Energiepreis-Protest > EMB Energie Mark Brandenburg
Berichtigte Rechnungen
Heinz K.:
Hallo an alle.
Ich habe vor einiger Zeit meine Verbrauchsabrechnung bekommen. Diese habe ich berichtigt mit meinem billigen Arbeitspreis,wie schon seit 2005. Ich habe die Rechnung nun also mit meinen Zahlen korrigiert und den bisherigen Preiserhöhungen widersprochen ( wie im Musterbrief ).
Nun schickt mir die EMB nach einigen Wochen wieder eine nun von Ihnen korrigierte Rechnung.
Ich widerspreche dieser Rechnung natürlich nicht mehr, weil ich ja schon der ersten Rechnung widersprochen habe.
Versucht die EMB damit etwa der Verjährung, der schon damals weniger gezahlten Beiträge, zu entgehen ?
Muss ich mich hier etwa wieder schriftlich wehren, oder verhalte ich mich richtig ?
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
Heinz
Cremer:
@Heinz K.,
Ihre Angaben sind leider etwas zu knapp, man kennt den Hintergrund nicht.
Ich rate auf alle Fälle wiederum Widerspruch einzulegen.
Heinz K.:
Also nochmal.
Ich bekomme meine Jahresverbrauchsabrechnung jedes Jahr im Oktober von der EMB.
Ich widerspreche schriftlich den Arbeitspreiserhöhungen und korrigiere die Rechnung der EMB und stelle die Rechnung mit meinem Arbeitspreis schriftlich dar. So, das die EMB meine Zahlungen nachvollziehen kann.
Weiterhin bezahle ich den evtl. nach meiner Rechnungslegung anfallenden Betrag und zahle danach zu den von der EMB festgelegten Zeiten meine nach meiner Rechnungslegung von mir in der korrigierten Rechnung festgelegten Abschlagszahlungen.
Einige Wochen später bekomme ich von der EMB eine neue Rechnung zugesandt, in der mein tatsächlich bezahlter Betrag, den ich vorher selbst festgelegt und auch bezahlt habe, abgezogen wurde. Dieser neue Rechnungsbetrag wird erneut eingefordert und neue Abschlagszahlungen festgelegt.
Dieser neuen Rechnung widerspreche ich natürlich nicht, da ich der EMB bereits in der ersten Jahresverbrauchsabrechnung meinen Widerspruch schriftlich klar dargelegt habe.
Ich denke, alle Kunden der EMB, die den Preiserhöhungen der EMB widersprochen haben und ihre Zahlungen dahingehend gekürzt haben, bekommen diese zweiten Rechnungen.
Was macht ihr ?
Heinz
Cremer:
@Heinz K.,
ich rate zum erneuten Widerspruch.
EMB erstellt neue Rechnung unter Berücksichtigung der von Ihnen geleisteten (gekürzten) Abschläge. Damit bewahrt sich die EMB ihren Zahlungsanspruch.
Heinz K.:
Das heisst also, das sie meinen Widerspruch ignorieren.
Nun muss ich also erneut einen Widerspruch gegen diese neue Rechnung einlegen.
Gibt es dafür Musterbriefe oder kann ich das formlos bewerkstelligen ?
Heinz
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