Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Eon Erdgas Ideal  (Gelesen 9457 mal)

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Offline Lili

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Eon Erdgas Ideal
« am: 25. September 2009, 17:58:23 »
Hallo an alle,

die Eon Avacon hat uns mitgeteilt, das demnächst unser Erdgas Classic auslaufen würde.Daher bieten Sie uns pünktlich zu Winterbeginn  ein neues Preismodell Erdgas Ideal an auf das wir umsteigen sollen.
An diesem neuen Vertrag den wir bis zum 01.10.09 unterschrieben zurück schicken sollten ist auch die AGB geheftet.

Ich glaube das wir das nicht tun sollten und werden,oder???????????
Hat jemand auch so einen Vertrag bekommen?Was haltet Ihr davon?
Zumal die Sache mit dem Gas noch vor Gericht geklärt wird.(Mahnbescheid)

Wir würden doch damit einen Fehler machen,da wir ja das Classic Modell haben und da keine Verträge in Bezug auf Preisanpassungsklausel existieren.
Die Hastra hat es an die EON abgegeben ohne das wir jemals was neues unterschrieben hätten.

Danke für Eure Hilfe.

Gruß Kerstin
Lili

Offline Christian Guhl

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Eon Erdgas Ideal
« Antwort #1 am: 25. September 2009, 18:34:04 »
Nichts unterschreiben ! Der ErdgasClassic kann nicht einfach \"auslaufen\". Er muss form-und fristgerecht gekündigt werden. Da es sich nach Ansicht von Eon-Avacon bei diesem Vertrag um die Grundversorgung handelt, kann er überhaupt nicht gekündigt werden. Wir sind der Meinung, es ist ein Sondervertrag, bei dem kein Kündigungsrecht vereinbart wurde. Warten wir ab, was das Landgericht Hannover am 01.12. dazu sagt.

Offline Cremer

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Eon Erdgas Ideal
« Antwort #2 am: 25. September 2009, 19:54:34 »
MFG
Gerd Cremer
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Offline Lili

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Eon Erdgas Ideal
« Antwort #3 am: 25. September 2009, 21:00:08 »
Hallo,

und ein Danke für die schnelle Antwort von Euch.
Ich konnte mir schon denken das wir das nicht unterschreiben sollten.

Unser Anwalt konnte auch bei der Eon nichts erreichen.Im Gegenteil  die Eon schreibt einen wirren Brief nach dem anderen.Es steigt jetzt bald keiner mehr durch.Ich hoffe auch auf eine baldige Klärung bei Gericht.


Hier mal ein Auszug von dem Text von Ideal.

Sie kommen zusätzlich zur Preissenkung und dem Winterrabatt in den Genuss von 30 Euro Wechselprämie als Startvorteil, bei Vertragsschluss zum 1.10.2009.
Sie bleiben flexibel durch die kurze Vertragslaufzeit mit monatlicher Kündigungsfrist.
Für Sie und alle unsere Kunden gelten kundenfreundliche und einheitliche Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Sollten Sie einen ErdgasClassic-Vertrag haben, werden wir Sie selbstverständlich rechtzeitig benachrichtigen, bevor ErdgasClassic aus der Angebotspalette genommen wird.

Freuen Sie sich außerdem über Ihren Winterrabatt: Vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2009 erhalten Sie für jede verbrauchte Kilowattstunde 1,05 Cent brutto (0,88 Cent/kWh netto) Rabatt. Bei einem Verbrauch von zum Beispiel 7.000 Kilowattstunden in diesem Zeitraum beträgt Ihr Winterrabatt damit 73,50 Euro und wird Ihnen mit der nächsten Rechnung automatisch gutgeschrieben.
E.ON ErdgasIdeal (Niedersachsen) - Preise ab 01.10.2009  
 
 
 
Arbeitspreis
(ct/kWh) 5,09 (4,28)
 
Grundpreis
(EUR/Monat) 12,30 (10,34)
 
Grundpreis ab einem Jahresverbrauch

von 57.432 kWh (ct/kWh)
 0,257 (0,216)
 
 
 In den Bruttopreisen ist die Mehrwertsteuer von zurzeit 19 Prozent enthalten. Rundungsdifferenzen durch die Mehrwertsteuer sind möglich. In den Arbeitspreisen ist die Erdgassteuer in Höhe von 0,65 (0,55) ct/kWh enthalten. Maßgeblich für Verträge und Rechnungen sind die Nettopreise (in Klammern angegeben). Die Preise gelten auch für Barneberg und Hötensleben.
Preisstand: 1.10.2009
 
Zusätzlich profitieren Sie von unserem Winterrabatt. Er wird auf die von Ihnen vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2009 verbrauchten Kilowattstunden angerechnet und beträgt 1,05 Cent/kWh brutto (0,88 Cent/kWh netto). Die Gutschrift erfolgt mit der nächsten Jahresrechnung.


