Energiepreis-Protest > REWAG Regensburg
Änderungskündigung des Erdgasliefervertrages zum 31.12.2009 erhalten
berghaus:
--- Zitat ---Der Kündigungssatz sieht ungefähr so aus: \"Wir kündigen ... den Erdgasversorgungsvertrag zum Vertragskonto ... für die im Betreff genannte Verbraucherstelle ... zum 31.12.2009\"
--- Ende Zitat ---
Müsste es nicht exakt heißen:
\"Wir kündigen den Erdgasversorgungsvertrag vom ......... für.......... .
Könnte es sein, dass die schwammigen Formulierungen \'zum Vertragskonto\' und \'für die im Betreff genannte Verbrauchstelle\' insbesondere bei lange laufenden Verträgen offen lassen sollen, dass dem Kunden vielleicht schon neue Verträge mit neuen Preisen oder geänderten Bestimmungen unter geschoben worden sein können.
Wäre das Datum des Vertrages genannt, wäre das m.E. auch eine Bestätigung, dass dieser Vertrag noch existiert und gültig ist.
berghaus 30.09.09
RA Lanters:
Eigentlich brauch man es ja den alten Hasen hier nicht nochmal zu sagen, aber zur Sicherheit:
Es kann sich immer lohnen zu prüfen ob die Formalien eingehalten wurden, d.h. Kündigungsfrist, Unterschrift von der richtigen Person etc.
Ansonsten einfach mal um Zusendung einer Vertragskopie des gekündigten Vertrages bitten.
Datko:
Zu \"berghaus\"
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Es ist tatsächlich so, dass auf den ursprünglichen Vertrag aus dem Jahre 1993 kein Bezug genommen wird, zumindest kann ich nichts dazu finden.
Ursprünglicher Vertrag:
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Zu \"Cremer\"
Die Beilagen haben eine extrem kleine Schrift. Da werde ich mich noch auf die Suche begeben müssen, zuerst die Lupe und dann die Preisgleitklausel.
Dem \"Kündigungsschreiben\" liegen folgende Schreiben bei:
- Ein neuer Vertrag \"rewario.erdgas.best\" (ist wahrscheinlich nicht richtig, \"best\" haben wohl die Mitarbeiter)
- Preisblatt : Sonderpreise für die Gasversorgung von Norm-und Sondervertragskunden
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung ...
(Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV)
- Ergänzende Bestimmungen der REWAG ....zu GasGVV
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Zu \"RA Lanters\"
\"prüfen ob die Formalien eingehalten wurden\"
Das werde ich noch mit einem Freund machen, der im beruflichen Alltag viel mit Verträgen zu tun hat.
Es ist sicherlich wichtig zu erfahren auf welchen Vertrag sich die Änderungskündigung überhaupt bezieht, auf den ursprünglichen Vertrag habe ich den obigen Link gesetzt.
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Danke für die vielen hilfreichen Antworten
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