Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Wie weiter nach der ersten Mahnung ?  (Gelesen 7800 mal)

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Offline Stefano

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Wie weiter nach der ersten Mahnung ?
« am: 29. Juli 2005, 09:53:32 »
Hallo werte Mitstreiter,

auch ich habe mit dem Einwand der Unbiligkeit meiner Gasrechnung widersprochen und die Abschlagszahlungen entsprechend gekürzt. Darauhin bekam ich diesen seitenlangen Blablabla-Brief, mehr nicht.

Nun kam nach ca. einem halben Jahr eine Mahnung der EWE Oldenburg, wo sie den Differenzbetrag zu ihren Preisen einfordern. Frist: eine Woche, Mahngebühr: 2,50 Euro. Es geht um knapp 120 Euro.

Ich gehe davon aus, das ich in Kürze eine 2. Mahnung mit Sperrandrohung bekomme. Deshalb habe ich einige Fragen zu meinem weiteren Vorgehen:

Ich habe kein Faxgerät, muss der Briefwechsel dann immer per Einschreiben erfolgen ?

Wer ist die zuständige Energieaufsicht (Niedersachsen) ?

Wer ist die Kartellbehöde (Niedersachsen) ?

Wie reicht man eine Schutzschrift ein (Post, persönlich) ?

Freundliche Grüße Stefano

Offline RR-E-ft

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Wie weiter nach der ersten Mahnung ?
« Antwort #1 am: 29. Juli 2005, 11:27:14 »
@Stefano

Vgl. hier:

Jahresabrechnung erhalten - noch nicht abgebucht - wie verha

Entsprechend der eindeutigen Rechtslage gehe ich nicht davon aus, dass EWE eine Versorgungseinstellung androhen wird.

Setzen Sie sich auch mit Ihrer VZ in Verbindung.

Ich war selbst im November bei EWE und habe mit dem Vorstandsvorsitzenden gesprochen.

Die Juristen des Hauses kennen die Rechtslage genau.




Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Cremer

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Wie weiter nach der ersten Mahnung ?
« Antwort #2 am: 29. Juli 2005, 11:31:44 »
hallo Stefano,

blättern Sie doch bitte hier im Forum in den Beiträgen etwas zurück, da wurde bereits alles erläutert.

Ist Ihr Schreiben mit Einwand bestätigt worden oder können Sie den Eingang bei Ihrem Versorger glaubhaft belegen?

Ich rate einen Briefwechsel immer mit Einschreiben, wenn es um Fristen, widersprüche oder ähnliches geht.

Bezug auf das Schreiben der EWE machen Sie diese erneut dsaraufaufmerksam, dass gemäß des Widerspruches von Mahnungenabgesehen werden soll. Weisen sie die EWE daraufhin, dass Sperrandrohnungen - hier meine ich konkrete mit Terminsetzung, sollte die EWE sich dazu entscheiden- zu einer Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft führen wird.

Allgemeines Geplänkel mit Drohnungen von möglichen Sperren sind nicht konkrekt und deshalb sollte man nicht überhastet reagieren. EWE muss zur Sperre einen Termin setzen bis max. 14 Tage .

Eine Schutzschrift empfehle ich zur Zeit nicht, erst wenn eine konkrete Sperrandrohung erfolgt ist. Eine Hinterlegung einer Schutzschrift persönlich beim Amtsgericht besagt nur, dass die Gegenpartei keine eínstweilige Verfügung ohne Sie zu informieren erwirken kann. Die Hinterlegung erfolgt formlos.


Hier link zur Verbraucherzentrale
http://www.vzniedersachsen.de/

Ich denke mal, Sie sollten kurz schreiben, auf Ihren getätigten Widerspruch hinweisen und die nächste Mahnung erst mal abwarten.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Stefano

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Wie weiter nach der ersten Mahnung ?
« Antwort #3 am: 29. Juli 2005, 16:10:40 »
Vielen Dank erstmal für die schnellen Antworten.
Mein Widerspruch hatte ich damals als Einschreiben abgeschickt, woraufhin ich diesen langen Blabla-Brief von EWE bekam.

Der Mahnung werde ich also per email widersprechen. Ich hoffe das reicht, denn wenn ich es richtig verstanden habe, bräuchte ich ja eigentlich gar nicht reagieren.

Was die VZ angeht: Meinen Sie damit ich sollte der VZ Kopien meines Schriftverkehrs zur Info überlassen ?

Offline Cremer

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Wie weiter nach der ersten Mahnung ?
« Antwort #4 am: 29. Juli 2005, 16:15:55 »
@ Stefano

Schreiben würde ich grundsätzlich, aus Prinzip per Brief machen.

Die Sache mit E-Mail ist nicht sicher, oder Lesebestätigung verlangen.

Schicken Sie Ihrer VZ eine Kopie des gesamten Scvhriftverkehrs zur Kenntnis
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Stefano

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Wie weiter nach der ersten Mahnung ?
« Antwort #5 am: 24. August 2005, 12:17:22 »
Ok, der Mahnung hatte ich schriftlich widersprochen. Nun, ca. 4 Wochen ohne Reaktion seitens der EWE, habe ich erneut eine Mahnung bekommen. Mit exakt gleichem Wortlaut, nur anderen Zahlen.
Muß ich nun schon wieder widersprechen ?

Zwischenzeitlich habe ich eine bunte Kundeninformation bekommen, in der EWE uns Kunden fast beiläufig mitteilt, daß sie die Gaspreise zum 1. August erneut erhöht hatte. Und zwar satte 0,48 Cent/kWh !

Muß ich hier auch wieder erneut den Einwand der Unbilligkeit anbringen ?

Die haben echt Nerven

Offline Cremer

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Wie weiter nach der ersten Mahnung ?
« Antwort #6 am: 24. August 2005, 12:40:47 »
@Stefano,

Bei den (monatlichen) Mahnungen müssen Sie nicht immer wieder widersprechen.

Allerdings bei der Erhöhung zum 1.8.05 ist ein erneuter Widerspruch nach § 315 angebracht.

Die Erhöhung war garantiert auch in der Tagespresse mit einer Annonce angezeigt, bitte nachforschen. Die von Ihnen zitierte Kundeninformation kam  höchstwarscheinlich erst nach dem 1.8.05 und genügt allein nicht, um eine Erhöhung zu publizieren.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Stefano

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Wie weiter nach der ersten Mahnung ?
« Antwort #7 am: 24. August 2005, 13:38:13 »
Ja, die Kundeninfo kam nach dem 1.8.
Ich lese nicht regelmäßig die hiesige Tagespresse, gehe aber davon aus, dass EWE diesbezüglich keinen Fehler gemacht hat.
Ach, und Dabke für die erneute schnelle Antwort.

 

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