Schönen Abend Euch noch.

Gruß Kerstin
Lili

Offline Cremer

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Eon Erdgas Ideal
« Antwort #4 am: 25. September 2009, 23:31:11 »
@Lili,

kommt mir irgendwie vertraut vor, nach Abwackprämie kommt jetzt:

\"Winterrabatt\" nennen es die einen, die anderen \"Gutschein für einen Kinobesuch\", wieder andere \"Wechselprämie\".
MFG
Gerd Cremer
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Offline AKW NEE

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Eon Erdgas Ideal
« Antwort #5 am: 26. September 2009, 13:59:12 »
@ Cremer

Den Winterrabatt gibt es für alle Gastarife, also auch für Classic
Die Wechselprämie gibt es zusätzlich

Offline Lili

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Eon Erdgas Ideal
« Antwort #6 am: 28. September 2009, 16:35:36 »
Hallo,

ich habe noch einmal eine Frage.Der Tarif Ideal ist ja etwas günstiger als der Classic Tarif.
Wäre es denn falsch den Tarif anzunehmen?
Unser Anwalt empfiehlt uns den Ideal zu übernehmen.Ich weiß jetzt garnicht mehr was ich machen soll.
Hätten wir gerichtlich Nachteile wenn es jetzt zu einem Wechsel kommt?
Versorgungsleistung liegt bei Gericht bei 238,20€ Wer weiß ob es noch zur Anklage kommt.
Die Briefe der EON sind verwirrend,so dass man nicht mehr weiß was falsch oder richtig ist.

Ich bin ratlos!

Gruß kerstin
Lili

Offline Christian Guhl

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Eon Erdgas Ideal
« Antwort #7 am: 28. September 2009, 17:17:17 »
Nochmals : Nichts, was Eon-Avacon unterbreitet, sollte unterschrieben werden ! Alle Angebote, die gemacht werden, haben gravierende Nachteile für die Kunden. Und wenn dazu noch eine \"Wechselprämie\" angeboten wird, sollten alle Alarmglocken schrillen ! Bei dem angebotenen ErdgasIdeal geht es nur um eine neue Preisänderungsklausel. Eon-Avacon meint, mit der neuen Formulierung habe man den § 5 GVV wortgleich übernommen. Ob das stimmt, kann ich nicht beurteilen. Auf jeden Fall sollte man, wenn man bisher den ErdgasClassic hat, abwarten,bis das Urteil des LG Hannover verkündet wurde. Wenn das erwartungsgemäß so ausfällt, dass der Classic ein Sondervertrag ohne Preisanpassungsklausel ist, fährt man besser, wenn man vorher nicht gewechselt hat. Wird das Gegenteil entschieden, kann man immer noch wechseln. Dann aber am Besten zu einem anderen Anbieter !

Offline AKW NEE

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Eon Erdgas Ideal
« Antwort #8 am: 28. September 2009, 18:34:09 »
Zitat
Original von Lili
Der Tarif Ideal ist ja etwas günstiger als der Classic Tarif.

Arbeits- und Grundpreis unterscheiden sich nicht!

siehe hier:
http://www.eon-avacon-vertrieb.com/CMS/ContentFiles/Internet/Downloads/Preis%c3%bcbersicht_Erdgaspreise%20NDS%20eon-avacon-vertrieb_091001_Ideal.pdf

Mit den weiteren Ausführungen hat Christian Guhl recht!

Offline Lili

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Eon Erdgas Ideal
« Antwort #9 am: 28. September 2009, 20:10:32 »
@Christian

vielen lieben Dank noch einmal für Deine ausführliche Erklärung.
Genau so werden wir es machen.Abwarten!
Ich bin froh das es dieses Forum gibt.Ich als Frau und dann noch von  Energiesachen keine Ahnung fehlt mir manchmal das Verständnis für den ganzen Sch....

Aber hier werde ich geholfen.....hi hi.DANKE!!!

