 € summiert ( wahrscheinlich durch die Anrechnung von Zinsen, von Mahnungen und Mahnverfahren, Inkasso-Gebühren, usw...), vom Kreis Heppenheim nicht überwiesen oder von der Entega nicht registriert wurde. Sollte hier auf einer der beiden Seiten eine Panne unterlaufen sein, so würde diese wohl für den dadurch aufgelaufenen höheren Betrag aufkommen müssen. Es sei denn man wird Ihnen nachweisen können, dass Sie wissentlich es versäumt haben auf entsprechende Mahnungen zu reagieren, oder Sie sich bei einem Umzug durch nicht Abmeldung  einfach einem weiteren Zugriff des Versorgers entzogen haben.

Offline nomos

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Stromsperre
« Antwort #6 am: 29. November 2009, 12:00:50 »
@Zeus so ist es. Die Chance in dieser Situation einen anderen Versorger zu finden ist gleich Null. Schon ein negativer Schufa-Eintrag reicht. Hier ein schon älteres Beispiel aus Berlin aus meinem Fundus:

SCHUFA-EINTRAG VERHINDERT WECHSEL

Tausende Berliner können aufgrund eines negativen Schufa-Eintrags nicht den Strom- oder Gasanbieter wechseln. Konkurrenz-Anbieter zu den Grundversorgern schlössen in der Regel keine Verträge mit Personen ab, die einen negativen Schufa-Eintrag haben. Dieser wird von der SCHUFA vergeben, wenn Verbraucher Rechnungen und Kredite nicht bezahlt haben. Auch Insolvenz und eine eidesstattliche Erklärung zur Zahlungsunfähigkeit haben einen Negativeintrag zur Folge.

Nach Schufa-Angaben sind in Berlin rund 340 000 Personen oder 11,7 Prozent der Bevölkerung über 18 Jahren betroffen. Von den Unternehmen werde die Praxis offen eingeräumt:
«Ich bitte Sie um Verständnis, dass die Nuon Deutschland grundsätzlich bei Vorliegen eines negativen Bescheides keine vertraglichen Lieferbeziehungen mit Kunden eingeht», heißt es in einem Kundenschreiben des Billigstromversorgers.

Der Anbieter Eprimo habe ebenfalls klare Vorgaben:
«Vor jedem Vertragsabschluss holen wir uns eine Kreditauskunft. Fällt die negativ aus, dann lehnen wir ab. Das ist absolut üblich in der Branche», sagte Sprecher Jürgen Rauschkolb.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) kritisierte dieses Vorgehen. Finanzexpertin Helga Springeneer sagte: «Wer arm ist, muss oft auch noch mehr bezahlen.»

Offline tanne1973

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Stromsperre
« Antwort #7 am: 30. November 2009, 10:31:03 »
die arge hat das damals die zahlungen auf das neue vertragskonto überwiesen also das von der neuen wohnung und nicht da wo der betrag offen stand zudem kommt ja das sich die entega erst jetzt 3 jahre später uns mitteilt das noch forderungen offen stehen.
was ich ja auch noch vermute ist da die alte wohnung nach meinen auszug nicht mehr bewohnt war und nach mir umbauarbeiten stattgefunden haben, obwohl der strom angeblich abgestellt wurde.was auch komisch ist .
nu ja warscheinlich ist das nicht mehr nachweisbar.
auf alle fälle habe ich sa noch mal eine abrechnung von der entega bekommen in höhe von 699,- euro für diese wohnung. jetzt will ich mal sehen ob die arge diesen betrag übernimmt.
laut anwältin muss aber erst die entega bestätigen das sie keine ratenzahlung übernimmt bzw erst den strom wieder anstellt wenn alles bezahlt ist. und das würde ja bei der jetzigen abschlagsfoderung ein halbes jahr dauern. da ich zur zeit einen abschlag in höhe von 124,- euro bezahle.

Offline Zeus

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Stromsperre
« Antwort #8 am: 30. November 2009, 13:28:49 »
@tanne1973

Bestätigt also meine Befürchtung, dass Sie sich beim Umzug ( nur einer ? ) nicht abgemeldet haben und der Entega den Zählerstand auch nicht mitgeteilt haben. Wenn Sie ferner der Entega nicht gleich Ihre neue Adresse mitgeteilt haben, konnte diese Sie auch erst später über noch offenstehende Beträge informieren.

Offline tanne1973

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Stromsperre
« Antwort #9 am: 30. November 2009, 13:53:42 »
sicher hat damals die entega von mir mitgeteilt bekommen das ich aus der alten wohnung ausgezogen bin und das mit dem zählerstand hat meine damalige vermieterin gemacht. weil nur sie zu den zählern zugang hatte und darauf habe ich mich verlassen. aber ob sie das auch gemacht hat weiss ich nicht, da damals kein gutes vermietverhältnis herrschte.

Offline Cremer

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Stromsperre
« Antwort #10 am: 30. November 2009, 15:15:27 »
@tanne1973,

Zitat
das mit dem zählerstand hat meine damalige vermieterin gemacht. weil nur sie zu den zählern zugang hatte und darauf habe ich mich verlassen

immer wieder das gleiche.

man muss einfach darauf bestejhen, seinen eigenen Zähler ablesen zu dürfen, auch wenn er nur über dritte Personen zugänglich ist.

Ich schließe mal zu 90% dass da noch jedemenge Strom drüber lief, nachdem sie ausgezogen sind.

Zähleran- und Abmeldungen mit schriftlicher Mitteilung des Zählerstandes dem Versorger gegenüber ist absolute Priorität
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline tanne1973

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Stromsperre
« Antwort #11 am: 18. Dezember 2009, 14:05:42 »
ich habe alles versucht, auch mein anwalt kann mir nicht helfen. meinte nur ich soll mich nach einen anderen stromanbieter wechseln nur das mich keiner nimmt wenn noch beim jetzigen stromanbieter ne rechnung  offen ist

 

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