Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Akzent 2000  (Gelesen 5545 mal)

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Offline Meier2

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Akzent 2000
« am: 23. Juni 2009, 21:22:07 »
Hallo zusammen.

Ich bin durch Zufall auf dieses Thema gestossen, weil gestern ein Bericht im Lokalteil der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung dazu erschienen ist.

Wie haben hier in einem Vorort von Hannover im Juli \'99 von Hastra nach Avacon gewechselt.
In den leider wenigen Unterlagen, die ich aus der Zeit noch habe, ist als Tarif der \"Akzent 2000\" genannt.
Ab 2003 taucht nur noch \"Akzent\" in den Rechnungen auf.

Leider finde ich die Vertragsunterlagen von 1999 nicht mehr.
Kann hier jemand sagen, ob die \"Akzent 2000\" Verträge auch diesen ominösen Erhöhungspassus hatte.

Weiterhin wurde unser Versorgungsnetz im August 2007 von den örtlichen Stadtwerken übernommen.
In den Schreiben dazu steht:

\"...mit Wirkung vom ..., haben wir, die ..., die Strom- und Gasversorgung von EON AVACON AG übernommen. ...
Wir treten ab .. als Versorger vor Ort in den zwischen Ihnen und der EON AVACON AG bestehenden Kundenvertrag ein.
..\"

Ich würde das jetzt einfach mal so interpretieren, dass die Stadtwerke hier alle Vertragsklauseln übernommen hat.

Das würde erklären, warum wir gerade eine Kündigung der Verträge von den Stadtwerken zum 31.12.09 erhalten haben:

\"die Energieversorgung xxx überarbeitet derzeit ihre Tarifstruktur und die als Rechtsnachfolgegesellschaft der EON AVACON AG übernommenen Vertragsgestaltungen, um ein flexibleres ....blablabla \"

Wäre super, wenn hier jemand Auskunft geben könnte.

Gruß,
Meier2

Offline RR-E-ft

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Akzent 2000
« Antwort #1 am: 23. Juni 2009, 21:38:24 »
Es muss ein Sondervertrag sein, sonst könnte er schon nicht wirksam  gekündigt werden, vgl. § 20 Abs. 1 Satz 3 Grundversorgungsverordnung.


Siehe hier.

Offline Meier2

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Akzent 2000
« Antwort #2 am: 23. Juni 2009, 22:19:15 »
Sorry, was heisst Sondervertrag konkret?
Ich versuch mich erst seit heute durch das Vertragskauderwelsch zu schlagen.

Wir haben eine Vergünstigung von EON/AVACON erhalten, weil wir Gas und Strom von denen bezogen haben: \"Produkt EnergieDuett\"

Ist das ein Sondervertrag?

Mir gehts in erster Linie um die Zeit bei Eon/Avacon, wegen den möglicherweise nicht rechtlich einwandfreien Preiserhöhungen.

Offline RR-E-ft

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Akzent 2000
« Antwort #3 am: 23. Juni 2009, 23:01:56 »
@Meier2

Ich kann Ihnen an dieser Stelle nur \"Appetit\" auf eine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt machen. Sie können sich aber mit Ihren Fragen auch durch das Forum lesen.

Offline Christian Guhl

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Akzent 2000
« Antwort #4 am: 23. Juni 2009, 23:05:43 »
Der Akzent 2000 ist ein Folgeprodukt des Akzent-Vertrages. Die Preisanpassungsklausel ist hier anders formuliert.Beim Akzent-Vertrag durfte Avacon Preiserhöhungen aufgrund Gesetzesänderungen an die Kunden weitergeben. Beim Akzent 2000 heißt es einfach : \"Avacon darf die Preise ändern\". Diese Klausel ist unwirksam ! Avacon behauptet zwar gegenüber den Kunden, dass die Klausel wirksam sei, aber man muss ja nicht alles glauben. Bei uns wird zur Zeit eine Sammelklage für Verträge mit dieser Klausel vorbereitet. Ich weiss, dass die Akzentverträge von 1999 einen Laufzeitbeginn ab 01.10. und eine Kündigungsfrist von 6 Monaten hatten. Eine Kündigung zum 31.12. ist daher nicht möglich. Kann sein, dass das bei Akzent 2000 anders ist. Sollte mal geprüft werden. Einfach eine Vertragskopie anfordern.Ich habe letzte Woche von einem Akzent2000-Kunden gehört, der eine Erstattung bekommen hat. Avacon streitet das zwar ab, aber es gibt Zeugen dafür. Alle Stromverträge bei Eon-Avacon außer StromAlpha sind Sonderverträge.Das hat mit \"EnergieDuett\" nichts zu tun. Duett ist ein geringfügiger Rabatt auf den Gaspreis (0,13 Ct/kwh), den man bekommt, wenn man Strom und Gas zusammen von Eon-Avacon bezieht.

Offline Meier2

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Akzent 2000
« Antwort #5 am: 23. Juni 2009, 23:14:29 »
Danke für die schnelle Antwort.
Hab über diesen Akzemt 2000 bisher nirgends was gefunden.

Zitat
Original von Christian Guhl
 Einfach eine Vertragskopie anfordern.

Und das geht so einfach und die antworten auch tatsächlich?

Offline Christian Guhl

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Akzent 2000
« Antwort #6 am: 24. Juni 2009, 07:02:56 »
Das kommt auf die Laune des Sachbearbeiters an ! Manchmal klappts ohne Probleme, manchmal geht überhaupt nichts.