Gruß von Kerstin
Lili

Offline Blau Bär

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Eon Erdgas Ideal
« Antwort #10 am: 01. Oktober 2009, 13:12:30 »
Zitat
Original von Christian Guhl
Nochmals : Nichts, was Eon-Avacon unterbreitet, sollte unterschrieben werden ! Alle Angebote, die gemacht werden, haben gravierende Nachteile für die Kunden. Und wenn dazu noch eine \"Wechselprämie\" angeboten wird, sollten alle Alarmglocken schrillen ! Bei dem angebotenen ErdgasIdeal geht es nur um eine neue Preisänderungsklausel. Eon-Avacon meint, mit der neuen Formulierung habe man den § 5 GVV wortgleich übernommen. Ob das stimmt, kann ich nicht beurteilen. Auf jeden Fall sollte man, wenn man bisher den ErdgasClassic hat, abwarten,bis das Urteil des LG Hannover verkündet wurde. Wenn das erwartungsgemäß so ausfällt, dass der Classic ein Sondervertrag ohne Preisanpassungsklausel ist, fährt man besser, wenn man vorher nicht gewechselt hat. Wird das Gegenteil entschieden, kann man immer noch wechseln. Dann aber am Besten zu einem anderen Anbieter !

100 %-Zustimmung!
Nicht unterschreiben! Der \"Ideal\" hat noch eine andere Krux. Da bin ich schon dran mit \"weiterer Verstärkung\".
Da EVUs hier mitlesen möchte ich dzt. davon hier nicht schreiben.
Ggf. zu gegebener Zeit hier.

Viele Grüße
Blau Bär

Offline Opa Ete

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Eon Erdgas Ideal
« Antwort #11 am: 25. November 2009, 09:28:43 »
wer Erdgas Ideal unterschreibt, landet eindeutig in der Grundversorgung. Dieser Vertrag hat keine Preisanpassungsklausel, man kann nur auf §315
klagen.
Gruß Opa Ete

Offline Christian Guhl

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Eon Erdgas Ideal
« Antwort #12 am: 25. November 2009, 13:19:46 »
Zitat
Original von Opa Ete
wer Erdgas Ideal unterschreibt, landet eindeutig in der Grundversorgung. Dieser Vertrag hat keine Preisanpassungsklausel, man kann nur auf §315
klagen
Das stimmt so nicht ! Der ErdgasIdeal kommt nur mit Vertragsunterzeichnung zustande, nicht durch Gasentnahme. Es sind auch spezielle AGB vereinbart. Die GasGVV gilt nur entsprechend, soweit sie den Regelungen des Vertrages nicht widerspricht (Pkt.7 Auftragserteilung). Die Preisänderungsklausel unter Pkt.8 der ABG lautet : \"Für Änderungen des Gaspreises gelten § 5 Abs.2 GasGVV entsprechend.... Das bedeutet : Preisänderungen werden nur im Rahmen des billigen Ermessens im Sinne von § 315 BGB durchgeführt, wobei Eon Vertrieb verpflichtet ist, in Ausübung des Ermessens sowohl bei Preiserhöhungen als auch bei Preissenkungen die gleichen sachlichen und zeitlichen Maßstäbe anzuwenden.\" Ob diese Klausel der unveränderten Übernahme des § 5 GasGVV entspricht, bezweifele ich. Man behält sich hier ein Ermessen der sachlichen und zeitlichen Maßstäbe vor. Dies gibt es meiner Meinung nach in der GasGVV nicht.
Weiterhin wird im ErdgasIdeal eine Gebühr in Höhe von 15 € vereinbart, wenn man keine Einzugsermächtigung erteilt und erlaubt die Auskunftseinholung über Wirtschaftsauskunfteien. Die Grundversorgung ist dieser Vertrag mit Sicherheit nicht !

Offline Opa Ete

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Eon Erdgas Ideal
« Antwort #13 am: 25. November 2009, 14:10:04 »
@Christian Guhl
das sehe ich etwas anders, man bekommt zu den AGBs die GVV dazu, das deutet schon auf Grundversorgung hin. Sie verwechseln auch, dass unter Punkt 7 Auftragserteilung die \"umseitig abgedruckten Bedingungen\" gelten, soweit sie der GVV nicht wiedersprechen. Es gibt in diesem Vertrag keine Preisanpassungsklausel. Unter Punkt 8 der AGBs steht, dass Preiserhöhungen und -senkungen nach billigem Ermessen erfolgen,
auch ein Hinweis auf GVV. GVV §5 Absatz 2 und 3 sagen nur etwas über den Bekanntmachung und Wirksamwerden von Preisänderungen. Naja jeder liest das aus den Zeilen, was er für richtig hält.
In einem sind wir uns aber einig - auf keinen Fall den Vertrag Erdgas Ideal unterschreiben.
Gruß Opa Ete

 

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