Energiepreis-Protest > EWE
Wie weiter nach der ersten Mahnung ?
Stefano:
Hallo werte Mitstreiter,
auch ich habe mit dem Einwand der Unbiligkeit meiner Gasrechnung widersprochen und die Abschlagszahlungen entsprechend gekürzt. Darauhin bekam ich diesen seitenlangen Blablabla-Brief, mehr nicht.
Nun kam nach ca. einem halben Jahr eine Mahnung der EWE Oldenburg, wo sie den Differenzbetrag zu ihren Preisen einfordern. Frist: eine Woche, Mahngebühr: 2,50 Euro. Es geht um knapp 120 Euro.
Ich gehe davon aus, das ich in Kürze eine 2. Mahnung mit Sperrandrohung bekomme. Deshalb habe ich einige Fragen zu meinem weiteren Vorgehen:
Ich habe kein Faxgerät, muss der Briefwechsel dann immer per Einschreiben erfolgen ?
Wer ist die zuständige Energieaufsicht (Niedersachsen) ?
Wer ist die Kartellbehöde (Niedersachsen) ?
Wie reicht man eine Schutzschrift ein (Post, persönlich) ?
Freundliche Grüße Stefano
RR-E-ft:
@Stefano
Vgl. hier:
Jahresabrechnung erhalten - noch nicht abgebucht - wie verha
Entsprechend der eindeutigen Rechtslage gehe ich nicht davon aus, dass EWE eine Versorgungseinstellung androhen wird.
Setzen Sie sich auch mit Ihrer VZ in Verbindung.
Ich war selbst im November bei EWE und habe mit dem Vorstandsvorsitzenden gesprochen.
Die Juristen des Hauses kennen die Rechtslage genau.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Cremer:
hallo Stefano,
blättern Sie doch bitte hier im Forum in den Beiträgen etwas zurück, da wurde bereits alles erläutert.
Ist Ihr Schreiben mit Einwand bestätigt worden oder können Sie den Eingang bei Ihrem Versorger glaubhaft belegen?
Ich rate einen Briefwechsel immer mit Einschreiben, wenn es um Fristen, widersprüche oder ähnliches geht.
Bezug auf das Schreiben der EWE machen Sie diese erneut dsaraufaufmerksam, dass gemäß des Widerspruches von Mahnungenabgesehen werden soll. Weisen sie die EWE daraufhin, dass Sperrandrohnungen - hier meine ich konkrete mit Terminsetzung, sollte die EWE sich dazu entscheiden- zu einer Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft führen wird.
Allgemeines Geplänkel mit Drohnungen von möglichen Sperren sind nicht konkrekt und deshalb sollte man nicht überhastet reagieren. EWE muss zur Sperre einen Termin setzen bis max. 14 Tage .
Eine Schutzschrift empfehle ich zur Zeit nicht, erst wenn eine konkrete Sperrandrohung erfolgt ist. Eine Hinterlegung einer Schutzschrift persönlich beim Amtsgericht besagt nur, dass die Gegenpartei keine eínstweilige Verfügung ohne Sie zu informieren erwirken kann. Die Hinterlegung erfolgt formlos.
Hier link zur Verbraucherzentrale
http://www.vzniedersachsen.de/
Ich denke mal, Sie sollten kurz schreiben, auf Ihren getätigten Widerspruch hinweisen und die nächste Mahnung erst mal abwarten.
Stefano:
Vielen Dank erstmal für die schnellen Antworten.
Mein Widerspruch hatte ich damals als Einschreiben abgeschickt, woraufhin ich diesen langen Blabla-Brief von EWE bekam.
Der Mahnung werde ich also per email widersprechen. Ich hoffe das reicht, denn wenn ich es richtig verstanden habe, bräuchte ich ja eigentlich gar nicht reagieren.
Was die VZ angeht: Meinen Sie damit ich sollte der VZ Kopien meines Schriftverkehrs zur Info überlassen ?
Cremer:
@ Stefano
Schreiben würde ich grundsätzlich, aus Prinzip per Brief machen.
Die Sache mit E-Mail ist nicht sicher, oder Lesebestätigung verlangen.
Schicken Sie Ihrer VZ eine Kopie des gesamten Scvhriftverkehrs zur Kenntnis
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
Zur normalen Ansicht wechseln