Original von Cremer
@bolli,
er hat einen Sondervertrag, da man ihn in den Grundtarif eingestuft hat.
das bezweifel ich zwar mal, da er selbst schreibt \"
wurde ich in einen ca. 25% teueren Grundtarif gesteckt\" und das ist dann bestimmt kein neuer Sondervertrag sondern wohl eher die Grundversorgung.
Aber: Loki13 schreibt auch
Original von Loki13
...
Die Stadtwerke Neumarkt haben ihrerseits den alten Vertrag als nicht mehr gültig erklärt und einen neuen angeboten. ...
Hier wäre zunächst einmal zu prüfen, ob es sich bei dem alten Vertrag nicht um einen Sondervertrag handelte und wie die Kündigungsmodalitäten für diesen Vertrag aussehen. Bei Sonderverträgen bedarf es meistens der schriftlichen Kündigung.
Mal hier lesen . Allerdings sind Sonderverträge wohl mittlerweile NICHT NUR Verträge, die man selbst unterzeichnet hat. Es kommt da auf die individuellen Vertragsmodalitäten an. Also, falls der Vertrag nicht von einem selbst unterzeichnet wurde, muss man wahrscheinlich mal über einen Rechtsbeistand nachdenken, der sich dazu äußert.
Falls es nun tatsächlich ein Sondervertrag bei
Loki13 ist, ist möglicherweise gar keine wirksame Kündigung des alten Vertrages erfolgt (denn einfach für nicht mehr gültig erklären reicht nicht. Dazu bedarf es einer fristgerechten Kündigung.) und somit der alte Vertrag weiter gültig. Von daher ist dann auch eine Begutachtung des alten Vertrages bzgl. Preisanpassungsklauseln durchaus richtig. Von wegen § 307 BGB (Unwirksame Preisanpassungsklausel bedingt wohl die Unwirksamkeit der Preiserhöhungen) Und fleißig weiter widersprechen, wenn irgendwelcher Schriftverkehr kommt. Einige EVUs haben es anscheinend noch nicht gemerkt, wie sie\'s richtig machen müssen. Aber mit der Zeit (und sicher auch beim mitlesen hier ) werden\'s sicher immer mehr.
Original von Cremer
Warum sollte man auf eine Abrechnung von den SW bestehen?
Wir Deutsche wollen immer gleich alles geregelt haben.
Schließlich sind es doch die SW die Geld haben wollen.
Ein wenig Ordnung ist manchmal durchaus hilfreich, vor allem, wenn heute jeder macht, was ER will (auch und erst Recht die Öffentliche Hand und die EVU\'s).
ICH möchte daher regelmäßig meine Abrechnung haben, damit ich weiss, was das EVU von mir haben möchte. Offiziell und fällig ist die Forderung nämlich erst mit der Abrechnung. Und ich habe keine Lust, nach 10 Jahren gesagt zu bekommen, dass all mein Schriftverkehr mit Widersprüchen gegen die laufenden Preiserhöhungen und zu geringen Senkungen nutzlos war, da die Forderungen berechtigt waren. Dann kann ich mir den Schreibkram sparen.
Außerdem brauchen wir ja hin und wieder auch mal ein paar neue Urteile, auf die wir uns beim Preisprotest berufen können. Das geht nicht ohne Abrechnungen und ggf. Klage dagegen.
Gruß
bolli