Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
BdEV-Informationen zu \"Sofortigem Anerkenntnis\" unrichtig?
reblaus:
@Gas-Rebell
Sie werden sich erinnern, dass ich kürzlich und unter massiver Gegenwehr der Vereinten Kräfte von Verbraucher- und Versorgeranwälten in diesem Forum die kühne These geäußert habe, dass es sich beim Abrechnungssystem der Energielieferverträge um Kontokorrentvereinbarungen handelt. Solche Kontokorrentvereinbarungen setzen voraus, dass nach erstellter Abrechnung ein Saldoanerkenntnis vereinbart werden muss. Erst dieses begründet den Zahlungsanspruch auf den Saldo.
Wenn aber der Verbraucher der Jahresabrechnung widerspricht, kommt ein solches Anerkenntnis nicht zustande. Mit der Folge, dass der Anspruch auf Ausgleich des Saldos nicht fällig wird.
Dies hätte zur Folge, dass der Verbraucher sich mit jeder fadenscheinigen Begründung einer bestehenden Zahlungspflicht entziehen könnte, in dem er den Saldo nicht anerkennt. Eine Verweigerung den Saldo anzuerkennen muss daher nach meiner Ansicht aus triftigen objektiv nachvollziehbaren Gründen erfolgen, ansonsten ist die Verweigerung treuwidrig und unbeachtlich.
Wenn der Verbraucher jedoch einen triftigen Grund für seine Zweifel an der Richtigkeit der Preiserhöhung benennt, und der Versorger daraufhin nicht das ihm zumutbare unternimmt, um diese Zweifel auszuräumen, so handelt der Verbraucher nicht treuwidrig, wenn er an seinem Widerspruch solange festhält, bis der Versorger eine plausible Erklärung liefert.
Auch dann wird von dem Versorger nicht gefordert werden können, dass er die Billigkeit seiner Preiserhöhung beweist. Es wird jedoch eine so präzise Erläuterung der Umstände erwartet werden können, dass die geäußerten Zweifel ausgeräumt werden können. Der Verbraucher wird dann durch das Strafrecht vor etwaig unwahren Behauptungen des Versorgers geschützt. Diese wären dann als Täuschungshandlung zu werten.
Gas-Rebell:
@ reblaus
\"Kühne\" These? Wieso? Für mich jedenfalls nachvollziehbar. Wo sehen Sie selbst diese angreifbar?
Nach Ihrer These wäre jedenfalls allen 315-Widersprüchlern dringendst anzuraten, zu überprüfen, ob ihre bisherigen Einreden ausreichend substantiiert vorgetragen wurden und dem Versorger nötigenfalls schnell noch einen Brief mit entsprechenden Nachreichungen zuzusenden.
Black:
--- Zitat ---Original von Gas-Rebell
Auch ich halte es für nicht wenig problematisch, wenn in BdEV-Informationen (siehe hier) mit sehr sicheren Worten (die m.E. auf unbedarfte Verbraucher nicht wie eine Rechtsmeinung, sondern schon wie der Rechtsrat einer „Institution“ wirken) eine Rechtslage zu schildern, die in ihrer scheinbaren Eindeutigkeit keinesfalls so gegeben ist. Zumal, wenn im folgenden auch noch (siehe hier) der Eindruck erweckt wird, dass anwaltlicher Rat erst dann erforderlich sei, wenn es zur Androhung einer Versorgungseinstellung oder zum Prozess komme.
--- Ende Zitat ---
Noch dazu sagt der BDEV vollmundig:
--- Zitat ---Man braucht in den meisten Fällen weder einen Anwalt, noch eine Rechtsberatung, wenn man die hier gegebenen Hinweise sorgfältig liest und beachtet.
--- Ende Zitat ---
reblaus:
Ein konkretes Sachargument wurde dagegen noch nicht vorgetragen. Ich kenne auch keines.
Es soll aber nicht verschwiegen werden, dass die überwiegende Zahl der Oberlandesgerichte, die sich bisher mit Rückforderungsansprüchen auseinander gesetzt haben, diese These für so unbeachtlich gehalten haben, dass sie noch nicht einmal das Vorliegen eines einfachen deklaratorischen Schuldanerkenntnisses bei Zahlung einer Jahresabrechnung akzeptieren wollen.
Gas-Rebell:
--- Zitat ---Original von reblaus
Ein konkretes Sachargument wurde dagegen noch nicht vorgetragen. Ich kenne auch keines.
Es soll aber nicht verschwiegen werden, dass die überwiegende Zahl der Oberlandesgerichte, die sich bisher mit Rückforderungsansprüchen auseinander gesetzt haben, diese These für so unbeachtlich gehalten haben, dass sie noch nicht einmal das Vorliegen eines einfachen deklaratorischen Schuldanerkenntnisses bei Zahlung einer Jahresabrechnung akzeptieren wollen.
--- Ende Zitat ---
Was hat jetzt das eine mit dem anderen zu tun?
@ black
--- Zitat ---Noch dazu sagt der BDEV vollmundig:
--- Zitat ---Zitat: Man braucht in den meisten Fällen weder einen Anwalt, noch eine Rechtsberatung, wenn man die hier gegebenen Hinweise sorgfältig liest und beachtet.
--- Ende Zitat ---
--- Ende Zitat ---
Und was wäre die mögliche Konsequenz?
Im übrigen fände ich es hilfreich, wenn Sie zur Förderung des Seelenfriedens manchen Verbrauchers in der Eingangsfrage auch noch mitteilen würden, ob Sie an folgender Einräumung weiter festhalten:
--- Zitat ---Original von Black:
Das EVU wird im Prozess Tatsachen vortragen, welche die Billigkeit belegen. Wenn der Kunde diese Tatsachen erstmals hört, kann er u.U. noch kostenfrei anerkennen.
--- Ende Zitat ---
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