Dem Gericht reicht eine Versorgertabelle der Entwicklung der Bezugsarbeitspreise und die Zeugenaussage, dass sich die übrigen Kosten des Gasvertriebs negativ entwickelt haben.
Der Richter ist bei dieser Beweisführung vermutlich schon davon ausgegangen, dass der EnBW-Konzern bei der beschriebenen Entwicklung bald zunehmend Verluste ausweisen wird. Das konnte er natürlich nicht billigend in Kauf nehmen.
Amtsrichter erklären sich sachlich zuständig und sehen das EnWG nicht tangiert. Mindestens fachlich sind da Zweifel anzumerken was den Sachverhalt angeht. Entscheiden kann man aber trotzdem und wohl auch noch ohne fachliche Hilfe.
Die Verbraucher, vor allem südlich des Weißwurstäquators sollten jetzt an den Wechsel denken. Das ist ja kein Einzelfall und da ist es unverständlich, dass man gerade im Süden der Republik besonders wechselfaul ist.