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Autor Thema: E.on Hanse: Vertragsfalle verboten – Überrumpelungsversuch gescheitert  (Gelesen 3431 mal)

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Offline DieAdmin

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(24.9.2009) Auf Antrag der Verbraucherzentrale Hamburg erließ das Landgericht Hamburg am 23. September 2009 eine einstweilige Verfügung gegen die E.on Hanse Vertrieb GmbH (Aktenzeichen 312 O 574/09). Darin wird E.on Hanse verboten, gegenüber Kunden zu behaupten, dass die ab 1. Oktober 2009 verlangten Preise als vereinbart gelten, wenn die Kunden nicht bis zum 31. August 2009 kündigen. Sollte E.on Hanse gegen dieses Verbot verstoßen, droht ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft bis zu zwei Jahren.
....

Weiteres auf der Website der VZ Hamburg:
http://www.vzhh.de/~upload/vz/VZTexte/TexteEnergieBauen/Gas_Argumente.htm
(leider sind dort keine Anker gesetzt, daher einwenig scrollen zur Meldung)

Der Beschluss auch in der Entscheidungs-Sammlung:

http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2538/

@AKW NEE,
vielen Dank für die Zusendung :)

Offline ossi

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E.on Hanse: Vertragsfalle verboten – Überrumpelungsversuch gescheitert
« Antwort #1 am: 08. November 2009, 20:35:16 »
Wer überwacht eigentlich, ob sich e-on daran hält?
Gibt es eine Laufzeitbeschränkung für diese Verfügung?

Warum frage ich?

Ich zittiere aus dem Schreiben von e-on an mich vom 05.11.2009:
\"Sie haben unserem Hinweis im Schreiben zur Preisanpassung vom 1. Oktober 2009 widersprochen. Mit diesem Passus verweisen wir auf das Sonderkündigungsrecht, dass unseren Kunden zusteht, unabhängig davon, ob die Preise sinken oder steigen. Insoweit wenden wir für alle unsere Kunden die Regelung des § 5 Abs. 3 Gasgrundversorgungsverordnung an. Nach dieser gesetzlichen Regelung werden Preisänderungen gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer fristgemäßen Kündigung des Vertrages die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vetragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.\"

Was soll ich jetzt damit anfangen? Warum schreibt e-on dies?

Hat vielleicht jemand eine Ahnung?

Offline 0tt0lgel

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E.on Hanse: Vertragsfalle verboten – Überrumpelungsversuch gescheitert
« Antwort #2 am: 08. November 2009, 23:39:23 »
Sehe ich mir § 1 Gasgrundversorgungsverordnung an, lese ich da: \"Sie gilt für alle nach dem 12. Juli 2005 abgeschlossenen Versorgungsverträge, soweit diese nicht vor dem 8. November 2006 beendet worden sind.\"

Das dürfte hier wohl eher nicht der Fall sein.

Ein weiterer untauglicher Versuch von Egon Hanse, die Mauer noch 100 Jahre stehen lassen zu wollen.

Offline faun

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E.on Hanse: Vertragsfalle verboten – Überrumpelungsversuch gescheitert
« Antwort #3 am: 07. Dezember 2009, 13:52:28 »
Moin Moin,

Heute habe ich eine Antwort, auf meinen Wiederspruch erhalten, das hat fast 3 Monate gedauert.
Am besten ist der Pasus zum Schluß : Mit der dritten Preissenkung in diesem Jahr zählen wir weiterhin zu den attraktivsten Anbietern in der Region.:D

 

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