Hallo,
ich habe mit der ESB einen Partnervertrag der eine Einzugsermächtigung voraussetzt. In der angekündigten Erhöhung habe ich meine Einzugsermächtigung auf +2 % (definiert mit 107 euro) begrenzt und zwar ab Abschlag August.
Habe laut Musterschreiben der Gaspreiserhöhung zum1.juli 05 widersprochen und bekam nun folgendes Antwortschreiben. I
Wir möchten sie darauf hinweisen, dass sie als Haushaltskunde, der im Rahmen eines Gaslieferungsvertrages auf Grundlage der AVBGasV versorgt wird, zunächst verpflichtet sind, den im Rechnung gestellten Betrag zu begleichen.
Sofern sie die Billigkeit der Gaspreise im Sinne des §315 BGB bestreiten, müssen wir sie zur Geltendmachung ihrer Rechte auf einen Rückforderungsprozess verweisen, in dem die Unbilligkeit unserer Preiserhöhung festgestellt werden muss. Auch eine einseitige Änderung der neuesn Abschlagszahlungen ihrerseits widerspricht der ihrem Vertrag zugrunde liegenden AVBGasV.
Es ist uns nicht möglich, Ihre Einzugsermächtigung auf eine gewisse prozentuale Erhöhung des einzuziehenden Betrages zu beschränken. Deshalb haben wir, entgegen den Angaben auf ihrer Jahresrechnung, Ihre Einzugsermächtigung storniert. ( ist aber Grundlage meines Partnervertrages)
Sie gelten also künftig als Barzahler und werden gebeten, die Jahresabrechnung und die künftigen Abschlagszahlungen termingerecht zu überweisen.
Wir möchten sie allerdings darauf hinweisen, dass sich bei einer Kürzung ihrer Abschlagszahl. die Differenzen in der nächsten Jahresrechnung summieren und so zu erheblichen Nachforderungen führen können.
Sollten sie als ESB-Kunde eine Wahlleistung (Partnervertrag) gewählt haben, die vom Bestand einer Einzugsermächtigung abhängig ist, bleibt diese Vertragsleistung bis zum 30.06.2006 unter Vorbehalt bestehen.
Abschliesend wird nochmals darum gebeten meinen eispruch zurückzunehmen.
Ich möchte nichts zurücknehmen und erfrage nun die schlauen Köpfe wie ich mich zukünftig verhalten sollte. Den Partnerbonus möchte ich schon ganz gern behalten.
vielen Dank
Mike Linke[/u][/b]