@tanne1973
Aus der Erfahrung vieler Beratungsfälle, ist mir bekannt, dass Verbraucher in ähnlichen Fällen nur selten einen anderen Versorger finden. Bei Neuzugänge holen diese meistens zunächst Erkundigen über die finanzielle Lage des potentiellen Kunden ein. Und hier dürften Sie keine große Chancen haben.
Besser sieht es aus bei der sofortigen Wiederherstellung der Stromversorgung insbesondere wenn, wie von bolli bereits dargelegt, nachgewiesen wird, dass für ein krankes Kind akkute Gefahr besteht, und darüber hinaus die Arge sich bereit erklärt hat Ihnen ein Darlehen zu gewähren zur Begleichung der vorhandenen Schuld aus neuerer Zeit. Dies dürfte wohl Ihre Anwältin erreichen.
Was Schulden aus der längeren Vergangenheit anbelangt, so ist mir bisher kein Fall bekannt wo eine Arge entgegenkommen gezeigt hätte. Deshalb geht es hier zunächst darum festzustellen warum die Summe von ursprünglich 1204,69 €, die sich zwischenzeitlich auf 5300 € summiert ( wahrscheinlich durch die Anrechnung von Zinsen, von Mahnungen und Mahnverfahren, Inkasso-Gebühren, usw...), vom Kreis Heppenheim nicht überwiesen oder von der Entega nicht registriert wurde. Sollte hier auf einer der beiden Seiten eine Panne unterlaufen sein, so würde diese wohl für den dadurch aufgelaufenen höheren Betrag aufkommen müssen. Es sei denn man wird Ihnen nachweisen können, dass Sie wissentlich es versäumt haben auf entsprechende Mahnungen zu reagieren, oder Sie sich bei einem Umzug durch nicht Abmeldung einfach einem weiteren Zugriff des Versorgers entzogen haben.