Ein Mitglied der BIFEP wurde von den Stadtwerken Kreuznach am Amtgericht Bad Kreuznach auf Zahlung eines 4-stelligen Betrages verklagt. Er hat nach Widerspruch für zwei Abnahmestellen seit etwa 2005 die Abschläge gekürzt und eigene Jahresrechnugnen erstellt.
Die zuständige Richterin am AG KH sah das AG KH als zuständig an, nicht das LG KH, trotz mehrfacher Rügen des RA des Beklagten.
Die Verhandlung im Juni ergab als Ergebnis ein Beschluss. Dieser liegt bis heute jedoch leider noch nicht schrtiftlich vor.
Entscheidungsfaktor für diesen Beschluss war, dass die SW KH ein Gutachten in Höhe von ca. 15.000 € erstellen lassen wollten, welches die Richterin auch akzeptiert hätte.
Nach Abwägen von allen Gesichtspunkten war dem Beklagten dies auch im günstigsten Fall kostenmäßig zu teuer, ggf. wären bis zu 20% nach Einschätzung des RA von dem Beklagten zu zahlen gewesen.
Man einigte sich deshalb einvernehmlich in einem Vergleich.
- Die SW KH legen dem Kunden den Erdgas-Sondertarif A ab ca. 2002 zugrunde. Teilweise wurde in dem Zeitraum nicht immer nach dem Sondertarif A abgerechnet.
- Es gilt die Preisliste mit den Preisen von 2002.
- Es gelten keine Preissteigerungen bis heute.
- Die Stadtwerke erstellen korrigierte Jahresrechnugnen von 2002 bis heute
- Das BIFEP-Mitglied erhält die zuviel gezahlten Kosten ab 2002 zurück.
Damit war das Ziel des Beklagten, keine Preissteigerungen ab 2002 zu zahlen, errreicht.
Das Mitglied hat jetzt vorgestern von den SW KH einen neuen Vertrag vorgelegt bekommen, wie alle anderen 8.000 Sondervertragskunden.