Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Beratungsstandpunkt Versorgeranwälte zur Billigkeitskontrolle

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Thomas S.:
Fragt sich im Umkehrschluß, wie überhaupt der VIII. Senat da ins Spiel gekommen ist...  :rolleyes:

RuRo:
Das gehört mal upgedatet  :rolleyes:

Es fehlen die Urteile vom Juli d.J.

tangocharly:
Das, was sich hier geändert hat, sind die speziellen neuen Aktenzeichen, die der Kartellsenat für energiewirtschaftliche Rechtssachen führt:

EnZR - Revisionen, Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision und Anträge auf Zulassung der Sprungrevision in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten nach dem EnWG
   
EnZA - Anträge außerhalb eines in der Rechtsmittelinstanz anhängigen Rechtsstreits in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten nach dem EnWG
   
EnZB - Rechtsbeschwerden und Beschwerden in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten nach dem EnWG
   
EnVR - Rechtsbeschwerden in energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungssachen nach dem EnWG
   
EnVZ - Nichtzulassungsbeschwerden in energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungssachen nach dem EnWG
   
EnRB - Rechtsbeschwerden in Bußgeldverfahren nach dem EnWG

Kann auf der Homepage des BGH nachgelesen werden, unter dem Datenbaum:
Aufgabe / Organisation
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