Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Klagebegründung erhalten

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Nerv-Bert:
- bin sehr erfreut und erleichtert.

Strom beziehe ich nicht von Avacon.

E-Mail kommt.

Nochmals vielen Dank für das Angebot!

MfG

AKW NEE:
Bei der rechtlichen Einordnung des Vertragsverhätnisses nicht vergessen, dass der alte Vertrag, zumindest bei uns, nie gekündigt wurde und ein neuer auch nicht unterschrieben wurde! Nach unserer Rechtsauffassung besteht somit der alte Vertrag weiter, egal unter welcher Bezeichnung.

Christian Guhl:
Richtig ! Unter Pkt.7 der AGB heißt es :\"Der Vertrag beginnt mit der Aufnahme der Gaslieferung und läuft so lange ununterbrochen weiter, bis er von einem der beiden Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt wird; die Kündigung ist erstmals zum Ablauf eines Jahres zulässig.\" Eine Kündigung ist niemals erfolgt. Ergo ist der Classic nur eine Fortführung des Gas-Wärme-Sondervertrages unter anderem Namen.

Reso1:
Hallo Opa Eta,

ich bin Grundversorgungskunde (Erdgas Classix, Strom Alpha).

Interessanterweise geht es in dieser Klage \"nur\" um Ansprüche aus dem Jahr 2007; Forderungen aus 2005 und 2006 sind nicht berücksichtigt, auch spätere Forderungen nicht. Es scheint also ein Exempel zu sein.

Gruß,
Reso1

AKW NEE:
Erdgas Classic ist nach Meinung vieler kein Tarif in der Grundversorgung!

siehe auch:
Mündliche Verhandlung Erdgas Classic

Erdgas Classic

1980 - Allgemeine Tarife und Wärme-Sondervertragspreise der HASTRA

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