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Autor Thema: AG Westerstede Klageschrift EWE/ClCh  (Gelesen 5744 mal)

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Offline jroettges

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AG Westerstede Klageschrift EWE/ClCh
« am: 13. November 2009, 16:09:38 »
Hallo Mitstreiter,

auch ich wurde heute mit der Klageschrift geadelt.  Nun gilt es die Kurbeln in die richtigen Löcher zu stecken.

Am Montag 16.11.09 20:00 Uhr treffen sich die Protestler aus dem Ammerland bei \"Kreye\" in Jeddeloh I.  

gemeinsam sind wir stark!  :D

Offline ffm

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AG Westerstede Klageschrift EWE/ClCh
« Antwort #1 am: 13. November 2009, 20:14:07 »
@jroettges

Gratuliere zum Titel ;)

@ alle

Weiß vielleicht jdm. ob die EWE auch Kommunen wie Schortens adelt?

Offline jroettges

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AG Westerstede Klageschrift EWE/ClCh
« Antwort #2 am: 14. November 2009, 00:07:26 »
@ffm
Natürlich. Die Stadt Schortens konnte sich ihren Adelstitel bisher mit sage und schreibe 467.000 € vergolden. Wir alle hoffen, dass das Gold da bleiben kann, wo es gut und sicher liegt. Was Rhauderfehn, Moormerland und die Stadt Borkum zurückgelegt haben, ist weder bekannt noch wichtig zu wissen. Hauptsache ist, die können es, wie unsereins hoffentlich auch, behalten.

Wer sich halt nicht gewehrt hat, der  wird vemutlich in die buchstäbliche Gasröhre schauen. Wer es aber richtig gemacht hat, wird vermutlich seine Kröten behalten können.

Die nominellen Besitzer, die Kommunen und Kreise des Ems-Weser-Elbe-Raums, nagen am Hungertuch, betteln die Finanzminister in Hannover und Berlin an, sind aber gleichzeitig Besitzer eines Unternehmens, das in Bremen, aber auch in Polen und der Türkei für Milliarden Euro Firmen kauft. Wer zahlt eigentlich, wenn von diesen Engagements mal was schief geht?

Wir, die eigentlichen Besitzer, die Bürger des Ems-Weser-Elberraums haben das Ganze aber letztlich mit unseren Gas - und Stromgroschen bezahlt. Unter den Augen, teilweise mit Zähneknirschen, meist aber mit klammheimlicher Freude der von uns gewählten Kommunalpolitiker hat sich hier im Raum ein, zu 25% den Leuten gleicher Couleur aus dem Südwesten gehörigendes Monstrum entwickelt, das fast alle Bereiche pilzartig durchdrungen hat.

Einen EWE-kritischen Leserbrief in einer Oldenburger Zeitung zu veröffentlichen? Eher hat man einen Sechser im Lotto.

Wie sieht es eigentlich im Musterländle aus.  Sind da alle stolz und glücklich mit ihrer EnBW?  :(

Offline jroettges

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AG Westerstede Klageschrift EWE/ClCh
« Antwort #3 am: 18. November 2009, 13:51:14 »
Aus zuverlässiger Quelle:

Zitat
Reaktion Amtsgericht Varel
Lt. Auskunft des Amtsgerichts Varel von heute, 18. November 2009,  haben die Rechtsanwälte der EWE vom Büro Clifford Chance eine Aufforderung erhalten, bis zum  21. Januar 2010 dem Amtsgericht Varel gegenüber zu begründen, warum EWE flächendeckend ihren gaspreiskürzenden Kunden über 50seitige Klageschriften auf Amtsgerichtsebene zustellen läßt, obwohl lt. Energiewirtschaftsgesetzt § 102 ff  eine ausschließliche Zuständigkeit des Landgerichts Oldenburg - Kammer für Handelssachen - gegeben wäre und nicht die der Amtsgerichte.
 
Ferner hätte das Amtsgericht Varel die Frage von den EWE-Anwälten gerne beantwortet, warum unsere Energieversorgerin ihren gaspreiskürzenden Kunden in diesen Schriftsätzen suggeriert, diese seien \"Tarifkunden\", obwohl das Landgericht Oldenburg - Az: 12 U 4/07 - und auch das Oberlandesgericht Oldenburg - Az: 6 U 164/09 - bereits entschieden haben, \"EWE habe Sonderkunden, und keine \"Tarifkunden\".

