Die Stadtwerke Solingen setzen mit dieser neuen Klausel die Vorgaben des BGH an solche Preisänderungsklauseln um. Diese sind in Sonderverträgen dann wirksam, wenn sie dem Leitbild der StromGVV bzw. GasGVV entsprechen. Dies wird dadurch bewerkstelligt, dass die entsprechenden Vorschriften in die Sonderverträge einbezogen werden.
Damit die Klausel für bestehende Sonderverträge wirksam wird, reicht es aber nicht aus, dass die Stadtwerke Solingen, die Klausel ihren Kunden mitteilen. Der Kunde muss sein Einverständnis mit der Klausel erklären, ansonsten bleibt alles wie es war, d. h. ein einseitiges Preisänderungsrecht ist nicht vereinbart.