Energiepreis-Protest > EMS - Energieversorgung Münchberg-Schwarzenbach/Saale
Gaspreiserhöhung
stephan57:
guten morgen
habe gestern aus den medien erfahren das mein gasanbieter den gaspreis zum 1.8.2005 erhöht aber zur gleichen zeit die grundgebühr senkt(höhe noch nicht bekannt).Meine frage ist ein einspruch gegen die erhöhung trotzdem möglich?Danke
Cremer:
@stephan57,
im Prinzip ja.
Teilen Sie bite mal mit, um wieviel die Grundgebühr gesenkt wurde (alter Betrag, neuer Betrag)
RR-E-ft:
@stephan57
Die Grundpreissenkung nehmen Sie mit, sind mit dieser also einverstanden.
Gegen die Erhöhung des Arbeitspreises wenden Sie die Unbilligkeit ein.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
stephan57:
Jetzt sind Einzelkeiten bekannt.
Gaspreis steigt in meinem Tarif um 0,5 cent pro kWh und der Grundpreis sinkt um 50 cent pro Monat.Habe jetzt Einspruch erhoben und warte auf Antwort der Stadtwerke.
stephan57:
Zu Meinem Einspruch bekam ich heute folgenden Brief der Stadwerke.
Erhöhung unserer Gaspreise
Sehr geehrter Herr kropf,
wir bestätigen den Eingang Ihres Schreibens vom 01.08.2005. Aufgrund gestiegener Bezugskonditionen für Erdgas ist eine Anpassung unserer Gaspreise leider erforderlich geworden.
Infolge des drastischen Preisanstieges an den internationalen Rohölmärkten sind auch die deutschen Heizölnotierungen kontiuierlich angestiegen. Unsere an die Heizölpreise gebundenen Bezugskonditionen unserer Vorlieferanten folgen dieser Entwicklung mit mehrmonatiger Verzögerung, so dass unsere Bezugspreise deutlich angestiegen sind. Eine entsprechende Preisanpassung zum 01.08.2005 war daher unumgänglich.
Es wäre interessant zu erfahren, wie Sie eine Erhöhung von 2 % als angemessen erachten können, obwohl der Erdgasmarkt eine wesentlich andere Preisentwicklung aufzeigt.
Wir erkennen den Einwand der Unbilligkeit nicht an. Unsere Preise sind durch die übergeordnete Behörde genehmigt, so dass von unserer Seite her kein Anlass besteht in anderer Weise zu reagieren. Die vorgenimmene Preiserhöhung dient nicht zur Renditesteigerung unseres Unternehmens, sondern ist wirtschaftlich erforderlich und spiegelt lediglich unsere erhöhten Bezugskosten wider.
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass die Jahresabrechnung nach § 30 AVBGasV nur bei offensichtlichen Fehlern gekürzt werden darf. Soweit der Kunde die Billigkeit des Gaspreises im Sinne von § 315 BGB bestreiten, muss er daher seine Rechte in einem Rückforderungsprozess geltend machen.
Ihre Abschlagszahlungen werden ab August 2005 entsprechend angepaßt. Sollten Sie die Abbuchung der neuen Pauschale künftig in bisheriger Wiese trotz unserer Ausführungen nicht wünschen, bitten wir Sie um eine schriftliche Mitteilung.
Wir sind als kommunales Unternehmen stets gehalten, die Preise für unsere Kunden und Bürger der Stadt Schwarzenbach/ Saale so moderst wie möglich zu gestalten. Es liegt uns immer daran, das das richtige Maß bei der Preisgestaltung zu finden und hoffen auch bei Ihnen auf Verständnis.
mfg
Stadtwerke Schwarzenbach/Saale
Wie soll ich mich nun verhalten.
danke im voraus
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