Es gibt also auch Amtsrichter, die sich offenbar so leicht nichts vormachen lassen. Warten wir also ab, wie die anderen Gerichte im EWE-Land reagieren, die ebenfalls mit Anträgen zur Zuständigkeitsfrage und zur Ruhendstellung der Verfahren konfrontiert werden.

Offline jroettges

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AG Westerstede Klageschrift EWE/ClCh
« Antwort #4 am: 18. Dezember 2009, 14:46:03 »
Auch das AG Westerstede hat seine Absicht bekundet, dass die \"für März angekündigte Entscheidung des BGH abgewartet werden soll\", so ein Brief des zuständigen Richters am AG Westerstede an mich vom 10.12.09.

Clifford Chance hat auch in meinem Falle mit dem schon bekannten Schriftsatz, datierend auch vom 10.12.09, dazwischen funken wollen.

Dreist ist die darin enthaltene Behauptung, ich hätte \"den Sachvortrag der Klägerin nicht bzw. nicht substantuiert genug\" bestritten, obwohl ich das Gericht am 4.12.09 darum gebeten hatte, mir eine Frist zur Klageerwiderung zu setzen, wenn das Verfahren am Amtsgericht weitergeführt werden sollte. Die o.e. Antwort des Gerichts vom 10.12.09 enthält jedoch keine Fristsetzung.

Im Ammerland sind, einer Information aus dem AG WST inzwischen mehr als 100 Klageschriften anhängig. Daher hat die Initiative Edewecht für

Montag den 21.12.09 um 19:30 Uhr alle Beklagten (bitte nur die) zu einem Treffen im \"Lönskrug\" Bad Zwischenahn, Wiefelsteder Straße 35 eingeladen.

Ziel ist das Kennenlernen und die bessere Vernetzung der Beklagten.
Wer bei der Initiative noch nicht erfasst ist, bisher etwa 12 der 100 Beklagten, möge sich bitte per PN an mich melden.

Offline jroettges

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AG Westerstede Klageschrift EWE/ClCh
« Antwort #5 am: 30. Januar 2010, 12:26:24 »
Da hat sich eine Kanzlei wohl übernommen und blickt nicht mehr durch. Wahrscheinlich weiß dort auch die Linke nicht, was die Rechte tut.  :tongue:

Während sich die Linke noch mit den altbekannten Argumenten gegen ein Ruhendstellen des Verfahrens wehrt, begehrt die Rechte die \"... Stellungnahmefriste bis zum ...\" zu verlängern und begründet dies damit:

Zitat
Die Klägerin (EWE) hat gegen das Urteil des OLG Oldenburg vom 5.9.2008 .... Revision eingelegt. In der voraussichtlich Anfang März stattfindenden mündlichen Verhandlung wird der BGH grundsätzliche Rechtsfragen erörten, die auch für den vorliegenden Rechtsstreit von Relevanz sind. Da die Klägerin ihr weiteres Vorgehen maßgeblich vom Ausgang der Revision und der Auswertung der Revisionsgründe abhängig macht, bitten wir .... um Fristverlängerung.

Gleichzeitig stellt das AG Westerstede schon neue Klageschriften an Kunden zu, die bereits versehen mit dem Verweisungsbeschluss nach § 1o2 EnWG an die zuständige Kammer für Handelssachen beim LG Oldenburg, obwohl drinnen die bekannt weitschweifende Begründungen gegen eine Ruhendstellung und eben diese Verweisung zur amüsierten Lektüre laden.

Da fragt man sich wirklich, was der ganze Krieg der EWE mit ihrer Söldnertruppe Clifford Chance gegen ihre Kunden gebracht haben soll. Hunderte Verfahren laufen nun auf die Landgerichte zu, die, wie man nachlesen konnte, bereits beschlossen haben, die Revision beim BGH abzuwarten.

Ein klassischer Schuss in den Ofen!  :(

In Düsseldorf wird man sich über die Kröten freuen, die nach der Rechnungsstellung aus Oldenburg auf\'s Konto kommen, oder auch nicht?

Wo sind nur unsere gewählten kommunalen Vertreter, die uns, als die eigentlichen Eigentümer der EWE AG, in den Verbandsversammlungen der Eigentümergremien und im Aufsichtsrat der EWE repräsentieren?

Wissen die eigentlich, was da vor sich geht? Sind die damit einverstanden?

