Energiepreis-Protest > Stadtwerke München
Inkasso Schreiben der SWM (via Creditreform)
schlurch:
hi community,
ich bin energiepreisrebell seit 2005 und bisher war ich erfolgreich damit.
nun bekam ich ueberraschend ein schreiben eines inkassounternehmens, wo die swm versuchen gekuerzte zahlungen der jahresrechnung aus 2007 einzutreiben. es wird \"empfohlen\" den offenen betrag inkl. zinsen, mahnkosten mandant und der inkassoverguetung bis zu einer frist zu bezahlen, weil sonst die forderungen sofort an rechtsanwaelte zur gerichtlichen durchsetzung weitergegeben werden.
ich habe den zurueckliegenden schriftverkehr nochmals gesichtet und die betraege verglichen: ja, sie beziehen sich auf die jahresrechnung aus dem jahre 2007 und damals berief sich die swm auf das urteil des landgerichts muenchen I vom 27.9.2007 (AZ: 12 O 17018/6). ich selbst habe an dieser sammelklage nicht teilgenommen.
was sind nun meine moeglichkeiten? soll/muss ich zahlen oder nicht?
gibt es andere personen in diesem forum, die ebenfalls ein inkassoschreiben erhalten haben?
danke im voraus fuer die antworten!
LG,
schlurch
ps: mir faellt auf, dass es in diesem unterforum relativ ruhig geworden ist. woran liegt das? diskutieren die leute mittlerweile auf anderen plattformen oder gibt es keine rebellen mehr?
Schwalmtaler:
Moin Schlurch,
ich würde dem Inkassobüro schreiben, da es aufgrund Widerspruch gem. §307/315 keine berechtige offene Forderung gibt, es auch nichts für sie zu tun gäbe und Du weiter auf die Klageschrift warten würdest!
Haben sie einen Nachweis beigefügt, wonach sie von deinem Versorger beauftragt wurden?
Gruß
Schwalmtaler
schlurch:
danke fuer deine antwort, schwalmtaler!
einen direkten nachweis der beauftragung ist nicht eingefuegt worden. aber da die geforderte summe auf den cent genau exakt ist und sie sich auf die swm beziehen, gehe ich einfach mal davon aus, dass sie korrekt beauftragt wurden, oder nicht?
noch ein hintergrundhinweis: da ich seit mitte oktober 2007 (umzug in andere wohnung) kein direkter kunde mehr der swm bin, vermute ich mal, dass sie es ueber das inkassounternehmen versuchen, da sie mir nicht mehr mit einer belieferungseinstellung drohen koennen!?
Cremer:
@schlurch,
Dem Inkassounternehmen mitteilen, was Sache ist, wie Schwalmtaler geschrieben hat.
Würde auch mal mit der SWM telefonieren und aufgrund des Sachverhaltes erläutern. Es ist vielleicht ein Versehen der SWM, dass ein Inkassounternehmen beauftragt wurde. bekantermaßen liegt ein Widerspruch vor und da darf nicht eingezogen werden. Vieeleicht hat da der Sachbearbeiter bei der SWM etwas verwechselt.
Vorsichtshalber würde ich einen Schutzbrief am zuständigen Amtsgericht hinterlegen.
Schwalmtaler:
Schlurch,
ein Fax sowohl an Inkassobüro und Versorger, das
a) keine berechtigte Forderung vorliegt wegen Widerspruch - daher kein Inkasso rechtlich möglich!
b) kein Nachweis der Beauftragung gebracht wurde
c) weitere Belästigungen seitens eines Inkassobüros zu einer Anzeige wegen Nötigung sowie Einschaltung der Presse und Aufsichtsbehörden führen werden.
\"Freundliche Grüße\" nicht vergessen! :D
Gruß
Schwalmtaler
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