Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Beratungsstandpunkt Versorgeranwälte zur Billigkeitskontrolle
Thomas S.:
Fragt sich im Umkehrschluß, wie überhaupt der VIII. Senat da ins Spiel gekommen ist... :rolleyes:
RuRo:
Das gehört mal upgedatet :rolleyes:
Es fehlen die Urteile vom Juli d.J.
tangocharly:
Das, was sich hier geändert hat, sind die speziellen neuen Aktenzeichen, die der Kartellsenat für energiewirtschaftliche Rechtssachen führt:
EnZR - Revisionen, Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision und Anträge auf Zulassung der Sprungrevision in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten nach dem EnWG
EnZA - Anträge außerhalb eines in der Rechtsmittelinstanz anhängigen Rechtsstreits in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten nach dem EnWG
EnZB - Rechtsbeschwerden und Beschwerden in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten nach dem EnWG
EnVR - Rechtsbeschwerden in energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungssachen nach dem EnWG
EnVZ - Nichtzulassungsbeschwerden in energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungssachen nach dem EnWG
EnRB - Rechtsbeschwerden in Bußgeldverfahren nach dem EnWG
Kann auf der Homepage des BGH nachgelesen werden, unter dem Datenbaum:
Aufgabe / Organisation
Registerzeichen
Navigation
[0] Themen-Index
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln