Öffentliches Finanzgebaren oder wieder ein Beispiel merkwürdiger Möglichkeiten der Kommunalwirtschaft in Kombination mit dem deutschen Steuerrecht. Holding- und sonstige Konzernkonstrukte gibt es genügend,
aber selbst in den kleinsten Gemeinden wird Monopoly gespielt. Da wird künstlicher Zinsaufwand produziert, ob das im Sinne der Väter des Kommunalrechts und mit diesem vereinbar ist? Bei den Erfahrungen mit den Entscheidungen und Gesetzesinterpretationen der zuständigen Gerichten ist das gut möglich.
Die eine öffentliche Hand spart zu Lasten der anderen öffentlichen Hand, beide bedienen sich aus den Taschen der Bürger und manche gewählten Bürgervertreter glauben dabei an Geldvermehrung. Vielleicht geht das ja wieder:
Wasser zu Wein Auszug aus der Bietigheimer Zeitung:
ERLIGHEIM, 21. NOVEMBER 2009
Wundersame Geldvermehrung
Erligheim will mit \"innerem Darlehen\" sparen
Mit einem \"inneren Darlehen\" will die Gemeinde Erligheim ihre Wasserversorgung vor der Körperschaftsteuer retten und so Geld sparen.Die Erligheimer Wasserversorgung ist ein so genannter Regiebetrieb, weil sie als Bestandteil des Gemeindehaushaltes geführt wird. Baumaßnahmen, die bei der Wasserversorgung anfielen, wurden bislang über Kredite des allgemeinen Haushaltes finanziert. Da diese fiktiv der Wasserversorgung zugeordnet waren, konnten die dafür anfallenden Zinsen als Betriebsausgaben gebucht werden. Sie minderten nach Handels- und Steuerrecht den Gewinn der Wasserversorgung.
Mittlerweile laufen die betreffenden Kredite aus; sie werden 2009 getilgt. Damit entsteht bei der Wasserversorgung einerseits eine Finanzierungslücke, andererseits entfallen die seitherigen Zinsaufwendungen mit der Folge, dass ein Gewinn entstehen könnte, auf den 15 Prozent Körperschaftsteuer sowie 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag zu zahlen wären. Der Steuerberater der Gemeinde habe daher angeregt, die Gemeinde solle ihrer Wasserversorgung ein \"inneres Darlehen\" über eine Viertelmillion Euro einräumen, so Kämmerer Klaus Sämann.
Die Darlehensgewährung habe weder auf den kommunalen Haushalt noch auf die Wassergebühren Auswirkungen, betonten Bürgermeister Rainer Schäuffele und sein Kämmerer unisono. Das innere Darlehen - es soll mit fünf Prozent verzinst werden - stopft allerdings die Finanzierungslücke bei der Wasserversorgung und versetzt die Gemeinde in die Lage, weiter Zinsaufwendungen der Wasserversorgung steuerlich geltend zu machen.
Die Gemeinderäte stimmten dem Vorschlag mit einer Mischung aus Verständnislosigkeit und Kopfschütteln zu. Offenbar funktioniert im Dschungel zwischen Handels-, Steuer- und Kommunalrecht etwas, von dem Otto Normalverbraucher nur träumen kann - dass mit einer Transaktion \"linke Tasche, rechte Tasche\" noch Geld zu verdienen oder zu sparen ist.[/list]