Das sollte jeder Leser hier seinen Bürgermeister oder Landrat mal fragen?

Offline Pedro

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AG Westerstede Klageschrift EWE/ClCh
« Antwort #6 am: 30. Januar 2010, 12:37:41 »
@ jroettges
Zitat
Wo sind nur unsere gewählten kommunalen Vertreter, die uns, als die eigentlichen Eigentümer der EWE AG, in den Verbandsversammlungen der Eigentümergremien und im Aufsichtsrat der EWE repräsentieren?

Psst! Die dürfen doch nichts sagen, sonst ist ihr Posten und die schöne Aufsichtsratsvergütung futsch!
(Höhe: siehe jeweils im Bundesanzeiger veröffentlichte Bilanzen)

Vielleicht sollte man das vor Ort mal öffentlich machen / hinterfragen (s. Empörung über aktuelle RAG - Vergütungen für Kohleausschuss un d schon immer RWE usw. usw.). Auf dieses Zubrot verzichtet man nur ungern.

Offline jofri46

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« Antwort #7 am: 30. Januar 2010, 13:24:55 »
Nur nebenbei:

Bei international und überregional tätigen Anwaltsfirmen wird schon mal kräftig gewirbelt. Schließlich müssen Stunden zusammenkommen für Seniorpartner, Associates und sonstige Hilfskräfte. Dementsprechend die Stundensätze (m.W. bis zu 500 €/Std).

Wie heißt es doch in einem Programm des Kabarettisten Werner Koczwara:

\"Am achten Tag schuf Gott den Rechtsanwalt... In 2 Millionen Jahren soll es auf der Erde nur noch zwei Lebensformen geben: Termiten und Rechtsanwälte. Beides vom Kaliber \"nimmersatt\". Egal welches der beiden Species einem befällt, nachher ist immer das halbe Haus weg\".

Offline jroettges

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« Antwort #8 am: 30. Januar 2010, 18:31:43 »
Einem EWE-Kunden wurde vom AG Westerstede die Verweisung seines Verfahrens an das Landgericht OL beschieden, weil die Vertreter der Klägerin dies so beantragt haben!

Clifford Chance hat noch vor wenigen Tagen den Westersteder Richtern mit ellenlangen Begründungen ihre eigene Zuständigkeit einreden wollen und nun beantragt man selbst die Verweisung!

Eigentlich Stoff für Doktorarbeiten von angehenden Juristen!
Oder aber: Lieber öfters die Meinung ändern als hinterher als Dummerle dastehen!

Ob man bei der EWE über dies Gezatter glücklich ist?  :rolleyes:

Noch was! Aus Cloppenburg hört man, dass auch das dortige Amtsgericht nach Oldenburg verwiesen hat!

Offline Black

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« Antwort #9 am: 31. Januar 2010, 00:09:16 »
Die Verweisung an das Landgericht bringt den Kunden keinen Vorteil. Entscheident bei dieser Großoffensive ist lediglich, was der BGH entscheidet, sofern die Landgericht entscheiden dies abzuwarten.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline jroettges

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« Antwort #10 am: 31. Januar 2010, 01:01:09 »
Zitat
Black schrieb:
Die Verweisung an das Landgericht bringt den Kunden keinen Vorteil. Entscheident bei dieser Großoffensive ist lediglich, was der BGH entscheidet, sofern die Landgericht entscheiden dies abzuwarten.

Deitsche Sprak, schwere Sprak!

Oder: Zuviel Black&White bekommt auch Black nicht!  ;)

Offline RR-E-ft

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« Antwort #11 am: 31. Januar 2010, 01:08:37 »
Es ist doch logisch, dass Clifford Chance beim Amtsgericht hilfsweise Verweisung an die KfH des Landgerichts beantragen, um keine Klageabweisung zu riskieren, wenn sich das Amtsgericht wegen §§ 108, 102 EnWG bzw. GWB für sachlich unzuständig erklärt. Und selbstverständlich erfolgt die Verweisung an das Landgericht durch das Amtsgericht, welches sich für sachlich unzuständig erklärt, dann auf Antrag der Klägerin EWE.

Offline bruchpilot50

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AG Westerstede Klageschrift EWE/ClCh
« Antwort #12 am: 31. Januar 2010, 20:09:24 »
@jroettges
woher die Info vom Amtsgericht Cloppenburg?

Offline RR-E-ft

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« Antwort #13 am: 16. Februar 2010, 20:24:47 »

 

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