Energiepreis-Protest > EWE

Wie weiter nach der ersten Mahnung ?

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Stefano:
Ok, der Mahnung hatte ich schriftlich widersprochen. Nun, ca. 4 Wochen ohne Reaktion seitens der EWE, habe ich erneut eine Mahnung bekommen. Mit exakt gleichem Wortlaut, nur anderen Zahlen.
Muß ich nun schon wieder widersprechen ?

Zwischenzeitlich habe ich eine bunte Kundeninformation bekommen, in der EWE uns Kunden fast beiläufig mitteilt, daß sie die Gaspreise zum 1. August erneut erhöht hatte. Und zwar satte 0,48 Cent/kWh !

Muß ich hier auch wieder erneut den Einwand der Unbilligkeit anbringen ?

Die haben echt Nerven

Cremer:
@Stefano,

Bei den (monatlichen) Mahnungen müssen Sie nicht immer wieder widersprechen.

Allerdings bei der Erhöhung zum 1.8.05 ist ein erneuter Widerspruch nach § 315 angebracht.

Die Erhöhung war garantiert auch in der Tagespresse mit einer Annonce angezeigt, bitte nachforschen. Die von Ihnen zitierte Kundeninformation kam  höchstwarscheinlich erst nach dem 1.8.05 und genügt allein nicht, um eine Erhöhung zu publizieren.

Stefano:
Ja, die Kundeninfo kam nach dem 1.8.
Ich lese nicht regelmäßig die hiesige Tagespresse, gehe aber davon aus, dass EWE diesbezüglich keinen Fehler gemacht hat.
Ach, und Dabke für die erneute schnelle Antwort.

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