Hallo an bolli und die anderen Teilnehmer,
vielen Dank für die Antwort. Ich benötige gerade jetzt jeden guten Rat, da ich nicht genau weiss, wie ich am besten zu reagieren habe.
Zur Erklärung muss ich etwas ausführlicher ausholen:
Der Tarif \"Kassel - einfach gut\" ist ein Grundversorgungstarif für Gas und Strom. Ich bin Kunde der Stadtwerke seit über 25 Jahren. Früher hiess der Gastarif \"Allgemeiner Tarif GT-A804\" und der Sromtarif \"basisbar ST-A790\".
Im Jahr 2007 erhielt der Gastarif einen neuen Zusatz: \"KS-einfach gut GT-A804\", der Stromtarif behielt seinen Titel.
In der Jahresabrechnung (01.02.2008 bis 29.01.2009) tauchte dann im Gasabrechnungsteil eine neue Vertrags-Nr auf, im Stromabrechnungsteil eine andere. Da die Namensgebung der Tarife gleich blieb, habe ich dies nicht bemerkt. Ich habe der Abrechnung wie in den Vorjahren auch widersprochen und wie immer eine eigene, angepasste Abrechnung eingereicht, meine monatl. Abschläge darauf abgestimmt und den gekürzten Betrag überwiesen.
Ende Sept09 bekam ich mehrere neue Schreiben mit der Überschrift \"Unsere Bestätigung Ihres Vertrages\", getrennt für Gas und Strom. Diese enthielten neue Preise (für Gas - man glaubt es kaum - günstiger als mein Widerspruchs-Preis allerdings erst ab 10000 kWh Verbrauch, für Strom eher teurer). Ein zusätzliches Anschreiben wies mich darauf hin, dass \"eine gemeinsame Abrechnung aller Versorgungsarten auf einer Rechnung ... aus abrechnungstechnischen Gründen\" ab 1.10. nicht mehr durchführbar sei. Ich fragte alle Bekannten und Hausmitbewohner, wobei sich niemand an ein solches Anschreiben erinnern kann.
Ich setzte ein Widerspruchs-Schreiben auf, indem ich hauptsächlich darauf verwies, dass ich keine neuen Verträge (schon gar nicht für Strom und Gas getrennt) mit den Stadtwerken geschlossen hätte. Bis zu einer Klärung seitens der SW würde ich die Abschläge zurückhalten, da ja nicht klar ist, ob diese nun überhaupt an die richtige Stelle gehen.
Am 22.10.2009 schrieb man mir, dass man aufgrund meines Widerspruchs zu den Gaspreiserhöhungen in 2008 (stimmt nicht, ich habe dem kompletten Gaspreis widersprochen!) und meiner Reduzierung der Abschlagszahlungen die gemeinsame Abrechnung von Gas u. Strom aufgeteilt habe, um eine \"ordnungsgemäße Aufteilung der Zahlungen auf die jeweiligen Versorgungsarten zu gewährleisten\".
Es sieht also so aus, als wenn nur die Widersprüchler von den Maßnahmen betroffen sind.
Zwischenzeitlich, am 26.10.09 erhielt ich eine Mahnung über eine Abschlagsforderung, woraus überhaupt nicht zu ersehen war, welchen der beiden Energieträger (Gas oder Strom) die Mahnung betraf, und eine Zwischenabrechnung (Zeitraum 30.01. - 30.09.2009) mit einer deutlichen Zahlungsaufforderung, einer Belehrung über die Nichtanwendbarkeit des $ 315 BGB und verwies auf Urteile des BGH, die aber nicht näher genannt wurden. Ferner droht man mir bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist mit dem sofortigen Klageverfahren.
Soweit meine Story mit den Stadtwerken. Ich denke, diese Sache interessiert auch andere, daher habe ich diesen Text etwas umfangreicher verfasst. Es wäre schön, wenn ich ein paar ernste Ratschläge einholen könnte. Ich habe mittlerweile eine Menge an Urteilen gelesen und mich schlauer gemacht.
MfG,
Janni