Wer überwacht eigentlich, ob sich e-on daran hält?
Gibt es eine Laufzeitbeschränkung für diese Verfügung?
Warum frage ich?
Ich zittiere aus dem Schreiben von e-on an mich vom 05.11.2009:
\"Sie haben unserem Hinweis im Schreiben zur Preisanpassung vom 1. Oktober 2009 widersprochen. Mit diesem Passus verweisen wir auf das Sonderkündigungsrecht, dass unseren Kunden zusteht, unabhängig davon, ob die Preise sinken oder steigen. Insoweit wenden wir für alle unsere Kunden die Regelung des § 5 Abs. 3 Gasgrundversorgungsverordnung an. Nach dieser gesetzlichen Regelung werden Preisänderungen gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer fristgemäßen Kündigung des Vertrages die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vetragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.\"
Was soll ich jetzt damit anfangen? Warum schreibt e-on dies?
Hat vielleicht jemand eine Ahnung?