@ Sukram
Na, und wo liegt das Problem? Wenn ich mit meinem Geschäftspartner die Mindestabnahme einer Ware vereinbart habe und eine Konventionalstrafe, bei nicht Abnahme der vereinbarten Menge, in den Vertrag einbezogen wurde, so muss ich eben zahlen. Dies gehört zum Geschäftsrisiko. Mir leuchtet nicht ganz ein, warum ein solcher Vorgang die deutsch-russischen Wirtschaftsbeziehungen besonders belasten sollte.
Eine andere Frage ist, wer mit den dadurch entstehende Kosten für eine solche Konventionalstrafe, letzten Endes, belastet wird: die Aktionäre oder die Verbraucher.