Energiepreis-Protest > EWE
AG Westerstede Klageschrift EWE/ClCh
jroettges:
Da hat sich eine Kanzlei wohl übernommen und blickt nicht mehr durch. Wahrscheinlich weiß dort auch die Linke nicht, was die Rechte tut. :tongue:
Während sich die Linke noch mit den altbekannten Argumenten gegen ein Ruhendstellen des Verfahrens wehrt, begehrt die Rechte die \"... Stellungnahmefriste bis zum ...\" zu verlängern und begründet dies damit:
--- Zitat ---Die Klägerin (EWE) hat gegen das Urteil des OLG Oldenburg vom 5.9.2008 .... Revision eingelegt. In der voraussichtlich Anfang März stattfindenden mündlichen Verhandlung wird der BGH grundsätzliche Rechtsfragen erörten, die auch für den vorliegenden Rechtsstreit von Relevanz sind. Da die Klägerin ihr weiteres Vorgehen maßgeblich vom Ausgang der Revision und der Auswertung der Revisionsgründe abhängig macht, bitten wir .... um Fristverlängerung.
--- Ende Zitat ---
Gleichzeitig stellt das AG Westerstede schon neue Klageschriften an Kunden zu, die bereits versehen mit dem Verweisungsbeschluss nach § 1o2 EnWG an die zuständige Kammer für Handelssachen beim LG Oldenburg, obwohl drinnen die bekannt weitschweifende Begründungen gegen eine Ruhendstellung und eben diese Verweisung zur amüsierten Lektüre laden.
Da fragt man sich wirklich, was der ganze Krieg der EWE mit ihrer Söldnertruppe Clifford Chance gegen ihre Kunden gebracht haben soll. Hunderte Verfahren laufen nun auf die Landgerichte zu, die, wie man nachlesen konnte, bereits beschlossen haben, die Revision beim BGH abzuwarten.
Ein klassischer Schuss in den Ofen! :(
In Düsseldorf wird man sich über die Kröten freuen, die nach der Rechnungsstellung aus Oldenburg auf\'s Konto kommen, oder auch nicht?
Wo sind nur unsere gewählten kommunalen Vertreter, die uns, als die eigentlichen Eigentümer der EWE AG, in den Verbandsversammlungen der Eigentümergremien und im Aufsichtsrat der EWE repräsentieren?
Wissen die eigentlich, was da vor sich geht? Sind die damit einverstanden?
Das sollte jeder Leser hier seinen Bürgermeister oder Landrat mal fragen?
Pedro:
@ jroettges
--- Zitat ---Wo sind nur unsere gewählten kommunalen Vertreter, die uns, als die eigentlichen Eigentümer der EWE AG, in den Verbandsversammlungen der Eigentümergremien und im Aufsichtsrat der EWE repräsentieren?
--- Ende Zitat ---
Psst! Die dürfen doch nichts sagen, sonst ist ihr Posten und die schöne Aufsichtsratsvergütung futsch!
(Höhe: siehe jeweils im Bundesanzeiger veröffentlichte Bilanzen)
Vielleicht sollte man das vor Ort mal öffentlich machen / hinterfragen (s. Empörung über aktuelle RAG - Vergütungen für Kohleausschuss un d schon immer RWE usw. usw.). Auf dieses Zubrot verzichtet man nur ungern.
jofri46:
Nur nebenbei:
Bei international und überregional tätigen Anwaltsfirmen wird schon mal kräftig gewirbelt. Schließlich müssen Stunden zusammenkommen für Seniorpartner, Associates und sonstige Hilfskräfte. Dementsprechend die Stundensätze (m.W. bis zu 500 €/Std).
Wie heißt es doch in einem Programm des Kabarettisten Werner Koczwara:
\"Am achten Tag schuf Gott den Rechtsanwalt... In 2 Millionen Jahren soll es auf der Erde nur noch zwei Lebensformen geben: Termiten und Rechtsanwälte. Beides vom Kaliber \"nimmersatt\". Egal welches der beiden Species einem befällt, nachher ist immer das halbe Haus weg\".
jroettges:
Einem EWE-Kunden wurde vom AG Westerstede die Verweisung seines Verfahrens an das Landgericht OL beschieden, weil die Vertreter der Klägerin dies so beantragt haben!
Clifford Chance hat noch vor wenigen Tagen den Westersteder Richtern mit ellenlangen Begründungen ihre eigene Zuständigkeit einreden wollen und nun beantragt man selbst die Verweisung!
Eigentlich Stoff für Doktorarbeiten von angehenden Juristen!
Oder aber: Lieber öfters die Meinung ändern als hinterher als Dummerle dastehen!
Ob man bei der EWE über dies Gezatter glücklich ist? :rolleyes:
Noch was! Aus Cloppenburg hört man, dass auch das dortige Amtsgericht nach Oldenburg verwiesen hat!
Black:
Die Verweisung an das Landgericht bringt den Kunden keinen Vorteil. Entscheident bei dieser Großoffensive ist lediglich, was der BGH entscheidet, sofern die Landgericht entscheiden dies abzuwarten.
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