Energiepreis-Protest > EMS - Energieversorgung Münchberg-Schwarzenbach/Saale

Gaspreiserhöhung

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Cremer:
@stephan 57

Begrenzen Sie die Einzugsermächtigung oder überweisen Sie per Dauerauftrag

Weisen Sie auf das Urteil Heilbronn und auf das BGH Utreil v. 5.7.05, Az. X ZR 60/04 hin

Neue BGH- Urteile zu § 315 BGB

Demnach steht nach § 315 BGB eine Begrenzung auf die alten Preise dem kunden zu, der versorger muss die Billigkeit nachweisen.

Alles andere war schon hier des öfteren gesagt worden, bitte unter \"Fragen und Antworten\" nachlesen, sowie bei den anderen Threads.

stephan57:
anfrage an hr.cremer
nach der gaspreiserhöhung vom 1.8.2005 folgt nun die nächste erhöhung zum 1.2.2006.Nun zu meiner frage:muss ich nun wieder einspruch einlegen oder nicht?
danke und freunliche grüsse
stephan

rlc:
Jeder einzelnen Preiserhöhung muss widersprochen werden. Also per 1.1.2006 wiederum. Zählerstand per 1.1.2006 festhalten und mitteilen.

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