Energiepreis-Protest > EMB Energie Mark Brandenburg
Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Micha123:
Hallo,
heute flatterte ein 2-seitiges Schreiben mit der Mitteilung der Änderungen der AGB und den neuen AGB selbt ins Haus.
Interessant natürlich besonders die neuen Klauseln zu Preisänderungen und Sonderkündigungsrecht...
Was meint Ihr dazu? Können das vielleicht die vom Mahnbescheid Betroffenen, die schon einen Anwalt haben, mal mit diesem besprechen? (Wir haben NOCH keinen Mahnbescheid).
Ich habe halt da leise Gefühl daß die EMB hier versucht durch die Hintertür zu kommen.
Danke.
http://www.Bildermonster24.de/images/680_emb1.jpg
http://www.Bildermonster24.de/images/927_emb2.jpg
Grüße
Micha123
bolli:
Hallo Micha123,
wie sah denn das Schreiben aus, welches die EMB dazugelegt habt. Will die EMB vielleicht einen neuen Vertrag mich dir abschließen (natürlich wegen der neuen AGB, die die neue \'Gesetzeslage\' berücksichtigen) ? ;)
Das mit der Gesetzeslage ist natürlich quatsch, es hat sich ja kein Gesetz geändert. Falls die einen neuen Vertrag anbieten, sollte man sich die Unterschrift gut überlegen, da man damit den jetzigen Grundpreis als vereinbart anerkennt.
Die neuen AGB (nennen sich ja Ergänzende Geschäftsbedingungen) können aber nur mit deiner Zustimmung Bestandteil des bestehenden Vertrages werden (wenn kein neuer Vertrag vorgelegt wird). Sonst gelten die alten weiter. Ggf. solltest du der Einbeziehung der neuen AGB wiedersprechen und abwarten, was die EMB dann machen.
Ob die neue Preisanpassungsklausel nun den Anforderungen des § 307 BGB genügt, wird sich noch zeigen müssen. Da versuchen nun einige Versorger unter Bezugnahme auf das BGH-Urteil vom 15.07.09 - VIII ZR 56/08 ihre Preisanpassungsklauseln rechtssicher zu gestalten. Um sie in die alten Verträge einzubeziehen bedarf es aber der ausdrücklichen Zustimmung des Sondervertragskunden. Gibt er diese nicht, bliebe dem Versorger nur die form- und fristgerechte Kündigung des alten Vertrages.
Black:
Ich vermute mal, dass EMB denjenigen Kunden, die den geänderten AGB nicht zustimmen kündigen wird.
Cremer:
@Micha123,
also da muss ein Anschreiben mit Kundennummer und vertrag dabeigewesen sein.
Wenn nicht, ist die Sache unwirksam
Aber toll sind die neuen Bedingungen schon:
II 2a)
Eine Einzugsermächtigung muss vorliegen, verknüpft mit einem Sonderkündigungsrecht.
Vertrag ist das eine, Zahlungsweise ist das andere. Es ist bereits durch mehrere AG\'s entschieden worden, dass eine nicht ausgeführte Einzugsermächtigung oder sogar eine begrenzte Einzugsermächtigung nicht zur Kündigung des Vertrages führen kann.
IV 1)
EMB ist berechtigt und verpflichtet die Sonderpreise EMB Klassik und EMB Komfort gemäß § 5 abs.2 GasGVV zu ändern.
Sofern kein Anschreiben beiliegt, gelten die neuen Bedingungen nicht, wenn ja, dann ist zu widersprechen.
Micha123:
Hallo,
hier mal das anonymisierte Anschreiben.
http://www.Bildermonster24.de/images/375_Anschreiben1.jpg
http://www.Bildermonster24.de/images/181_Anschreiben2.jpg
Ich wüsste jetzt nicht, daß wir \"EMB Konstant\" als Tarif hatten...
Vielleicht könnt Ihr mehr mit dem Anschreiben anfangen als ich.
Danke.
Grüße
Micha123
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