@reblaus
Waren Sie nicht ein Verfechter der These, dass ein Sondervertrag nur dann ein Sondervertrag ist, wenn sich dieses aus dem Vertrag ergibt, egal wie die vertragsführenden Parteien diesen Vertrag benennen oder welcher Meinung sie sind, um was für einen Vertragstyp es sich handelt ?
Dann ist es doch erstmal unerheblich, wie die EGS ihren Vertrag benennen, wichtig ist der Inhalt. Sind da keine über die gesetzliche Regelung (im wesentlichen GasGVV) hinausgehenden Vereinbarungen enthalten, ist es halt ein Grundversorgungsvertrag, sind sie drin, ist es ein Sondervertrag.
Der neue Vertrag mit einjähriger Laufzeit dürfte wohl ein solcher Vertrag sein. Ob der vorherige \"Grundversorgungsvertrag\" tatsächlich auch ein solcher war, kann man meines Erachtens hier doch nicht beurteilen, oder?