Offline DieAdmin

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Akzent 2000
« Antwort #7 am: 24. Juni 2009, 08:43:23 »
@all,

ich hab ab der Anfrage von Meier2 einen separaten Thread angelegt, damit der nächste mit diesen schneller fündig wird

Offline AKW NEE

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Akzent 2000
« Antwort #8 am: 24. Juni 2009, 08:48:44 »
Zum Vertrag \"Akzent 2000\" gibt es hier schon Hinweise, mensch muss nur die Geduld haben und alle Mitteilungen lesen.

Es ist falsch, dass im Folgevertrag mit der Bezeichnung \"Akzent 2000\", grundsätzlich nur diese anders formulierte Preisanpassungsklausel verwendet wurde!
Zitat
Beim Akzent 2000 heißt es einfach : \"Avacon darf die Preise ändern\"

Zumindest im Landkreis Lüchow-Dannenberg sind Verträge mit der Bezeichnung \"Akzent 2000\" abgeschlossen worden, die genau die Klausel haben, die zu den Erstattungen geführt hat! Die Lokalzeitung hier hat auch darüber berichtet:

Siehe hier meine Nachricht vom 19.06.2009 13:00:
Avacon schreibt zu Preisanpassungsklausel im Tarif Akzent

und vom 01.04.2009 15:25
Strom: Akzent -Preisanpassungsklausel

und 10.11.2008 17:37
Klagegenossenschaft - Rückerstattung Akzent!

und 03.12.2008 08:08
\"Stromgeld wird zurückgezahlt\" Braunschweiger Zeitung 02.12.2008*update 9.12.08*grins




@ Evitel2004
Klasse Arbeit, gut, dass Du das Forum betreust!

Offline Meier2

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Akzent 2000
« Antwort #9 am: 31. Juli 2009, 20:57:52 »
So,
heute hab ich tatsächlich einen Bescheid über eine Rückzahlung seitens EOn bekommen :]

Im Vorfeld hatte ich die Nachbarschaft abgeklappert, um herauszufinden, ob nicht jemand noch Vertragsunterlagen von 2000 hat.
Aber niemand hatte mehr etwas.
Darauf hin setzten wir auf Verdacht ein Schreiben ab, das auf dem bekannten Musterbrief basierte.
Ein Nachbar bakam bereits nach 3 Tagen die Antwort, dass er nicht infrage käme, da er Strom Alpha bezogen hätte.

Bei uns und einem weiteren Nachbar kam nach etwa 10 Tagen die Abrechnung mit der Ankündigung einer Rückzahlung, ohne dass weitere Belege nachzuweisen wären.
Die Abrechnung scheint exakt zu sein, das Schreiben ist höflich gehalten.

Ich kann also jeden nur ermutigen, es einfach zu versuchen, auch wenn keine Unterlagen mehr vorhanden sind.

Wie weiter oben beschrieben, haben die örtlichen Stadtwerke im Jahr 2007 die Eon Verträge übernommen.
Von 2007 bis jetzt hat dementsprechend Eon auch nichts erstattet.
Das Geld versuch ich jetzt von den Stadtwerken wieder zu bekommen.

Auf jeden Fall vielen, vielen Dank für die Hartnäckigen, die dieses überhaupt möglich gemacht haben.

Gruß,
Meier2

Offline AKW NEE

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Akzent 2000
« Antwort #10 am: 15. September 2009, 10:57:50 »
Schon im Sommer 2008 haben die Energieverbraucher-Wendland darauf hingewiesen, dass auch in der AGB des Stromvertrages \"Akzent2000\" eine ungültige Preisanpassungsklausel vorhanden ist, die außerdem vom Versorger falsch angewendet wurde. Diese falsche Anwendung hat bei dem vorherigen Vertrag \"Akzent\" zu erheblichen Rückzahlungen geführt.

Ab März 2000 - Anfang 2001 wurde der Vertrag Akzent2000 als Folgevertrag für den Vertrag  Akzent eingeführt. Wie in dem Akzentvertrag wurde in dem neuen Vertrag in der AGB unter 4. folgende Preisanpassungsklausel verwendet:

Zitat
Original von E.ON Avacon
4. Preisänderung
Sollten nach Vertragsabschluss erlassene oder geänderte Gesetze die Wirkung haben, dass die Erzeugung, der Bezug, die Fortleitung oder die Abgabe von Elektrizität unmittelbar oder mittelbar verteuert wird, so erhöhen sich die vertraglichen Strompreise entsprechend und von dem Zeitpunkt an, an dem die Verteuerung in Kraft tritt. Entsprechendes gilt für Wirkungen die zu einer Strompreisermäßigung führen. Hierüber wird der Kunde rechtzeitig in geeigneter Weise informiert. Für den Fall einer Strompreiserhöhung steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Monatsende zu.


Alle Kunden der E.ON Avacon mit einem Stromvertrag Akzent oder Akzent2000 ,mit einem Abschlussdatum ab März2000 - Anfang 2001 , sollten Ihren Vertrag bzw. die AGB unter 4. Preisänderung (auf der Rückseite des Vertrages) überprüfen.  Bei einer Rückforderungen an die E.O Avacon sollte im Wortlaut auf die obige Preisanpassungsklausel hingewiesen werden (Wer will kann eine Kopie des Vertrages mitschicken).

Wer seinen Vertrag nicht mehr hat, sollte diesen bei der E.On Avacon anfordern. Wer die Endabrechnungen für 2000 bzw. 2001 noch hat, kann versuchen bei fehlendem Vertrag hiermit den Nachweis zu führen.

Siehe auch hier:
http://energieverbraucher-wendland.de/downloads/Rueck19992000.pdf

In einem Urteil des AG Dannenberg wird diese Preisanpassungsklausel ausgiebeig beurteilt:
http://www.energieverbraucher-wendland.de/energieverbraucher/
http://www.energieverbraucher-wendland.de/downloads/AG%20Dbg%2031%20C%20202_09%20180809.pdf

 

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