Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Klagebegründung erhalten

<< < (17/21) > >>

Georg:
Vielen Dank, Christian Guhl und h.terbeck!


--- Zitat ---Original von h.terbeck

Leider aber beschäftigen sich die wenigsten Richter mit dem Hinterfragen solcher Zahlenspielereien mit dem Ergebnis, dass u.U. aus lauter Bequemlichkeit, Desinteresse oder mangelhafter Mathekenntnisse der Verbraucher das Nachsehen hat.
In dubio pro Versorger !

--- Ende Zitat ---

Tja, dazu gibt es ja auch den alten Spruch: \"Justitia non calculat”. Justitia rechnet nicht. Oder: Man muss damit rechnen, dass Richter sich weigern, zu rechnen. Ich kenne das so ähnlich von Verwaltungsgerichten. Das macht ja nicht so viel Mut.

Na, mal sehen was unser Anwalt sagt.

richie:
Hallo Bors,

s.a. den sehr aufschlussreichen Artikel von Opa Ete unter dem Unterverzeichnis \"Klagebegründung im ErdgastarifClassic in Kurzform\".

Avacon scheint hier hauptsächlich die Kopierer beschäftigt zu haben, denn die Begründung unserer Klage ist exakt dieselbe wie Opa Ete beschrieben hat.

Unsere Rechtsschutzvers. hat soeben eine Zusage geschickt und wir werden also einen RA beauftragen.
Drückt uns die Daumen.

Allen anderen auch noch viel Erfolg!
Bleib standhaft!!!

richie.

bolli:

--- Zitat ---Original von richie
Avacon scheint hier hauptsächlich die Kopierer beschäftigt zu haben, denn die Begründung unserer Klage ist exakt dieselbe wie Opa Ete beschrieben hat.

--- Ende Zitat ---
Klar oder glauben Sie, Clifford Chance oder andere fertigen für jeden Kunden einzeln eine 100-Seiten Anlage ?  ;)

Das schöne an solchen Standard-Anlagen ist, dass sie meistens viele Fehler enthalten.  :D
Das freut den eigenen Anwalt und ärgert den Richter (möglicherweise).  ;)

Also, ran ans Werk und guten Mutes.

Christian Guhl:

--- Zitat ---Original von bolli
Das schöne an solchen Standard-Anlagen ist, dass sie meistens viele Fehler enthalten.  :D
Das freut den eigenen Anwalt und ärgert den Richter (möglicherweise).  ;)
--- Ende Zitat ---
Genau so ist es ! Man kann nur dazu raten, sich die Anspruchsbegründung (und die Anlagen/WP-Testate) gründlich anzusehen und auch mal nachzurechnen. Man kommt auf erstaunliche Ergebnisse.

Christian Guhl:
Manche Eon-Anwälte sind schon so durcheinander, dass sie den Energieversorger in den Anspruchsbegründungen als \"Beklagte\" bezeichnen. :D

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