Hallo,
Die E Wie Einfach schrieb mir eine Kündigung:
Nachdem am Telefon geklärt wurde, daß sich der Tag an dem das Schreiben aufgesetzt wurde, mit der Einzahlung des Betrages schnitt, wurde diese wieder aufgehoben.
Aber es würden nun 10,20€ Rückläufergebühren anfallen.
Diese sollte ich doch bitte noch überweisen.
Das Problem dabei ist, daß mir vor Vertragsabschluss versichert wurde, daß immer am
Ersten eines Monats abgebucht würde.
Aber bei dem Fall, wo die Unterbrechung der Grundversorgung angedroht wird, wurde definitiv versucht am
Letzten des Monats
für den kommenden Monat abzubuchen.
Kann ich davon ausgehen, daß diese Vorgehensweise gem. § 9 I, II Nr. 1 AGBG \"meine Rechte, die sich aus der Natur unseres Vertrages ergeben, so einschränkten, daß die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet war\"?
Oder muss ich wirklich schon das Geld für den
Folgemonat am Letzten des aktuellen Monats auf meinem Konto haben?
Es handelt sich hier immerhin um ca. 300€ die ich noch am Letzten eines Monats auf dem Konto haben müsste, um die Vertragsbedingungen zu erfüllen.
Das kann es doch nicht sein.
Ach so, meine Frage ist außerdem, ob ich diese Rückläufergebühren bezahlen muss, die ja doch auf sehr seltsame Weise entstanden sind.