Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Sondervertragkunde? \"Gas nach Sondervertrag\"  (Gelesen 4871 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich

Offline Clubauto

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 31
  • Karma: +0/-0
Sondervertragkunde? \"Gas nach Sondervertrag\"
« Antwort #1 am: 08. Oktober 2009, 22:08:04 »
ich habe mal mein letztes kundenanschreiben vom August 2009 nochmals durchgelesen und fand diesen textbaustein sehr interessant.



Zitat: Bis jetzt haben wir Sie in der Grundversorgung mit Erdgas beliefert und nach dem Preissystem Klassik abgerechnet. Ab 1. Oktober bieten wir Klassik ausschließlich als Sondervertrag mit einjähriger Laufzeit an. Wollen Sie auch weiterhin die Entwicklung der Energiepreise flexibel für sich nutzen, dann schließen Sie bitte diesen Sondervertrag mit beiliegendem Auftrag ab.


Das kann man doch jetzt als zugeständnis von EGS ansehen, das alle die später nach Klassik abgerechnet wurden, Sondervertragskunden sind und nicht wie behauptet tarifkunden.

Wie seht ihr das?

Offline reblaus

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.055
  • Karma: +0/-0
Sondervertragkunde? \"Gas nach Sondervertrag\"
« Antwort #2 am: 08. Oktober 2009, 22:24:37 »
Dieses \"Eingeständnis\" können wohl nur die Kunden nutzen, die nach dem 1. Oktober 2009 mit dem Tarif Klassik weiterbeliefert werden. Diese werden dann wohl auch den entsprechenden Auftrag erteilt haben.

Es steht dem Versorger selbstverständlich frei, seinen Grundversorgungstarif jederzeit umzubenennen. Es steht ihm aber nicht frei, diesen in unbilliger Weise zu erhöhen, oder Kostensenkungen in unbilliger Weise einzubehalten. Daher werden auch die Grundversorgungskunden, welche nicht an dem Namen Klassik Gefallen gefunden haben und deshalb nicht unterschrieben, weiterhin auf Basis der bisherigen Preise beliefert werden.

Niemand muss deshalb ungerechtfertigte Kostensteigerungen befürchten.

Offline bolli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.396
  • Karma: +23/-11
Sondervertragkunde? \"Gas nach Sondervertrag\"
« Antwort #3 am: 09. Oktober 2009, 08:53:10 »
@reblaus

Waren Sie nicht ein Verfechter der These, dass ein Sondervertrag nur dann ein Sondervertrag ist, wenn sich dieses aus dem Vertrag ergibt, egal wie die vertragsführenden Parteien diesen Vertrag benennen oder welcher Meinung sie sind, um was für einen Vertragstyp es sich handelt ?

Dann ist es doch erstmal unerheblich, wie die EGS ihren Vertrag benennen, wichtig ist der Inhalt. Sind da keine über die gesetzliche Regelung (im wesentlichen GasGVV) hinausgehenden Vereinbarungen enthalten, ist es halt ein Grundversorgungsvertrag, sind sie drin, ist es ein Sondervertrag.
Der neue Vertrag mit einjähriger Laufzeit dürfte wohl ein solcher Vertrag sein. Ob der vorherige \"Grundversorgungsvertrag\" tatsächlich auch ein solcher war, kann man meines Erachtens hier doch nicht beurteilen, oder?

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz