Das Magazin "Der Spiegel" berichtet in seiner neuesten Ausgabe 27/2013 vom 01.07.2013 in einem mehrseitigen Artikel auf Seite 100 unter dem Titel " Aufstand in der Rotorsteppe" über die Planung von 60 000 neuen Windrädern und dem wachsenden Groll der Bürger über die Verschandelung der Landschaft.
"Nach dem Atomunglück von Fukushima und der hastig ausgerufenen Energiewende sind die Bundesländer in eine Art Übereifer geraten. Brandenburg will in Zukunft fast zwei Prozent Landesfläche für Windmühlen bereitstellen. Rheinland-Pfalz möchte seinen Windstrom mehr als verdoppeln, Nordrhein-Westfalen sogar über 300 Prozent drauflegen. Deutschland dreht durch."
Und weiter: "Ziel ist, die Windkraft in Deutschland in den nächsten sieben Jahren von 31 000 Megawatt auf 45 000 Megawatt zu steigern. Bis zur Mitte des Jahrhunderts sollen es dann 85 000 Megawatt sein."
In Brandenburg drehen z.B. bereits 3100 Windräder, weitere 3000 sind in Planung und die anderen Länder wollen sich auch nicht lumpen lassen.
"Nordrhein-Westfalens Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) hat angekündigt, dass er gerne rund 2000 Rotoren in die Wälder stellen möchte. Auch Hessen will Tausende Hektar abholzen."
Viele Hundert Bürgerinitiativen haben sich bereits gebildet, selbst eingefleischte Grüne gehen vereinzelt wegen des zügellosen Ausbaus langsam von der Fahne.
"Richtig ist, das Wildwuchs herrscht. 35 Prozent Ökostrom wollte die Regierung bis zum Jahr 2020 erreichen. Doch die Länder haben im Übereifer schon so viel Fläche ausgewiesen, dass man auf 80 Prozent käme."
Vor allem wird bei den Genehmigungen zu wenig auf einen sinnvollen Mindestabstand geachtet. "Bayern erlaubt eine Distanz von 500 Metern, in Sachsen sind es sogar nur 300 Meter." Eine Anpassung an die immer größer werdenden Windmühlen erfolgte nicht, auch eine Klage schien bislang wenig aussichtsreich.
" Es gibt noch einen weiteren juristischen Hebel. Laut Bundesimmissionschutzgesetz darf der Lärm in Wohnmischgebieten nachts nicht über 45 Dezibel liegen. Was das in Meterabstand bedeutet, wusste lange niemand.
Nun liegt auch hier ein Urteil vor, das die gesamte Energiewende erschüttern könnte. Gefällt wurde es vom Oberlandesgericht München. Geklagt hatte eine Hausfrau ... deren ... Bauernhaus 850 Meter von einer Enercon "E-82" entfernt steht. ... Ein Akustiker ermittelte eine Stärke von 42,8 Dezibel. Wegen der "Impulshaftigkeit" des Lärms schlug er noch mal 3 Dezibel drauf.
Ergebnis: Das Windrad darf zwischen 22 und 6 Uhr nur noch gebremst laufen. Damit ist es unrentabel.
Zwar bemüht sich die Firma Enercon zurzeit um eine Revision des Urteils beim Bundesverwaltungsgericht. Doch die Aussagen stehen schlecht."
Ich rede schon geraume Zeit in Sachen Energiewende einer Bundesstelle/Energieministerium das Wort, die Länder übergreifend die Koordination übernimmt und auf einer Zeitschiene einen maßvollen Zubau der EE vorantreibt.
Die Energiewende ist m.E. eine Bundesangelegenheit und sollte nicht durch engstirnigen Föderalismus vor die Wand, bzw. vor den Rotor gefahren werden.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW