Energiepreis-Protest > REWAG Regensburg

Änderungskündigung des Erdgasliefervertrages zum 31.12.2009 erhalten

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Datko:
Liebe Mitstreiter,

der Erdgasversorger hat uns eine Änderungskündigung des Erdgasliefervertrages zum 31.12.2009 geschickt.

(Eingang: 29.09.2009)
In unserem Vertrag steht eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Jahresende.

Er räumt ein, dass nicht alle ähnlichen Verträge dieses Jahr gekündigt werden, sondern ein Teil erst nächstes Jahr.

Gibt es dazu irgendwelche Tipps?

Gibt es Formschreiben zu dieser Situation?

Danke

bolli:
Was nennen Sie \"Änderungskündigung\" ? Ich gehe mal davon aus, dass Sie derzeit einen Sondervertrag haben, sonst dürfte eh nicht gekündigt werden. Und heisst das \'Änderungskündigung soviel wie: \"Ihr derzeitiger Vertrag wird auf einen neuen Vertrag umgestellt...\" möglicherweise noch mit dem Hinweis \"wenn Sie dem nicht widersprechen...\".

Wenn ja: Ganz einfach Widersprechen und ein Jahr im alten Vertrag weiterleben.  :D

Wenn es eine formgerechte Kündigung (z.B. Kündigung von einem zeichnungsberechtigten des EVU unterschrieben) mit einem Angebot für einen neuen Vertrag gibt, den Sie unterschreiben sollen, müssen Sie abwägen was Sie wollen, einen neuen Sondertarif mit einem anerkannten Sockelpreis oder ggf. eine Einstufung in die (teurere) Grundversorgung und sofortigem Widerspruch gegen die dortigen Preise. OB dieses dann nicht trotzdem nicht auch die Anerkenntnis des dann aktuellen Preises als Sockelpreis bedeutet, ist hier im Forum noch umstritten. Der BGH hat allerdings schon mal was zuungunsten der Verbraucher bezüglich Sockelpreis in der Grundversorgung entschieden. War aber ein etwas anders gelagerter Fall. Letztlich müssen Sie das Risiko abschätzen, was Sie möchten. Es empfiehlt sich, sich ein wenig im Forum umzuschauen. Insbesondere   hier finden Sie einiges dazu.

Aber wie gesagt, NUR, wenn ordnungsgemäß gekündigt wurde. In einen neuen Vertrag hinein kündigen geht nicht.

Datko:
Danke \"bolli\", hier der entsprechende Satz.
===
Der Kündigungssatz sieht ungefähr so aus:

\"Wir kündigen ... den Erdgasversorgungsvertrag zum Vertragskonto ...  für die im Betreff genannte Verbraucherstelle ... zum 31.12.2009\"
===

Unterschrieben von zwei Personen, davon eine mit \"ppa.\"
===

Danach wird ein normales Angebot mit einem schon beigelegten Vertrag gemacht. Der Vertrag enthält schon unsere Adresse und kann unterschrieben werden.

bolli:
@Datko
Dann scheint es sich um eine \'ganz normale\' Kündigung mit einem neuen Vertragsangebot zu handeln. Somit ist die Sache nicht ganz so einfach.

Zur Frage, ob eine solche Kündigung tatsächlich zulässig ist, gibt es hier einen ganz interessanten Artikel von der Rechtsanwältin Holling. Wie das gerichtlich gesehen wird, ist natürlich noch nicht raus. Und ob sie alle anderen Formalvoraussetzungen erfüllt, kann nur ein Rechtsanwalt in Ansicht der konkreten Vertragsunterlagen entscheiden.

Auch ob Sie einen neuen Sondervertrag abschließen (egal ob bei ihrem bisherigen Versorger oder einem neuen, ggf. preisgünstigeren) oder sich in die gesetzliche Grundversorgung \'abstufen\' lassen und dort Widerspruch gegen die gesamten Preise wegen Unbilligkeit gem. § 315 BGB einlegen, ist Ihre eigene Entscheidung, die in jedem Fall auch Riskien birgt. Wo Sie die Prioritäten setzen wollen,  müssen Sie für sich selbst überlegen. Im obigen Link finden Sie noch ein paar Hinweise dazu.

Cremer:
@Datko,

sie sollten die Vertrgsbedingungen -alt und neu- genau lesen und vergleichen.

Zur zeit werden überall Sonderverträge von Versorgern gekündigt, weil keine wirksame Preissteigerung in den Verträgen enthalten sind.

Bei Abschluss eines neuen Sondervertrages ist also genau auf die Preisänderungsklauseln zu achten.

Die Stadtwerke Kreuznach ködern\" zur Zeit auch ihre 8.000 Sondervertragskunden mit Abschluss von neuen Verträgen. Sie weisen daraufhin, dass die kundenbei dem neuen Sondervertrag mehr Rechte hätten. Ursache ist aber, dass in den alten Sonderverträgen keine wirksame Preisänderungsklauseln vereinbart waren. Die ersten 1.000 Kunden die die neuen verträge unterschrieben haben, werden mit einem 20 € Gutschein für einen Kinobesuch belohnt.

Mit Speck fängt man Mäuse bekanntlich
Also Bauernfängerei.

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