Was nennen Sie \"Änderungskündigung\" ? Ich gehe mal davon aus, dass Sie derzeit einen Sondervertrag haben, sonst dürfte eh nicht gekündigt werden. Und heisst das \'Änderungskündigung soviel wie: \"Ihr derzeitiger Vertrag wird auf einen neuen Vertrag umgestellt...\" möglicherweise noch mit dem Hinweis \"wenn Sie dem nicht widersprechen...\".
Wenn ja: Ganz einfach Widersprechen und ein Jahr im alten Vertrag weiterleben.

Wenn es eine formgerechte Kündigung (z.B. Kündigung von einem zeichnungsberechtigten des EVU unterschrieben) mit einem Angebot für einen neuen Vertrag gibt, den Sie unterschreiben sollen, müssen Sie abwägen was Sie wollen, einen neuen Sondertarif mit einem anerkannten Sockelpreis oder ggf. eine Einstufung in die (teurere) Grundversorgung und sofortigem Widerspruch gegen die dortigen Preise. OB dieses dann nicht trotzdem nicht auch die Anerkenntnis des dann aktuellen Preises als Sockelpreis bedeutet, ist hier im Forum noch umstritten. Der BGH hat allerdings schon mal was zuungunsten der Verbraucher bezüglich Sockelpreis in der Grundversorgung entschieden. War aber ein etwas anders gelagerter Fall. Letztlich müssen Sie das Risiko abschätzen, was Sie möchten. Es empfiehlt sich, sich ein wenig im Forum umzuschauen. Insbesondere
hier finden Sie einiges dazu.
Aber wie gesagt, NUR, wenn ordnungsgemäß gekündigt wurde. In einen neuen Vertrag hinein kündigen geht nicht.